Pflegegeld Grad Bestimmung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 07.10.2025, 21:41

In wessen Auftrag kam diese Person und was ist ihre Aufgabe? Und was übermittelt sie der PV?


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hanspeter12
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 08.10.2025, 09:52

Pflegegeld. Auftrag von Pva.
Antrag durch Erwachsenenvertretung.

alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 08.10.2025, 10:28

Verstehe, also keine Pflegekraft, die irgendwie im Haushalt mithilft. Das hatte ich erstmal angenommen. Die vorsichtig gewählten Worte der Person sind in dem Stadium völlig unverbindlich. Oft genug gehört und nachher kam es ganz anders. Spätestens wenn der Chefarzt der PV einem kein "Taschengeld" gönnt ;-)
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hanspeter12
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 08.10.2025, 12:38

Ja genau. Ich bin gespannt. 200 Euro wären eine grosse Erleichterung, vorallem wenn es nicht befristet ist.

alles2
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 08.10.2025, 14:36

Bei einer Schizophrenie kommt eine befristete Zuerkennung iSv § 9 Abs.2 BPGG eigentlich nicht zur Anwendung. Eher dann, wenn zum Beispiel eine OP ansteht und eine wesentliche Besserung zu erwarten ist.
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 04.11.2025, 19:09

Ich habe trotz vieler Diagnosen den Erschwerniszuschlag nicht bekommen und hatte nur 30 Stunden Pflegebedarf. Glaubst du ich habe bei einer Klage eine Chance ? Das ist schon der zweite Anlauf.

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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 05.11.2025, 02:28

Bitte zwischen Erkrankung und Pflegebedürftigkeit unterscheiden! Nicht jeder hohe Behinderungsgrad oder geistige Erkrankung geht automatisch mit einem Pflegeaufwand einher. Es ist stets auf den Einzelfall abzuzielen. Daher kann man nicht sagen, dass jedem paranoid Schizophrenen beispielsweise Pflegestufe 2 zusteht. Das funktioniert vielleicht bei der Bestimmung des Behindertengrads, aber sich nicht beim Pflegegeld.

Um Deine Chancen realistisch einschätzen zu können, müsste man erfahren, auf wieviele Stunden die Pflegerin gekommen ist und was der Chefarzt der PV daraus gemacht hat. Ich hatte schon einen Fall, da ist der Allgemeinmediziner auf 95 Stunden gekommen und der Chefarzt hat kackdreist 20 Stunden gemacht. Der gerichtlich bestellte Gutachter hatte daraufhin den Befund des Allgemeinmediziners übernommen.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.11.2025, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von hanspeter12 » 05.11.2025, 18:19

Ich weiß nicht auf wieviel die Pflegerin gekommen ist. Der Chefarzt ist auf 30 gekommen.
Ich dachte nur ich erhebe Klage weil ich denke, dass ich einen Erschwerniszuschlag erhalten sollte bei meinen Diagnosen.
Dann würde ich auf die gewünschten 65 Stunden und Pflegestufe 1 kommen. Das ist mein Ziel.

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Re: Pflegegeld Grad Bestimmung

Beitrag von alles2 » 05.11.2025, 23:00

So langsam bringst Du mich zur Verzweiflung! Eine schwere Diagnose ist keine Garantie für den Erschwerniszuschlag. Es geht auch nicht darum, wie Du mit Deiner Erkrankung zurechtkommst, sondern ob ein Pflegender oder jemand, der sich um Dich zu kümmern hat, es mit erschwerten Umständen zu tun hat. Wenn Du sagst, dass Du entgegen § 1 BPGG keine Pflege brauchst und es Dir nur um etwas "Taschengeld" geht, wäre ich mit einer Klage äußerst vorsichtig. Solltest Du doch irgendwie unberechtigt zu einer Pflegestufe kommen und Du jünger als 50 Jahre als sein, kannst Du davon ausgehen, dass es - entgegen jeglicher gesetzlicher Grundlage - nach einem Jahr zu einer Nachuntersuchung bzw. Wiederbegutachtung kommt, weil die PV - trotz unverändertem Krankheitsbild - auf die Reduzierung des Pflegebedarfs aus ist. Und dann geht der ganze Spuk von vorne los. Die PV holt darüber hinaus entsprechend § 33b Abs.2 BPGG Auskünfte vom Pflegegeldbezieher ein, ob die Leistung zweckmäßig verwendet wird. Daher kann man sich nicht so einfach zurücklehnen, sobald man mal Pflegegeld zugesprochen hat.
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