Grüß euch!
Ich habe folgende Situation: Ich vermiete gewerblich drei Selbstversorgerhütten. Habe dort eine Müllinsel mit Abfallbehälter. Die Gemeinde hat eine Tarifordnung für eine Jahresgebühr für diese und ich zahle die 240l Restmülltonne zahle ich Quartalsweiße den 4tel Betrag, welcher auch korrekt berechnet wird. Es gibt aber auch eine jährliche gewerbliche Grundgebühr die auch mit dem 4tel Betrag Quartalsweiße vorgeschrieben wird - was ja auch korrekt ist.
Nur jetzt zum Problem: mir wird der Gewerbetarif 3mal vorgeschrieben - Ich habe nachgefragt wieso ist das so? Begründung von der Gemeinde bzw. Bürgermeister --> bei drei Selbstversorgerhütten muss man die Gewerbegrundgebühr für Müll dann 3 mal bezahlen. Ich habe auch nirgendwo etwas gefunden wo dieses Regelwerk so festgelegt ist und auf Nachfrage ist das auch nicht so niedergeschrieben, sondern der Bürgermeister bestimmt dies so.
Es gibt bei mir gleich in der Nähe auch einen Betrieb mit zehn Selbstversorgerhütten (bei dieser GmbH ist die Gmd. mit 74,9% beteiligt, was ja legitim ist. Jetzt wäre meine logischen Erkenntnisse daraus, dass diese Firma dann ja 10mal diese Gewerbegrundgebühr für diesen Restmüll bezahlen müsste. Nur das Problem besteht darin das mir die Gemeinde da keine Auskunft darüber gibt und ich kann kann damit dies nicht kontrollieren od. abgleichen ob es dann im Verhältnis mit mir übereinstimmt.
- Gibt es irgendeine Möglichkeit diese Informationen zu bekommen was die andere Firma mit den 10 Selbstversorger zahlt?
- Muss diese Gebühren- bzw. Tarifordnung besser deklariert sein bzw. transparenter?
- Anbei der Link wo man diese Gebühren sieht: https://vordernberg.at/buergerservice/gebuehren#muellabfuhr-grundgebuehr
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Müllgebühr
Re: Müllgebühr
Wie man herausfinden kann oder darf, was die anderen zahlen, könnte ich jetzt nicht auswendig sagen. Aber es sollte auf der Gemeinde eine Abfallgebührenverordnung bzw. Verordnungsblatt über die Abfallgebühren zur allgemeinen Einsichtnahme bereitliegen (§ 92 Abs.3 Steiermärkische Gemeindeordnung GemO). Es ist allerdings durchaus üblich, dass die (mengenabhängige) Grundgebühr pro Hütte, Haus, Einrichtung bzw. Anlage oder Betrieb vorgeschrieben wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Müllgebühr
Danke vorweg für die Antwort.
Ich war jetzt bei meiner Buchhalterin und habe die Ordner vom Jahr 2025 dort wieder abgeholt und habe die Rechnungen von den Quartalszahlungen durchforstet. Habe im Jahr 2025 immer nur den 1fachen Wert bezahlt und wie berichtet sollte ich jetzt im Jahr 2026 3mal die Grundgebühr bezahlen, wo es immer nur 1fach war. Habe heute auch mir Gewerbekollegen geredet, welche auch ganz normal nach Tarif zahlen im 1.Q. 2026.
Ich habe vom Gemeindeamt eine email bekommen wo steht das der Bürgermeister sagt ich muss 3fach zahlen.
Ist das Betrug? Wenn ja, wo ist es am besten das ich Anzeige erstatte? (Gemeindeaufsicht v. Land Stmk.? Staatsanwaltschaft Leoben? Kriminalpolizei? WKStA? Wäre es besser gleich bei mehreren Stellen?
(Mich mag er nicht weil ich vor 10 Jahren mal etwas wie ich noch im Gemeinderat war etwas aufgedeckt habe, seit probiert er mich bei jeglicher Gelegenheit zu pflanzen sprich möchte ein Hackel gegen mich hauen).
Schönen Freitag Nachmittag. Marco
Ich war jetzt bei meiner Buchhalterin und habe die Ordner vom Jahr 2025 dort wieder abgeholt und habe die Rechnungen von den Quartalszahlungen durchforstet. Habe im Jahr 2025 immer nur den 1fachen Wert bezahlt und wie berichtet sollte ich jetzt im Jahr 2026 3mal die Grundgebühr bezahlen, wo es immer nur 1fach war. Habe heute auch mir Gewerbekollegen geredet, welche auch ganz normal nach Tarif zahlen im 1.Q. 2026.
Ich habe vom Gemeindeamt eine email bekommen wo steht das der Bürgermeister sagt ich muss 3fach zahlen.
Ist das Betrug? Wenn ja, wo ist es am besten das ich Anzeige erstatte? (Gemeindeaufsicht v. Land Stmk.? Staatsanwaltschaft Leoben? Kriminalpolizei? WKStA? Wäre es besser gleich bei mehreren Stellen?
