Wertsicherung

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Miss.dorfmadl
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Wertsicherung

Beitrag von Miss.dorfmadl » 19.02.2026, 17:32

Rechtslage vor dem 1.1.2026:

Was genau darf ich beim Mietzins verrechnen, wenn ich Jänner 2024 mit August 2025 vergleiche (VPI 2020) und die nachstehende Schwellenwertregelung vereinbart wurde?

"Änderungen unter 3% seit der letzten Wertanpassung bleiben unberücksichtigt, werden bei der derartigen Überschreitung aber voll wirksam."

Der Indexwert hat sich von Jän 24 bis Aug 25 um 5,1% verändert. Darf man dann (i) die 5,1% verrechnen oder (ii) nur die 3% und muss auf die nächste 3%-Überschreitung warten?



alles2
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Re: Wertsicherung

Beitrag von alles2 » 19.02.2026, 22:58

Da die Toleranzgrenze bzw. Schwelle von 3 % erreicht wurde, kann der Mietzins in Deinem Fall um 5,1 % , also nicht um die Differenz von 2,1 %, erhöht werden. Die nächste Anpassung darf dann nur ab dem neuen Zeitpunkt als Basis vorgenommen werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 20.02.2026, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Miss.dorfmadl
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Re: Wertsicherung

Beitrag von Miss.dorfmadl » 20.02.2026, 08:07

Vielen Dank für die Rückantwort!

Also die Variante, dass der Vermieter nur 3% anpassen dürfte, auch wenn bereits eine Veränderung von 5,1% eingetreten ist, deckt sich nicht mit der vereinbarten Klausel?
Wenn man nämlich beim Schwellenwertrechner von Statistik Austria das alles eingibt, rechnet dieser sozusagen auch nur die 3% und nicht die 5,1% - daher meine Überlegung. Womöglich dient der Schwellenwertrechner aber auch nur dazu, zu berechnen, wann die Schwelle überschritten wurde und nicht, wieviel aktuell verlangt werden kann?

alles2
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Re: Wertsicherung

Beitrag von alles2 » 20.02.2026, 08:35

So ist es! Daher kann man beim Indexrechner der Statistik Austria bei der Art der Berechnung zwischen Wertsicherungsrechner und Schwellenwertrechner auswählen.
Laut dortigem Hinweis berechnet der Wertsicherungsrechner den derzeitigen Gegenwert eines Betrages, der zu einem bestimmten Ausgangsmonat/-jahr (in der Vergangenheit) vereinbart wurde. Mit diesem Instrument ist es somit möglich, eine laufende Zahlung bzw. eine geschuldete Summe mit einem Faktor zu valorisieren, der die Kaufkraft des Geldes erhält.
Beim Schwellenwertrechner werden die Zeitpunkte, an denen ein bestimmter Geldbetrag, wie unter den Vertragsparteien vereinbart, wertgesichert werden kann, berechnet. Dazu muss ein Schwellenwert (z.B. 3%) eingegeben werden, der erreicht oder überschritten werden soll. Anhand der Indexstände und der dazu errechneten Inflationsraten werden die Beträge valorisiert zur Verfügung gestellt.
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