Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Ich versuche, es kurz zu machen. Aus einer Verlassenschaft und einer Ablöse für einen Hausanteil abzüglich zahlreicher Aufwendungen auf der einen Seite und Verkaufserlöse auf der anderen, im Zuge des Todesfalls, der 17 (!) Jahre her ist, gab es eine aufgrund des fast 2jährigen Verlassenschaftsverfahrens und nachfolgender noch langwierigerer Räumung Restschuld in scjon damals nicht mehr nachvollziehbarer Höhe (heute erst recht nicht mehr). Diese wird seit einiger Zeit wiederkehrend mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten, absurden Forderungen sowie Anschuldigungen versucht, einzutreiben.
Abgesehen davon, dass die Geldschuld in unbekannter Höhe (wurde nie beziffert) längst verjährt sein dürfte, wird jetzt versucht, eine strafrechtlich relevante Handlung zu unterstellen - vermutlich Betrug, Unterschlagung oder Veruntreuung ? und damit Druck auf eine "amikale" Abschlagszahlung zu machen, nach der Ankündigung keine der Mails, mehr zu lesen, die nur absurde Forderungen und irgendwelche Anschuldigungen enthalten. Ist die Drohung mit einer strafrechtlichen Anzeige nicht Nötigung, erstens weil keinerlei Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben ist, nur aufgrund der langen Zeitdauer die Forderung vermutlich verjährt ist, und zweitens, selbst wenn eine strafbare Handlung vorgelegen hätte, nach mehr als einem Jahrzehnt bereits ebenfalls verjährt wäre, und daher folglich eine Androhung einer strafrechtlichen Anzeige ihrerseits strafbar ist (Nötigung, Erpressung??).
Abgesehen davon, dass die Geldschuld in unbekannter Höhe (wurde nie beziffert) längst verjährt sein dürfte, wird jetzt versucht, eine strafrechtlich relevante Handlung zu unterstellen - vermutlich Betrug, Unterschlagung oder Veruntreuung ? und damit Druck auf eine "amikale" Abschlagszahlung zu machen, nach der Ankündigung keine der Mails, mehr zu lesen, die nur absurde Forderungen und irgendwelche Anschuldigungen enthalten. Ist die Drohung mit einer strafrechtlichen Anzeige nicht Nötigung, erstens weil keinerlei Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben ist, nur aufgrund der langen Zeitdauer die Forderung vermutlich verjährt ist, und zweitens, selbst wenn eine strafbare Handlung vorgelegen hätte, nach mehr als einem Jahrzehnt bereits ebenfalls verjährt wäre, und daher folglich eine Androhung einer strafrechtlichen Anzeige ihrerseits strafbar ist (Nötigung, Erpressung??).
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Strafrechtlich sollte es nach § 57 Abs.3 StGB längst verjährt sein. Angehörige, die sich benachteiligt fühlen und es bis heute nicht verarbeitet haben, versuchen es mit den absurdesten Methoden dennoch immer wieder. Da geht es nicht mehr darum, dass die Umstände sachlich und rechtlich gerechtfertigt sind, sondern um den Druckaufbau, um jemand zur Nachgabe zu bewegen. Vom Straftatbestand wie der Nötigung sind wir noch weit entfernt. Man könnte mit einer Unterlassungsklage drohen und ankündigen, dass die Angelegenheit samt den Kostenfolgen an einen Anwalt übergeben werden würde, sollte das ungebührliche Verhalten nicht eingestellt werden. Siehe dazu mitunter hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26765
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26765
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich will im Grunde nur meine Ruhe haben. Es ist jetzt offenbar ein "Weihnachtsritual" geworden, mir am 24./25. Dezember unter dem Vorwand zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag zu gratulieren, aber spätestens ab dem 3. Satz mich mit abstrusen Forderungen und Anschuldigungen zu überschütten. Nachdem ich mir nicht regelmäßig die Feiertage dadurch verderben lassen will, habe ich jetzt kundgetan, keine Mails mehr zu lesen, woraufhin ein Mail einer "Ankündigung" von Konsequenzen erhalten habe.
Ich will im Grunde nur meine Ruhe haben. Es ist jetzt offenbar ein "Weihnachtsritual" geworden, mir am 24./25. Dezember unter dem Vorwand zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag zu gratulieren, aber spätestens ab dem 3. Satz mich mit abstrusen Forderungen und Anschuldigungen zu überschütten. Nachdem ich mir nicht regelmäßig die Feiertage dadurch verderben lassen will, habe ich jetzt kundgetan, keine Mails mehr zu lesen, woraufhin ein Mail einer "Ankündigung" von Konsequenzen erhalten habe.
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Schau, Dir dürfte mit dem Thread nun bewusst sein, dass er Dir sehr wahrscheinlich nichts anhaben kann (außer es bringt wer anderer gegenteilige Einwände). Dementsprechend souverän kannst Du mit seiner Belästigung umgehen. Es gibt keinen Grund, durch ihn die eigenen Feiertage vermiesen zu lassen. Solltest Du damit nicht umgehen können, könnte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Und weil er das Vergangene wohl noch immer nicht adäquat verarbeitet hat, dürfte er ein Fall für einen Therapeuten sein. Leider dürfte er dem nicht folgen und entlädt seinen Frust laufend an Dir aus. Wenn Du Dir das vor Augen führst, solltest Du drüberstehen können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Danke für die freundlichen Worte. Dass er mir nichts anhaben kann, war mir schon vor meiner Frage hier im Forum ziemlich klar. Ich wollte aber meine laienhafte Rechtsansicht zu meiner Beruhigung noch bestätigt wissen. Nachdem das nunmehr bereits die 2. Weihnachten/Geburtstage sind, ärgere ich mich besonders. Ich habe heute schon wieder Post von ihm bekommen. Da wird mir die Unterschlagung des Testaments unterstellt. Jetzt reicht es mir bald. Er war selbst bei der Testamentseröffnung beim Notar dabei. Die Einantwortungsurkunde beruht darauf. Abgesehen davon habe ich ihm das Testament zu 99 % bereits vorab geschickt oder zu lesen gegeben. Es war ja kein Geheimnis, auch dass ich es zu Lebzeiten meines Vaters zur Verwahrung bekommen habe.
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Nur zum besseren Verständnis...es gab ein handschriftliches Testament, welches nicht bei einem Notar hinterlegt wurde, sondern nur Du in Verwahrung genommen hast? War das Testamentsregister zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung schon ein Thema? Irgendwie kann ich es mir nicht erklären, warum die "Lästwanzn" die Unterschlagung behauptet, obwohl das Dokument im Nachlassverfahren berücksichtigt wurde. Wird wem etwa unterstellt, eine Fälschung erstellt zu haben?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Er versucht mit aller Gewalt etwas zu konstruieren. Die Echtheit des Testaments stand nie in Frage. Er kannte es vermutlich auch schon zu Lebzeiten meines Vaters - zumindest sinngemäß, und so kam es auch. Unser Vater verfügte, dass jeder von uns bestimmte Wohnungen bekommt, wir das Einfamilienhaus gemeinsam bekommen und über dessen Verkauf oder Ablöse sowie den Wertausgleich der Wohnungen mit Hilfe eines unabhängigen Maklers - keines kostenpflichtigen Sachverständigen - einigen sollten. Damit begannen - durch meinen Bruder - die ersten Schwierigkeiten und Verzögerungen, dass die Einantwortung erst mit großer Verspätung und Zusatzkosten erfolgen konnte.