(Mich mag er nicht weil ich vor 10 Jahren mal etwas wie ich noch im Gemeinderat war etwas aufgedeckt habe, seit probiert er mich bei jeglicher Gelegenheit zu pflanzen sprich möchte ein Hackel gegen mich hauen).
Schönen Freitag Nachmittag. Marco
Re: Müllgebühr
Ich würde nicht gleich mit scharfer Munition schießen, weil es nicht selten nach hinten losgeht oder die Situaton noch mehr verschärfen kann. Nicht, dass auf einmal was mit Deinen Hütten ist. Weißt eh, nichts Menschliches ist zumindest mir in dieser Welt fremd. Und der Bürgermeister besetzt ein Amt, wo Staatsanwälte das Strafverfahren, z.B. auch wegen Amtsmissbrauch, gerne mal einstellen und somit - meiner Meinung nach - diese unsägliche Machenschaften indirekt unterstützen. Wir sind nun mal Menschen und bei manchen in der Justizbehörde schwingen entgegen § 57 Abs.1 RStDG (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz) emotionale Befindlichkeiten - u.a. wegen eigentlich kollegialer Befagenheit - mit; auch eine Art der willkürlichen Machtausübung! Aber noch herrschen in Österreich keine russische Verhältnisse, weil wir es geschickter anstellen, sodass die Betroffenen oft nur schwer dahinterkommen. An der Stelle stelle ich gern den Vergleich zwischen Frau und Mann an, was die Ausübung einer Straftat anbelangt: Die Frauen stellen sich dabei bekanntlich geschickter an!
Wenn eine Gebühr anfällt, würde ich zunächst das zahlen, was aus Deiner Sicht tatsächlich anfallen würde. Um niemand fälschlicherweise zu verdächtigen, würde ich mir dennoch die entsprechende Verordnung in der Gemeinde genauer ansehen, da es tatsächlich zu Änderungen gekommen sein kann. Zusätzlich konnte die Angelegenheit an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, welche eine erste Abschätzung abgeben würde. Würdest Du ein mit Beschwerde bekämpfbaren Abgabenbescheid samt Mahngebühr und Säumniszuschlag wegen offener Beträge erhalten (oder direkt exekutiert werden), könnte es vom Bürgermeister sehr mutig sein und ich wüsste nicht, ob er sich damit noch einen Gefallen getan hätte. Denn dann könnte alles ans Licht kommen. Kann mir dann vorstellen, dass es dann heißt, es sei ein Fehler in der Buchhaltung passiert oder man sei von falschen Parametern ausgegangen. Es wäre halt typisch österreichisch, dass Bundesbeamte sich zunächst einmal mit dubiosen Ausflüchten zu retten versuchen, anstatt sich gleich zu ihren Fehlern zu bekennen. Niemand will eben seinen Job riskieren und zudem geht es um das eigene Ansehen (oder der Behörde).
Soweit ich von der WKStA erst kürzlich informiert wurde, würde man bei derartigen Beträgen (gehe mal von einem potentiellen Schaden von rund 180 Euro aus) nicht unbedingt einschreiten, da es für deren Einschreiten in Korruptionsfällen ein Überschreiten der Wertgrenze von 3000 Euro bedürfe und man sich nur für die wirklich größeren Fälle zuständig sieht.
Wenn eine Gebühr anfällt, würde ich zunächst das zahlen, was aus Deiner Sicht tatsächlich anfallen würde. Um niemand fälschlicherweise zu verdächtigen, würde ich mir dennoch die entsprechende Verordnung in der Gemeinde genauer ansehen, da es tatsächlich zu Änderungen gekommen sein kann. Zusätzlich konnte die Angelegenheit an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, welche eine erste Abschätzung abgeben würde. Würdest Du ein mit Beschwerde bekämpfbaren Abgabenbescheid samt Mahngebühr und Säumniszuschlag wegen offener Beträge erhalten (oder direkt exekutiert werden), könnte es vom Bürgermeister sehr mutig sein und ich wüsste nicht, ob er sich damit noch einen Gefallen getan hätte. Denn dann könnte alles ans Licht kommen. Kann mir dann vorstellen, dass es dann heißt, es sei ein Fehler in der Buchhaltung passiert oder man sei von falschen Parametern ausgegangen. Es wäre halt typisch österreichisch, dass Bundesbeamte sich zunächst einmal mit dubiosen Ausflüchten zu retten versuchen, anstatt sich gleich zu ihren Fehlern zu bekennen. Niemand will eben seinen Job riskieren und zudem geht es um das eigene Ansehen (oder der Behörde).
Soweit ich von der WKStA erst kürzlich informiert wurde, würde man bei derartigen Beträgen (gehe mal von einem potentiellen Schaden von rund 180 Euro aus) nicht unbedingt einschreiten, da es für deren Einschreiten in Korruptionsfällen ein Überschreiten der Wertgrenze von 3000 Euro bedürfe und man sich nur für die wirklich größeren Fälle zuständig sieht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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