Hauptwohnsitzbefreiung 2- versus 5-Jahresfrist

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Tschuri Cazzino
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Hauptwohnsitzbefreiung 2- versus 5-Jahresfrist

Beitrag von Tschuri Cazzino » 31.10.2025, 11:41

Ich besitze seit 2005 eine Wohnung in Wien. Anfänglich wurde sie von mir als Nebenwohnsitz genutzt, danach war sie für 5 Jahre vermietet. Seit 2,5 Jahren habe ich dort meinen Hauptwohnsitz. Kann ich die Wohnung sofort ImmoESt-frei verkaufen oder muss ich nach derzeitiger gesetzlicher Lage weitere 2,5 Jahre warten?

Zustatzfrage falls die 5-Jahresfrist gilt: Sind in diesem Bereich gesetzliche Änderungen geplant oder wahrscheinlich?



MG
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Re: Hauptwohnsitzbefreiung 2- versus 5-Jahresfrist

Beitrag von MG » 31.10.2025, 13:58

Sie sind nicht befreit.

Eine Befreiung wäre (in Ihrem Fall) nur gegeben, wenn Sie in den 10 Jahren vor dem Verkauf durchgehende/ununterbrochene 5 Jahre Hauptwohnsitz hätten. Sie benötigen daher für eine Befreiung weitere 2,5 Jahre.

Änderungen sind meines Wissens nach nicht absehbar.
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synuclear
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Re: Hauptwohnsitzbefreiung 2- versus 5-Jahresfrist

Beitrag von synuclear » 01.11.2025, 08:12

Ja! In Ihrem Fall haben Sie die Wohnung seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz genutzt, davor war sie 5 Jahre vermietet. Zwar überschreiten Sie die Mindest­frist von 2 Jahren für die erste Variante — das spricht dafür, dass Sie theoretisch eine Befreiung erreichen könnten. Allerdings: die zweite Variante („5 aus 10 Jahre“) setzt durchgehende Nutzung als Hauptwohnsitz voraus, was bei Vermietung nicht gegeben war.

MG
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Re: Hauptwohnsitzbefreiung 2- versus 5-Jahresfrist

Beitrag von MG » 01.11.2025, 09:29

Der Beitrag von "Synuclear" ist ein gutes Beispiel dafür, warum man bei KI nach wie vor nicht auf deren Aussagen so ohne weiteres vertrauen darf.
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Hauptwohnsitzbefreiung 2- versus 5-Jahresfrist

Beitrag von alles2 » 01.11.2025, 10:51

Ich weiß nicht mal, ob die KI überhaupt so einen Pallawatsch ausspuckt. Für mich sieht es eher nach menschliche Insuffizienz aus. Sei es aus dem heraus, ob nicht alle Ausführungen des Fragestellers berücksichtigt wurden oder der künstlichen Intelligenz nicht alle Zeilen anvertraut wurden. Daher bin ich bei Mitgliedern mit englisch klingendem Namen skeptisch. Selbst dann - so wie in letzter Zeit gehäuft - sie sich bedanken und es sich nicht nicht um den Threadstarter handelt.

Außerdem gibt es zu dem Thema schon mehr wie genug Einträge, aus denen sich die richtige Antwort unseres Experten "MG" ableiten lässt, zu denen er wesentlich beigetragen hat und bei denen sich auch teilweise die rechtliche Grundlage findet:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25369
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25393
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25279
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=29777 (beim letzten Beitrag könnte ich wieder speiben, weil sowas einfach nicht entfernt wird)
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=20497
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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