Heizung in Mietwohnung

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JUSLINE
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Heizung in Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 01.05.2006, 19:29

Hallo, ich habe folgende Fragen bezüglich der Heizungsregelung in meiner Mietwohnung.

Ich bin Mieter einer Wohnung eines Privathauses in welchem sich noch 2 Wohneinheiten befinden.

Die Gastherme hat der Vermieter in einem seperaten Raum plaziert in welchen nur er Zutritt hat und eine Regelung bzw. ein und ausschalten nur von ihm vorgenommen werden kann.

Nun frage ich mich ob das gesetzlich richtig ist da er wenn er der Meinung ist das es warm genug ist einfach die Heizung ganz abdreht (auch in der Nacht) oder ob er sie nicht laufen lassen müsste da er ja nicht für mich das Recht hat zu entscheiden ob mir kalt oder warm ist.

Es gibt doch Mindesttemperaturen aber ich habe im Netz leider nichts darüber gefunden.

Was kann ich dagegen unternehmen, denn das beste Beispiel war dieses Wochenende als es kalt war (9 Grad Frühtemperatur) hatte ich 15 Grad Raumtemperatur.

Die Wohnung wird laut Mietvertrag inkl. Heizung also warm vermietet.



Bitte um Infos ob die Vorgehensweise rechtlich richtig ist und vielleicht auch Infos über Mindesttemperaturen denn z.B Duschen in der Früh ist unmöglich aufgrund der Badezimmertemperatur.

Vielleicht könnt ihr mir ja auch sagen worauf ich mich rechtlich stützen könnte.



Danke im Voraus und mfg Wolfgang



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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von MEMIL » 07.06.2006, 22:04

Ja, die mindeste Temperatur ist 21 Grade. Soviel muss gewährleistet werden, sonst können Sie den Mietzins einseitig gem. § 1096 AGBG reduzieren, wenn die Benutzbarkeit des Bestandobjektes nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Weg bist dort ist jedoch steinig (Briefe, Fristen, Beweise, usw...)


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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 07.06.2006, 22:28

Vielen Dank erstmal für die Info doch gilt dies auch für Wohnungen die privat vermietet wurden ? Im Mietvertrag steht was von Typ II (Privatmiete) oder so.


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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von MEMIL » 08.06.2006, 06:01

Typ II ist nur die Bezeichnung für diese Wohnung (Art des Gebäudes, Umfang der gesetzlichen Bestimmungen, die auf das Mietverhältnis anwendbaren sind, usw.) Was die Heizung der Wohnung betrifft, kann jeder Mieter, der einen Mietzins bezahlt, verlangen, dass die Wohnung, Haus, Zimmer, beheizt wird. Außer wenn die Wohnung ohne Heizung, oder mit interner Heizungsanlage vermieten worden wäre. Dann wäre der Mieter selbst dafür verantwortlich. In deinem Fall ist jedoch der Vermieter dafür verantwortlich, dass du die notwendige Wärme in die Wohnung bekommst.




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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2006, 18:24

Hallo, danke für die Information. Kann man das auch irgendwo nachlesen bzw. ausdrucken damit ich das schriftlich habe ? Gibt es denn auch eine Mindesttemperatur für Badezimmer denn unser Vermieter stellt die Gastherme die er versperrt hat an und aus so wie er meint das geheizt werden muss. Muss ich als Mieter Zugang zur Therme haben falls er nicht erreichbar ist oder so ? Wie schwer bzw. einfach ist es eine Mietminderung durchzuführen ? danke im voraus für die hilfe mfg wolfgang


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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von MEMIL » 08.06.2006, 20:17

Wo sind Sie zu Hause? Wenn Sie in Wien Sind wenden Sie sich an den Magistrat der Stadt Wien, Abteilung 16, Schlichtungsstelle für Mietangelegenheit. Dort können Sie eine Antrag auf Überprüfung des Mietzinses. Daraus wird festgestellt werden dass Sie keinen Zugang zur Heizung haben und dass die Bezeizung der Wohnung nicht gewährleistet wird. Der Mietzins wird (abhängig von vielen anderen Aspekten) eventuell reduziert oder eingefroren. Das ist eine Möglichkeit. Vielleicht können Sie noch mit dem Vermieter reden und ihm erklären, dass Sie was unternehmen werden.

Andere Möglichkeit ist eine einseitige Reduzierung des Mietzinses gem § 1096 ABGB, was jedoch eine schwammige Angelegenheit ist, weil Sie dann Beweise ansammeln müssen und auch nicht sofort, sondern nach bestimmten Fristen und Formalitäten, handeln können.


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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von JUSLINE » 08.06.2006, 20:34

Ich bin in Niederösterreich (Fischamend) zu Hause. Ihrer Antwort entnehme ich , dass ich eigentlich zugang zur heizung haben müsste oder habe ich das falsch verstanden. ich muss nämlich immer anrufen und dann höre ich in ganz wien wird nicht mehr geheizt (heizperiode) oder es ist doch eh warm und ich war sogar schon schwimmen.



thanks im voraus für die antwort



mfg sandra


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RE: Heizung in Mietwohnung

Beitrag von MEMIL » 08.06.2006, 21:19

So warm wurde nicht. Ich bin in Wien, im 19. Bezirk, zu Hause und bei mir wurde die Heizung unaufgefordert wieder eingeschaltet. Das Recht auf einen direkten Zugang zur Heizung steht dir nicht (außer wenn es vereinbart wurde), aber die Heizung muss 24 rund um die Uhr, immer wenn notwendig, funktionieren.


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