Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter erledigen?

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JUSLINE
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Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter erledigen?

Beitrag von JUSLINE » 07.03.2006, 21:17

Ich bins schon wieder :-)



Ich habe mir heute eine Wohnung angeschaut, die im Großen und Ganzen meinen Vorstellungen entsprechen würde: 115 qm, 4 Zimmer, mit Balkon, zentral gelegen. Das Problem ist, dass die Wohnung inkl. Einrichtung (Bad, Küche...) nicht nur von den Vormietern ziemlich heruntergewirtschaftet wurde, sondern zudem auch ziemlich veraltet ist. Ich schätze die letzte Renovierung fand vor über 10 Jahren statt. Hier ein kleiner Auszug der notwendigen Renovierungsarbeiten: Böden erneuern, Küche austauschen (das Holz der Fronten ist teilweise morsch und eingerissen), Badewanne und Armaturen austauschen (die Lackierung ist komplett matt, Fugen teilweise verschimmelt), Kloschüssel austauschen, Wandverkleidungen abreißen oder zumindest neu streichen (sind in Dunkelbraun gehalten), Türen und Fenster erneuern (Holzrahmen komplett verzogen, Lackierung blättert...), Tapeten entfernen und die Wand nötigenfalls und stellenweise neu verspachteln, usw. usf.



Ich habe bis jetzt nur mit der Maklerin gesprochen, aber sie hat gemeint, die Vermieterin wäre einverstanden damit, wenn ich gewisse Arbeiten selbst übernehmen würde, dann würde sie die Materialkosten tragen. Welche Arbeiten im Detail gemeint sind erfahre ich erst am Donnerstag. Sie sagte aber auch, dass die Vermieterin auch komplett renovieren lassen könnte, dafür aber die Miete erhöhen würde. In dem momentanen Zustand wird die Wohnung um rund € 850 (inkl. BK und Heizung) angeboten. Was kann ich denn nun von ihr verlangen, ohne dass sie mit der Miete hochgeht? Ist sie gesetzlich zu etwas verpflichtet? Ich möchte am Donnerstag nicht ganz unvorbereitet zu dem Gespräch gehen.



Lieben Dank für die Hilfe.

Noemi



karli
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RE: Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter erledigen

Beitrag von karli » 08.03.2006, 16:02

Dazu bräuchte ich mal einige Informationen:



Wie alt ist das Haus?

Ist Wohnungseigentum begründet?

Handelt es sich um einen Dachausbau?

Wieviele Wohnungen sind in dem Haus?



lg

Karli


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JUSLINE
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RE: Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter erledigen

Beitrag von JUSLINE » 08.03.2006, 19:43

Hallo Karli!



> Wie alt ist das Haus? - Ich schätze es wurde Mitte der 70er gebaut

> Ist Wohnungseigentum begründet? Ja, die Wohnung (und auch alle anderen im Haus) ist eine Eigentumswohnung. Manche Eigentümer nutzen ihre Wohnung für sich selbst.

> Handelt es sich um einen Dachausbau? Ja.

> Wieviele Wohnungen sind in dem Haus? 13. Ui, Unglückszahl! :-)



LG, Noemi


karli
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RE: Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter erledigen

Beitrag von karli » 09.03.2006, 06:46

Bei deiner Wohnung handelt es soweit ich es erkennen kann um ein Teilausnahme aus dem Mietrechtsgesetz. D.h. das nur die Kündigungsbestimmungen gelten. Aber nicht die Vorschriften bezüglich Mietzins und Erhaltung.

Der Vermieter kann also zu viel und zu gar nichts verpflichtet werden - dass alles muss im Mietvertrag vereinbart werden. Genauso ist es mit der Miete die ist frei vereinbar.



lg

Karli


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