Optionsrecht auf Verlängerung

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Fridolin01
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Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von Fridolin01 » 28.11.2025, 13:18

Hallo!

Mein Mietvertrag läuft sm 15.03.2026 aus und ich hab im Vertrag folgendes stehen:

"Eine Verlängerung des Mietvertrages ist aus heutiger Sicht, und bei regelmäßiger Einzahlung
der vorgeschriebenen Gesamtmiete bis zum fünften Tag eines Monats, möglich. Dem Mieter
wird ein einmaliges Optionsrecht auf eine Verlängerung von 5 Jahren eingeräumt."

Ich habe immer pünktlich gezahlt und möchte nun verlängern.

Was sagt ihr dazu?- Könnte der Wortlaut "...aus heutiger Sicht..." gegen mich verwendet werden? Dann wäre der gesamte Absatz ja belanglos. ich wollte aber damals das Optionsrecht bewusst in den Vertrag mit aufgenommen haben. Wurde ich für dumm verkauft?

Der Vermieter hat auf meine Frage, ob Verlängerung möglich, schon mal abgesagt (Email).

Danke!
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MG
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Re: Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von MG » 28.11.2025, 13:55

Aus meiner Sicht ist eine Option ganz klar ein Rechtsinstrument, das einer Seite (somit Ihnen) die Möglichkeit gibt, durch einseitige Erklärung, einen Vertrag (bzw. hier eine Vertragsverlängerung) in Kraft zu setzen.

Ich schlage vor, dass Sie der Vermieterin eine Ausübungserklärung der Options übermitteln, am besten eingeschrieben und per mail etc.:

"Hiermit übe ich die mir eingeräumte Option auf Verlängerung des Mietvertrages aus, sodass sich dieser bis zum 14.3.2031 verlängert! Ich ersuche um Kenntnisnahme."

Die Vermieterin könnte sodann

1. einen Übergabeauftrag bei Gericht erwirken, das ist so etwas ähnliches, wie eine "Kündigung", das wird Ihnen zugestellt uns Sie müssen dann dagegen fristgemäß Einwendungen erheben und dann wird das Gericht darüber entscheiden, ob sich der Vertrag verlängert hat oder nicht.

2. Die VM könnte auch das (von ihr dann behauptete) Auslaufen des Mietvertrages mit März 26 abwarten und dann - weil Sie ja nicht ausziehen - eine Räumungsklage gegen Sie einbringen, gegen die Sie dann mit der Ausübung der Option argumentieren.

Aus Ihrer Sicht wäre - zumindest meiner Ansicht nach -

(ich hoffe, dass alles2 hier dann mitliest und sich zu meiner Ansicht äußert)

insbesondere dann, wenn die Vermieterin die Verlängerung wieder in Abrede stellen würde, auch die Einbringung einer Klage auf Feststellung, also (unjuristisch) "Bestätigung" des Gerichtes, dass sich der Vertrag verlängert hat, denkbar.

Dies vor dem Hintergrund, dass Sie wohl ein schützenswertes Interesse daran haben, nicht mit einer ungewissen Mietsituation konfrontiert zu sein.

Halten Sie uns am laufenden, bitte!

Alles Gute!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von alles2 » 28.11.2025, 15:10

Eigentlich kann ich dem nicht wirklich etwas hinzufügen. Dennoch tue ich es unter diesen Umständen gern. Eine Option ist eben keine Garantie und in 5 Jahren kann auch seitens der Vermieter ein Umdenken (z.B. Eigenbedarf usw.) hinsichtlich der Wohnung stattfinden. Den Grund müssen die Vermieter nicht mitteilen und sie können am Ende der Vertragslaufzeit die Räumung verlangen.

Selbst die Vorlage des "MG" gefällt mir gut. Man sollte explizit auf die vertraglich vereinbarte Option hinweisen, da es sein kann, dass die Vermieter den genauen Vertragsinhalt nicht mehr so gut kennen. Auf die letzte Mail hin könnte man bis Ende des Jahres (oder je nach Zeitpunkt der letzen Rückmeldung auch danach) nochmal lästig werden und fragen, ob eventuell ein Umdenken stattgefunden hat oder man neu verhandeln könnte (inklusive Tränendrüse seitens des Mieters).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Fridolin01
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Re: Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von Fridolin01 » 28.11.2025, 16:23

Entschuldigung, aber ein Optionsrecht ist ein einseitiges Recht für den Mieter und der Vermieter kanns es sich eben nicht einfach mal anders überlegen.

Aber ja, eventuell ist im gar nicht Bewusst, was im Vertrag drinnen steht. Das wird er aber schon noch nachlesen müssen.

Die Frage ist halt einfach, ob man ein Optionsrecht mit so einem flapsigen ersten Satz einfach aushebeln kann. Eigentlich fühle ich mich, wäre dies der Fall, komplett veräppelt.

