EVL mit folgender Schwangerschaftsmeldung
EVL mit folgender Schwangerschaftsmeldung
Mit DN wird schriftlich EVL nach Ende Karenz (Datum im November) vereinbart, unmittelbar nach Kenntnis darüber informiert sie über erneute SS, diese würde EVL hemmen bis Beginn MS, dieser liegt aber VOR der geplanten EVL - daher bleibt sie rechtskräftig aufrecht, korrekt?
Re: Einvernehmliche Auflösung mit folgender Schwangerschaftsmeldung
Es ist die Frage, ob sich die Dienstnehmerin (DN) im Zeitpunkt der einvernehmlichen Lösung (EVL) in Schwangerschaft (SS) befand. Wenn sie damals schwanger, wird die EVL durch die erneute Schwangerschaft, die dem Arbeitgeber gleich zu melden wäre, gegenstandslos. War sie damals nicht schwanger, hat es auf die Einvernehmliche keine Auswirkung, sodass bis zum Mutterschutz (MS) keine Hemmung eintritt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste