datenzwilling - namensgleichheit
datenzwilling - namensgleichheit
welches recht kommt zum tragen wenn man probleme hat mit einem datenzwilling? ein freund hat diesbezüglich öfters probleme mit inkassobüros, banken, bei bestellungen etc. und sucht einen rechtsanwalt mit entsprechendem fachgebiet.
Re: Datenzwilling - Namensgleichheit
Man könnte das mit der Meldebehörde klären, was man da machen kann. Schließlich werden die dortigen Daten abgefragt, wenn es darum geht, einen Schuldner ausfindig zu machen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: datenzwilling - namensgleichheit
das reicht leider offenbar nicht aus. es kommt immer wieder vor, dass da einfach mein freund zum handkuss kommt, da eben nicht ausreichend abgefragt wird bzw. wohl auch die meldestelle nicht viel besser prüft bei abgleich der daten.
Re: Datenzwilling - Namensgleichheit
Darum würde ich dort mal mit der Stelle reden. Vielleicht hat sie die Gelegenheit, einen Vermerk zu hinterlegen, oder man hat einen anderen Lösungsvorschlag.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.12.2025, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: datenzwilling - namensgleichheit
danke. werden wir probieren. falls das nicht den erwünschten erfolg bringt, welches anwaltliche fachgebiet wäre es bzw welchen anwalt sollte er mit der angelegenheit betrauen?
Re: Doppelgänger - Namenskollege
Eventuell könnte man sich an einen Anwalt für Datenschutzrecht wenden, was ich für überflüssig halte. Sollte es einen Namenskollegen mit schlechter Zahlungsmoral geben, könnte über eine Auskunftssperre gem. § 18 Abs.2 MeldeG (Meldegesetz) wegen einem schutzwürdigen Interesse nachgedacht werden. Der zum Handkuss Kommende würde vor Erteilung einer Auskunft von der Behörde verständigt werden und kann sich vorher dazu äußern. Das ist weniegr stressig als sich mit einem Inkassobüro, Kreditinstitut oder einer Kanzlei herumschlagen zu müssen.
Ist denn überhaupt schon geklärt, ob Identitätsdiebstahl vorliegt? Wenn ja, dann Betrugsanzeige bei der Polizei. Hilfreich ist dann diese Quelle:
https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Identit%C3%A4tsdiebstahl-im-Netz--Wie-man-sich-vor-Datenmissbrauch-sch%C3%BCtzt.html
Ist denn überhaupt schon geklärt, ob Identitätsdiebstahl vorliegt? Wenn ja, dann Betrugsanzeige bei der Polizei. Hilfreich ist dann diese Quelle:
https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Identit%C3%A4tsdiebstahl-im-Netz--Wie-man-sich-vor-Datenmissbrauch-sch%C3%BCtzt.html
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