ich wende mich hierher, weil wir seit einigen Tagen versuchen herauszufinden, wie der Anspruch auf Wochengeld in unserem Fall tatsächlich geregelt ist – und jeder etwas anderes sagt.
Meine Frau war seit 25.07.2025 im Krankenstand, weil sie aufgrund der Schwangerschaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben konnte.
Sie hatte einen Teilzeit-Saisonvertrag im Hotel, der am 30.09.2025 planmäßig ausgelaufen ist.
Während des Krankenstandes zahlte der Arbeitgeber in den ersten Wochen die Entgeltfortzahlung,
danach erhielt sie ab September 2025 Krankengeld von der ÖGK – somit war die Pflichtversicherung laut § 46 und § 122 ASVG weiterhin aktiv.
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Am 02.10.2025 wurde ihr vom Amtsarzt ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 3 MSchG ausgestellt,
was den Beginn des vorzeitigen Mutterschutzes bedeutet.
Am selben Tag (02.10.2025) war sie persönlich bei der ÖGK, wo ihr eine Mitarbeiterin sagte,
dass alles genehmigt sei und dass ab diesem Datum der Mutterschutz und das Wochengeld beginnen.
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Am 10.10.2025 kam per Post ein Schreiben der ÖGK,
in dem das Wochengeld schriftlich bestätigt und der Tagessatz berechnet wurde.
Am 24.10.2025 erhielten wir dann einen weiteren Brief (datiert mit 16.10.2025) – diesmal mit einer Ablehnung des Wochengeldes.
In der Begründung stand, dass die Versicherung nach dem 30.09.2025 beendet worden sei und daher kein Anspruch bestehe.
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Das ist unserer Meinung nach falsch, denn:
• sie war vom 25.07.2025 bis 05.10.2025 durchgehend im Krankenstand,
• sie hat in dieser Zeit Krankengeld erhalten,
• somit bestand die Pflichtversicherung weiter,
• und am 02.10.2025 begann der Mutterschutz während einer aktiven Versicherung.
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Nach dieser Ablehnung haben wir einen Versicherungsdatenauszug beantragt.
Dort steht nun für den Zeitraum 01.10.2025 – 05.10.2025 der Vermerk
„Krankengeldbezug, Sonderfall“.
Niemand bei der ÖGK konnte uns erklären, was das bedeutet –
und offenbar hat genau dieser falsche Eintrag dazu geführt, dass das System sie als nicht mehr pflichtversichert eingestuft hat.
Das heißt: laut ÖGK-System war meine Frau ab 05.10.2025 nicht mehr versichert,
also genau in der Zeit, in der sie sich im vorzeitigen Mutterschutz befand.
Durch diesen Fehler weigert sich die ÖGK nun, irgendeine Zahlung für Oktober zu leisten,
und uns wurde sogar gesagt, dass sie möglicherweise keinen Anspruch auf Mutterschutz habe,
weil sie „aufgrund dieses Fehlers nicht versichert“ gewesen sei.
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Zum Vergleich: Im Jahr 2021, bei unserem ersten Kind,
war die Situation genau gleich (Krankenstand → ärztliches Beschäftigungsverbot → Mutterschutz),
und damals wurde das Wochengeld von der ÖGK ordnungsgemäß bewilligt und ausbezahlt.
Wir haben auch einen schriftlichen Nachweis aus 2021, in dem im Versicherungsdatenauszug steht:
„Krankengeldbezug (DGKTONR-bezogen) – Wochengeldbezug anschließend“,
was eindeutig bestätigt, dass der Krankengeld-Bezug als gültige Grundlage für den Mutterschutz anerkannt wurde.
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Der ehemalige Arbeitgeber hat uns schriftlich bestätigt,
dass er nach zehn Wochen Krankenstand nicht mehr zuständig sei
und dass ab diesem Zeitpunkt die Krankenkasse (ÖGK) verantwortlich ist.
Das bestätigt also auch seitens des Arbeitgebers, dass die Versicherung unter der ÖGK weiterlief.
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Daher meine Fragen:
Besteht Anspruch auf Wochengeld, wenn der Mutterschutz während eines laufenden Krankenstandes beginnt – nach Ende des Arbeitsverhältnisses, aber während einer fortbestehenden Pflichtversicherung aus Krankengeld?
Stimmt es, dass der Bezug von Krankengeld rechtlich als aktive Pflichtversicherung nach § 46 und § 122 ASVG gilt?
Darf die ÖGK einen solchen Fall einfach als „Sonderfall“ einstufen und das Wochengeld verweigern, obwohl laut Gesetz eine Versicherung besteht?
Wie kann man erreichen, dass dieser falsche Versicherungsstatus korrigiert wird und das Wochengeld rückwirkend ausgezahlt wird?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall oder eine Entscheidung, wo der Übergang vom Krankenstand in den Mutterschutz nach Ende des Dienstverhältnisses behandelt wurde?⸻
Ich bin kein Anwalt, aber für mich sieht es so aus,
als hätte die ÖGK hier einen Fehler gemacht –
denn die Versicherung war während des ganzen Krankenstandes aktiv,
das Beschäftigungsverbot wurde ärztlich ausgesprochen,
und der Arbeitgeber hat bestätigt, dass die ÖGK zuständig ist, das Wochengeld auszuzahlen.
Vielen Dank im Voraus an alle, die ähnliche Erfahrungen oder rechtliche Einschätzungen zu diesem Thema haben.
Mit freundlichen Grüßen
A.S.