Es würde den Rahmen hier bei Weitem sprengen, wenn ich ins Detail ginge. Dazu kommt, dass mein Bruder vor 1 Jahr - fast 20 Jahre nach dem Tod unserer Mutter mich beschuldigt hat, ihm seinen Anteil an dem von ihm (!) berechneten und bei der Finanz beantragten Jahresveranlagungen insbesondere KEST-Erstattungen schuldig geblieben wäre. Er nannte irgendeinen absurden Betrag, ohne mir die Anträge oder Bescheide vorzulegen. Da aber mein Vater meine Mutter um einige Jahre überlebt hat, müssten wir 3 die Anträge unterschrieben haben. Wohin allfällige Zahlungen zu Lebzeiten unseres Vaters geflossen sind, lässt sich nach so langer Zeit durch mich nicht beantworten. Jetzt kommt seit einigen Tagen auch noch ein angebliches Steuerguthaben meines Vaters ins Spiel. Ich kann mich nur erinnern, dass ich die Rechnung seines Steuerberaters bezahlt habe. Ob ein allfälliges Guthaben nicht an die Verlassenschaft, d.h den Gerichtskommissär hätte überwiesen werden müssen? Der Steuerberater ist längst in Pension, falls er noch lebt. Falls ich Geld bekommen habe, dann habe ich vermutlich den Anteil meines Bruders sofort an ihn überwiesen, wie ich das auch bei den Versteigerungserlösen der Briefmarken gemacht habe.
Dann geht es um einen Ring als Legat an meine Ex-Schwägerin, der auf unerklärliche Weise verschwunden ist. Ich habe ihn nicht, nur Vermutungen, wer ihn ggfs gestohlen haben könnte. Da theoretisch mehrere Personen in Frage kommen, auch Fremde, und es keinerlei Beweise gibt, war und ist das für mich eine sehr unangenehme Situation. Hätte ich mich an dem Ring bereichern wollen, den vorher noch niemand gesehen hatte, hätte es - rückwirkend betrachtet - durchaus Möglichkeiten gegeben, aber das war nie meine Absicht. Ich habe mich manchmal gefragt, was - grundsätzlich - ist, wenn Teile eines Nachlasses, die im Testament erwähnt werden, dann gar nicht (mehr) vorhanden sind, weil der Erblasser zB Schmuckstücke, Münzen, Kunstgegenstände zu Lebzeiten noch verkauft/verschenkt oder verloren hat. Oder weil es ein wertloser Ring war. Inventar wurde keines aufgenommen, wäre bis ins letzte Detail auch gar nicht möglich gewesen. Es gab keinen Safe. Wie gesagt, alles sehr kompliziert, und nach so vielen Jahren nicht mehr nachvollziehbar.
Es würde den Rahmen hier bei Weitem sprengen, wenn ich ins Detail ginge. Dazu kommt, dass mein Bruder vor 1 Jahr - fast 20 Jahre nach dem Tod unserer Mutter mich beschuldigt hat, ihm seinen Anteil an dem von ihm (!) berechneten und bei der Finanz beantragten Jahresveranlagungen insbesondere KEST-Erstattungen schuldig geblieben wäre. Er nannte irgendeinen absurden Betrag, ohne mir die Anträge oder Bescheide vorzulegen. Da aber mein Vater meine Mutter um einige Jahre überlebt hat, müssten wir 3 die Anträge unterschrieben haben. Wohin allfällige Zahlungen zu Lebzeiten unseres Vaters geflossen sind, lässt sich nach so langer Zeit durch mich nicht beantworten. Jetzt kommt seit einigen Tagen auch noch ein angebliches Steuerguthaben meines Vaters ins Spiel. Ich kann mich nur erinnern, dass ich die Rechnung seines Steuerberaters bezahlt habe. Ob ein allfälliges Guthaben nicht an die Verlassenschaft, d.h den Gerichtskommissär hätte überwiesen werden müssen? Der Steuerberater ist längst in Pension, falls er noch lebt. Falls ich Geld bekommen habe, dann habe ich vermutlich den Anteil meines Bruders sofort an ihn überwiesen, wie ich das auch bei den Versteigerungserlösen der Briefmarken gemacht habe.
