hallo! hab ein großes problem: ich bin eine studentin, im oktober zwecks studium in wien in eine mietwohnung gezogen; jetzt allerdings zieht meine mitbewohnerin aus und allein kann ich mir die wohnung nicht mehr leisten.
in meinem vertrag steht eigentlich nichts von einer einjährigen bindung, im MRG §29 allerdings schon - nur: ist das verpflichtend? muß ich bis zum oktober noch drinbleiben wenn mein vermieter das verlangt oder ist dieses eine jahr bindung pflicht?
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!
Lg, Alexandra
dringend: kündigungsfrist
RE: dringend: kündigungsfrist
Aber Alexandra! Was du vergessen zu schreiben ist: ist dein Mietverhältnis befristet oder unbefristet??? Ich nehme an, dass es befristet ist. Wenn ja, dann ist (wird wahrscheinlich sein) die minimale Bindung 16 Monate (1 Jahr + Monat + 3 Monate). Aber du solltest deinen Mietvertrag von jemandem überprüfen lassen, ob nicht anderes vereinbart wurde. Auch kannst du schnell eine neue Mitbewohnerin suchen, bis du die Kündigung abbkären kannst. Vielleicht bleibst du sogar noch in der Wohnung.
Auch kannst du mit dem Vermieter verhandeln. Wichtig ist dass schnell aktiv bist...
MFG, MEMIL
memil@gmx.net
Auch kannst du mit dem Vermieter verhandeln. Wichtig ist dass schnell aktiv bist...
MFG, MEMIL
memil@gmx.net
RE: dringend: kündigungsfrist
hallo! danke für die schnelle antwort! ja, es ist ein befristetes mietverhältnis; allerdings hab ich grad von einem befreundeten richter erfahren, er meint dass die 1 jährige frist nicht so streng genommen wird; ich hoffe er hat recht, andernfalls: verhandeln, das is eine gute idee. dankeschön!
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