Kündigungsfrist richtig?
Kündigungsfrist richtig?
Wir möchten aus unserer derzeit gemieteten Wohnung (Eigentumswohnung unseres Vermieters, welche von einer Hausverwaltung verwaltet wird) ausziehen, allerdings legt uns der Vermieter ein paar Steine in den Weg. Folgender Text steht bei "Dauer und Beendigung" im Vertrag:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2004 für die Dauer von 3 Jahren und endet somit am 31.05.2007.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses um (jeweils) weitere 12 Monate ist möglich und gilt automatisch vereinbart, wenn weder seitens des Mieters noch des Vermieters 8 Wochen vor (dem jeweiligen) Ablauf eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgegeben wurde.
Es wird weiters vereinbart, dass der Vermieter für Zwecke des Eigenbedarfes bzw. eines ev. Verkaufes der Wohnung das Mietverhältnis unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Jahre aufkündigen kann.
Nach dem Ablauf von 3 Jahren ist eine Aufkündigung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen jederzeit möglich"
Soviel zu dem Text. Mein Problem ist, dass ich der Meinung bin, dass der Mieter bereits nach einem Jahr kündigen kann und Einhaltung der Kündingsfrist von 3 Monaten. Es steht zwar nicht im Vertrag, gilt das aber trotzdem für mich?
Ich habe dem Vermieter gestern meine Kündigung zukommen lassen mit Übergabe am 31.05.2006. Er meint, wenn überhaupt dann eh erst zum 30.06.06, da die Kündingsfrist immer ab Ende des Monats zählt, sprich in dem Fall ab 31.04.06. Und ich muss mich um einen Nachmieter kümmern, sonst läuft der Vertrag weiter.
Können Sie mir bitte helfen? Ich habe bereits eine neue Wohnung zum 1.6.06 und möchte ungern ewig doppelt Miete (800EUR je Wohnung) zahlen
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2004 für die Dauer von 3 Jahren und endet somit am 31.05.2007.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses um (jeweils) weitere 12 Monate ist möglich und gilt automatisch vereinbart, wenn weder seitens des Mieters noch des Vermieters 8 Wochen vor (dem jeweiligen) Ablauf eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgegeben wurde.
Es wird weiters vereinbart, dass der Vermieter für Zwecke des Eigenbedarfes bzw. eines ev. Verkaufes der Wohnung das Mietverhältnis unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Jahre aufkündigen kann.
Nach dem Ablauf von 3 Jahren ist eine Aufkündigung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen jederzeit möglich"
Soviel zu dem Text. Mein Problem ist, dass ich der Meinung bin, dass der Mieter bereits nach einem Jahr kündigen kann und Einhaltung der Kündingsfrist von 3 Monaten. Es steht zwar nicht im Vertrag, gilt das aber trotzdem für mich?
Ich habe dem Vermieter gestern meine Kündigung zukommen lassen mit Übergabe am 31.05.2006. Er meint, wenn überhaupt dann eh erst zum 30.06.06, da die Kündingsfrist immer ab Ende des Monats zählt, sprich in dem Fall ab 31.04.06. Und ich muss mich um einen Nachmieter kümmern, sonst läuft der Vertrag weiter.
Können Sie mir bitte helfen? Ich habe bereits eine neue Wohnung zum 1.6.06 und möchte ungern ewig doppelt Miete (800EUR je Wohnung) zahlen
RE: Kündigungsfrist richtig?
Der Vermieter hat leider recht - Kündigungfrist bei vorzeitiger Küngigung bei befristeten Verträgen - 3 Monate.
Warst leider ein paar Tage zu spät drann.
lg
Karli
Warst leider ein paar Tage zu spät drann.
lg
Karli
RE: Kündigungsfrist richtig?
Okay, sehe ich ja ein. Er meint aber, dass ich vor 3 Jahren garnicht kündigen darf. Er meint, wenn ich bis 30.6. keinen Nachmieter habe, läuft der Vertrag weiter. Das sehe ich anders.
Wie muss ich gerichtlich kündigen? Was brauch ich alles? Einfach die Kündigung zum Bezirksgericht bringen oder brauch ich nochwas?
Wie muss ich gerichtlich kündigen? Was brauch ich alles? Einfach die Kündigung zum Bezirksgericht bringen oder brauch ich nochwas?
RE: Kündigungsfrist richtig?
Im Falle eines befristeten Haupt- oder Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare nd unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten gerichtlich (!!!!) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.
RE: Kündigungsfrist richtig?
Hallo Karli,
mit dem gerichtlich ist mir das jetzt klar. Was brauch dazu, was muss ich da machen? Komme ursprünglich aus Deutschland und kenne das nicht. Muss ich da mit meiner Kündigung zum Bezirksgericht oder was muss ich da machen? Was muss ich alles mitnehmen? Hab Geduld mit mir ;o)
mit dem gerichtlich ist mir das jetzt klar. Was brauch dazu, was muss ich da machen? Komme ursprünglich aus Deutschland und kenne das nicht. Muss ich da mit meiner Kündigung zum Bezirksgericht oder was muss ich da machen? Was muss ich alles mitnehmen? Hab Geduld mit mir ;o)
RE: Kündigungsfrist richtig?
Ja du must zum Bezirksgericht (oder zur Schlichtungsstelle beim Magistrat/Gemeinde falls es sowas bei euch gibt) - dort gibt es ein Formular kostet ca. € 50, dass musst du ausfüllen und damit hat sich die Sache.
RE: Kündigungsfrist richtig?
Ich danke dir!!! Ich biete dem Vermieter am Montag an das einvernehmlich zu beenden, natürlich schriftlich. Sollte er sich weigern geh ich über den Gerichtsweg. Wie gesagt, du hast mir sehr geholfen!
RE: Kündigungsfrist richtig?
noch was - wieviele wohnungen sind in dem haus und wohnst eh nicht in einem neuen dachbodenausbau - da gibts sonderregelugen.
RE: Kündigungsfrist richtig?
Das ist ein Haus mit 6 Parteien, Dachbodenausbau gibt es nicht. Alles sind Eigentumswohnungen mit anderen Besitzer. Wird alles über Hausverwaltung verwaltet. Gebaut irgendwann nach 45. Ich denke, da trifft das unbeschränkte Kündigungsrecht zu.
RE: Kündigungsfrist richtig?
ja passt alles
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