Hallo Leute,
Ich habe vor ca. 5 Jahren eine kleine Wohnung in einem Haus gekauft, welches von einer gemeinnützigen Bauvereinigung in den 1960er Jahren mit Fördermitteln gebaut wurde. Nach Durchsicht des Eigentümervertrags, glaube ich, dass alle Wohnungen direkt von der Bauvereinigung an Privatpersonen verkauft wurden (ohne vorherige Vermietung). Der Verkäufer der Wohnung (von dem ich die Wohnung gekauft habe), hat die Wohnung laut GB-Auszug im Jahre 1998 von seinem Vater geerbt und dieser die Wohnung direkt von der Bauvereinigung in den 60er Jahren gekauft. Die Förderung erfolgte nach WFG 1954 und wurde bereits in den 90er Jahren vollständig begünstigt getilgt.
Ich überlege, die Wohnung zu vermieten und bin mir nicht sicher welchen Mietzins ich hier anwenden darf/kann. Wenn ich die AK-Wien Informationen im Internet richtig verstehe, gilt der freie Mietzins, wenn die Wohnung vor 2019 von einem ehemaligen Mieter gekauft wurde und auch so, wenn diese weiterverkauft wird:
Wenn ein:e ehemalige:r Mieter:in vor 1.8.2019 gekauft hat - egal ob die Wohnung mit oder ohne Förderung errichtet wurde: Es gilt der freie Mietzins. Ausnahme: Wenn die Wohnhausanlage vor 9.5.1945 errichtet wurde, wird das Mietrechtsgesetz angewandt.
Nachsatz: Auch bei Vermietung durch Rechtsnachfolger:innen!
Auch dann, wenn der ehemalige Mieter der GBV die Wohnung weiterverkauft, fällt sie nicht ins WGG zurück!
Wenn die Wohnung damals direkt gekauft und bewohnt wurde, würde das auch gelten? (ohne Vorherige Miete sondern sofortiger Begründung durch Eigentum). - oder gilt hier "einmal WGG, immer WGG?"
Ich bitte um eure Meinungen, Danke!
WGG Mietzins noch anwendbar?
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