Kündigung Eigenbedarf

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JUSLINE
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Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von JUSLINE » 21.03.2006, 21:50

Die Mietwohnung meiner Schwiegermutter wurde vor ca. 8 Jahren von der Hauseigentümerin verkauft. Meine Schwiegermutter wohnt in dieser Wohnung bereits seit ca. 50 Jahren. Nun hat der "neue" Besitzer meine Schwiegermutter wegen Eigenbedarf (sein Sohn heiratet und braucht eine Wohnung) gekündigt. Kommt er damit durch und muss sie wirklich nach so vielen Jahren ausziehen?




Grupo1
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RE: Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von Grupo1 » 23.03.2006, 12:00

Kann man so schwer abschätzen, weil ein paar Daten fehlen, aber ich gehe davon aus (arg. seit 50 Jahren...), dass an der Wohnung VOR dem Abschluss des Mietvertrages KEIN WOHNUNGSEIGENTUM bestanden hat.



In diesem Fall ist gem. § 30 Abs 2 Zi 8 MRG eine Interessensabwägung zwischen den Interessen des "Sohnes" und der Miterin durchzuführen und da glaub ich nicht, dass die jetzige Eigentümerin durchkommt.



War die Wohnung schon im Wohnungseigentum, dann entfällt der Interessensvergleich.



Die Vermieterin kann aber eine adäquate Ersatzwohnung zur Verfügung (§ 30 Abs 2 Zi 9 MRG) stellen, dann gewinnt sie die Kündigung, aber dann kann sie ja gleich dem Sohn die "Ersatzwohnung" geben....

Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner, RA

www.grupo.at

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JUSLINE
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RE: Kündigung Eigenbedarf

Beitrag von JUSLINE » 23.03.2006, 22:25

Danke für die rasche Antwort!



> Kann man so schwer abschätzen, weil ein paar Daten fehlen, aber ich gehe davon aus (arg. seit 50 Jahren...), dass an der Wohnung VOR dem Abschluss des Mietvertrages KEIN WOHNUNGSEIGENTUM bestanden hat.



Ja, das ist richtig. es hat kein Wohnungeigentum bestanden. Ich habe mich allerdings beim Zeitrahmen geirrt, die Wohnung (samt Schwiegermutter ala Mieterin) wurde schon vor ca. 11-12 Jahren an jetzigen Eigentümer verkauft.



> In diesem Fall ist gem. § 30 Abs 2 Zi 8 MRG eine Interessensabwägung zwischen den Interessen des "Sohnes" und der Miterin durchzuführen und da glaub ich nicht, dass die jetzige Eigentümerin durchkommt.

>

> War die Wohnung schon im Wohnungseigentum, dann entfällt der Interessensvergleich.

>

> Die Vermieterin kann aber eine adäquate Ersatzwohnung zur Verfügung (§ 30 Abs 2 Zi 9 MRG) stellen, dann gewinnt sie die Kündigung, aber dann kann sie ja gleich dem Sohn die "Ersatzwohnung" geben....



Bis jetzt kam kein derartiges Angebot.



Nochmals danke für die Antwort, das wird meine Schwiegermutter etwas beruhigen. Wenn man mal über 80 Jahre alt ist, dann trifft es einen schon hart, wenn man verpflanzt wird.



Mit freundlichen Grüßen



Maggy



> Mit freundlichen Grüßen

>

> Michael Gruner, RA

> www.grupo.at


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