Guten Tag,
Meine Schwester hat leider ein unschöne Trennung von ihrem Lebenskurzabschnittspartner hinter sich. Einige Wochen wollte er Ihren Aufforderungen, keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern zu halten und sie nicht mehr zuhause zu belästigen, nicht nachkommen, bis sie ihm per Nachricht angekündigt hat, weitere Schritte einzuleiten (zb Annäherungsverbot). Nach wenigen Tagen Ruhe kam nun eine email in der er einen Betrag über mehrere Tausend Euro einfordert, unter anderem für in ihrer Wohnung - er hat für einige Monate größtenteils mietfrei bei ihr gewohnt - zurückgelassene Möbelstücke und Gegenstände, als auch einen geplanten Urlaub und ähnliches. In seiner Auflistung habe er die Ausgaben, die er in diesem Zeitraum übernommen habe (Garage, Neuer Herd, Strom), der von ihm nicht geleisteten Miete (er erachtet ein Drittel der Wohnungsmiete als angemessen) gegenübergestellt und meint nun dass er darüberhinaus Anspruch auf die Auslösung und Rückzahlung für oben genannte Gegenstände und Ausgaben hätte.
Was kann meine Schwester nun tun und wie soll sie ihm nun entgegnen. Hat er tatsächlich Anspruch auf eine solche Zahlung? Unsere Nerven liegen blank, da dieser Spuk und seine Belästigung kein Ende nehmen.
Leider muss in diesem Fall erwähnt werden, dass er Polizeibeamter ist.
Ich hoffe wir finden hier Rat!
Ex-Partner verlangt Geld für zurückgelassene Gegenstände
Re: Ex-Partner verlangt Geld für zurückgelassene Gegenstände
Man kann nicht einfach so seinen Beitrag für einen gemeinsamen Haushalt zurückverlangen. Anscheinend war nie ausgemacht, dass die von ihm beigesteuerten Gegenstände nur ihm gehören und nicht den beiden. Läge was Schriftliches vor, wäre es was anderes. Sonst wird es schwierig für ihn. Einfordern kann man theoretisch immer etwas. Aber nicht immer ist es berechtigt und gerichtlich durchsetzbar.
Außerdem kann er keinen Ersatz fordern, wenn er die Gelegenheit hatte, seine eigenen Sachen mitzunehmen oder abholen zu lassen. Wie es unter den verschiedensten Umständen hätte erfolgen können, findet sich in den folgenden Threads:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26170
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28505
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=25123
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25075
Außerdem kann er keinen Ersatz fordern, wenn er die Gelegenheit hatte, seine eigenen Sachen mitzunehmen oder abholen zu lassen. Wie es unter den verschiedensten Umständen hätte erfolgen können, findet sich in den folgenden Threads:
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https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28505
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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