LG, der Betroffene

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Re: Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von alles2 » 28.11.2025, 23:14

Ruhig Blut, denn Wertschätzung schaut anders aus! Statt einer Entschuldigung hättest auch "Danke für Eure Einschätzungen!" schreiben können. Du hattest uns nach der Meinung gefragt; auch ich habe geantwortet. Nur weil Dir meine Auslegung nicht genehm ist, muss man nicht gleich schnippisch werden. Es ist nur meine Meinung, auf die Du einen Dreck geben kannst, wenn Dir danach ist. Wie das Mitglied "MG" bereits vermutet hat, könnte man einen anderen Standpunkt als er vertreten. Das habe ich getan, obwohl ich damit ursprünglich hinterm Berg halten wollte. Ich kriege hier leider ständig mein Fett ab, wenn ich nicht das absondere, was der Fragesteller gern lesen möchte. Daher bin ich aktuell nicht mehr so gewillt, hier allzu viel Zeit zu verplempern.

Selbstverständlich verstehe ich Deine Betroffenheit und die damit verbundenen Emotionen. Doch das hat hier nichts verloren. Das würde auch ein Richter nicht zulassen, wenn es darum ginge, ob die Klausel in der Form rechtsgültig ist ODER ob Du davon ausgehen musstest, dass Dir die Option auf jeden Fall zustehen würde. Sollte es der Richter nicht so gut mit Dir meinen, darfst Du Dich jetzt schon mit der Frage befassen, warum Dir die schwammige Bezeichnung erst jetzt aufgefallen ist und nicht schon damals vor der Unterzeichnung für klare Verhältnisse gesorgt hast. Es gilt sowieso zu klären, warum sie Dich "weiterhaben" wollen. Für Dich hoffe ich, dass man nicht mit einer höheren Miete bei einem neuen Mietvertrag spekuliert.

Wenn Du davon überzeugt bist, dass Du absolut im Recht bist, frage ich mich, wozu Du dann überhaupt (ursprünglich in einem deutschen Forum) fragst. Auf der anderen Seite, bist Du Dir selber nicht sicher, ob Dir dieses "aus heutiger Sicht" zum Verhängnis wurde. Gut, ich weiß auch nicht, ob die Bedenken von Dir aus entstanden sind oder Dich die Vermieter darüber aufgeklärt haben, dass sie sich darauf berufen.

Und warum sehe ich das anders? Weil der Teil "aus heutiger Sicht" nicht ohne Grund dasteht. Wenn es beabsichtigt gewesen wäre, dass die Verlängerung uneingeschränkt zu Gunsten des Mieters gelten sollte, würden diese drei Worte ja nicht dortstehen. Der ganze Absatz betrifft eben das Thema Verlängerung, während die beiden Sätze wohl nicht eigenständig zu betrachten wären. Ich kann mich täuschen oder auch nicht. Erst jetzt könnte es angebracht sein, wenn man sich aufrichtig entschuldigen würde!
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Re: Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von Fridolin01 » 29.11.2025, 09:24

Danke für eure Einschätzungen, das wollte ich nicht missen :D

@Thema:

Mich hats nur fast bisschen vom Stuhl gehauen, als ich las, dass wäre eben nur eine Option und der Vermieter hat es sich anders überlegt. Das klang für mich wie ein Schlag ins Gesicht.

Aber ich verstehe jetzt, dass du des im Gesamtzusammenhang interpretiert hattest, also dass der Passus hinsichtlich eines Optionsrechts nichts Wert sei. Danke für diese Einschätzung. Genau um das ging es mir. Wollte dich nicht persönlich angreifen :)

Wenn der Vermieter mich raus haben möchte, wird er eine Rämungsklage einreichen. Und dann ist doch die Frage, ob das Optionsrecht gilt oder nicht. Und mir gings auch darum, ob hier jemand so eine Formulierung kennt, ob das juristisch als Hintertürl, also professionell so formuliert wurde mit Absicht, um mich quasi reinzulegen, oder ob der Vermieter (eine Bauträger GmbH) es "patschert" geschrieben hat, ohne böse Absicht und was vor Gericht gilt.

Noch einmal zum Hintergrund. Ich habe damals dem Vermieter gesagt, dass ich ein Optionsrecht im Vertrag haben möchte. Er hat dass dann noch angepasst und ich war (kann sein zu naiv, verblended, voller Vorfreude), und hab gelesen, "Optionsrecht, eingeräumt" klingt gut! und hab dann eben Unterschrieben. Jetzt hab ich das Dilemma.

Ich fühl mich eigentlich betrogen. Ws hätte ich den Mietvertrag nie unterschrieben, wenn das Entgegenkommen auf Optionsrecht im Vertrag nicht gewesen wäre.

alles2
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Re: Optionsrecht auf Verlängerung

Beitrag von alles2 » 29.11.2025, 10:59

So gefällst Du mir besser ;-)
Im Großen und Ganzen bleibt es so, wie es "MG" bereits erwähnt hat, solltest Du den Passus in der Form nicht akzeptieren wollen. Ein Gericht hätte es in alle Richtungen zu überprüfen. Eine derartige Formulierung ist mir auch noch nicht untergekommen. Es sieht wirklich so aus, als ob es seitens der Vermieter widerwillig ergänzt wurde, obwohl man wohl bereits damals eine Verlängerung ausschließen wollte. Nur dann hättest Du eben die Unterfertigung verweigert. Das kann man alles dem Gericht erklären. Denn es zählt auch das mündlich Vereinbarte, wobei dann die Beweislast bei Dir liegen würde, während die Vermieter alles abstreiten würden. Nach Deiner Ergänzung würde ich es nicht ganz für aussichtslos halten, sofern Du das Gericht von Deiner Version überzeugen kannst.
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