Dann geht es um einen Ring als Legat an meine Ex-Schwägerin, der auf unerklärliche Weise verschwunden ist. Ich habe ihn nicht, nur Vermutungen, wer ihn ggfs gestohlen haben könnte. Da theoretisch mehrere Personen in Frage kommen, auch Fremde, und es keinerlei Beweise gibt, war und ist das für mich eine sehr unangenehme Situation. Hätte ich mich an dem Ring bereichern wollen, den vorher noch niemand gesehen hatte, hätte es - rückwirkend betrachtet - durchaus Möglichkeiten gegeben, aber das war nie meine Absicht. Ich habe mich manchmal gefragt, was - grundsätzlich - ist, wenn Teile eines Nachlasses, die im Testament erwähnt werden, dann gar nicht (mehr) vorhanden sind, weil der Erblasser zB Schmuckstücke, Münzen, Kunstgegenstände zu Lebzeiten noch verkauft/verschenkt oder verloren hat. Oder weil es ein wertloser Ring war. Inventar wurde keines aufgenommen, wäre bis ins letzte Detail auch gar nicht möglich gewesen. Es gab keinen Safe. Wie gesagt, alles sehr kompliziert, und nach so vielen Jahren nicht mehr nachvollziehbar.
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Es stellt sich die Frage, seit wann er die ganzen Unterstellungen raushaut. Und wenn diese erst jüngst enstanden sind, was der Auslöser war. Keine Ahnung, ist es um ihn momentan finanziell so schlecht bestellt, dass er diese Lebensenergie darin investiert? Ein Motiv wäre schon interessant, um der Sache auf den Grund gehen zu können. AUßerdem hätte bei einem etwaigen Gerichtsstreit schon er die Beweise zu liefern. Konstruierte Behauptungen würden ihm da nicht weiterhelfen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Ich vermute, dass er finanzielle Schwierigkeiten hat. Vor einem Jahr hat er zudem bei mir Geld "gerochen", weil er dachte, dass ich Ende 2024 in Pension gehen und eine Abfertigung erhalten würde. Ich bin allerdings erst Ende Juni 2025 in den Ruhestand getreten, nachdem ich 5 1/2 Jahre neben meiner Alterspension gearbeitet habe.
Manche Nachweise müsste wohl schon auch ich liefern, aber wie gesagt, sind nach so langer Zeit kaum mehr Belege oder Korrespondenz vorhanden. Außerdem gehe ich davon aus, dass alle Forderungen/Verbindlichkeiten, die länger als 3 Jahre zurückliegen, ohnehin verjährt sind. Die Einantwortung hat 2011 oder 2012 stattgefunden. Darlehen gab es keines. Da wäre die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Manche Nachweise müsste wohl schon auch ich liefern, aber wie gesagt, sind nach so langer Zeit kaum mehr Belege oder Korrespondenz vorhanden. Außerdem gehe ich davon aus, dass alle Forderungen/Verbindlichkeiten, die länger als 3 Jahre zurückliegen, ohnehin verjährt sind. Die Einantwortung hat 2011 oder 2012 stattgefunden. Darlehen gab es keines. Da wäre die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Es gibt den § 1489 ABGB, wo es laut dem ersten Satz heißt, dass die kurze Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüche ab Kenntnis von Schaden und Schädiger greift (von den Spezialnormen mal abgesehen). Angenommen, er könnte Dir jetzt etwas nachweisen, weil Du Dich verplappert hast, hätte er ab desen Zeitpunkt innerhalb von 3 Jahren ein Klagerecht. Entsprechend dem zweiten Satz gilt dabei die Verjährungshöchstfrist von 30 Jahren (lange Verjährungsfrist) zu beachten, nach dessen Ablauf die Ansprüche definitiv verjährt wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Abgesehen davon, dass manche Themen schon vor Jahren diskutiert wurden, und er vor 1 Jahr begonnen hat, diese Diskussion, die ich nicht zuletzt aufgrund von Verjährung für fruchtlos und deshalb beendet gehalten habe, wüsste ich nicht, weshalb bzw wofür ich schadenersatzpflichtig sein sollte. Dazu müsste mir ein Verschulden (welches?) nachzuweisen sein, und er außerdem den Schaden beziffern können.
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Darum meinte ich zuvor, dass er den Nachweis zu erbringen hätte. Ist über Jahre oder ein paar Jahrzehnte von allen Seiten alles abgestritten worden und erst jetzt gesteht sich wer was ein, könnte es nach meiner Einschätzung rechtlich schlagend werden. Doch so lange es nur bei falschen Vorwürfen bleibt und niemand was Falsches sagt, sollte man nichts zu befürchten haben. Auf mehr wollte ich nicht hinaus!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste