Hallo zusammen,
eine Frage zum HeizKG.
Es heißt in der HeizKG, "mit mindestens vier Nutzungsobjekte"
Das heißt nach meinen Verständnis, alle wirtschaftliche Einheiten (WEG), mit z. B. 3 Nutzungsobjekte (Wohnungen) inkl. gemeinsame Versorgungsanlage und Wärmezähler fallen durch den Rost?
Kann ich als Wohnungseigentümer trotzallem darauf bestehen, dass nach HeizKG abgerechnet wird?
Lg.Andi
eine Frage zum HeizKG.
Re: Eine Frage zum HeizKG
Entsprechend § 2 Z 5 Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) fallen unter Nutzungsobjekt nicht nur Wohnungen, sondern auch Nutzungsgegenstände, die allgemein benützt werden können. Dies können Geschäftsräume, Hausbesorgerwohnungen, Hobbyräume, Loggien, Saunen, Garagen und Abstellplätze sein, die im Grundbuch erwähnt werden und dessen Verbrauch erfasst werden kann. Kann man sich nicht darauf stützen, wird man ohne weitere Zustimmung(en) nichts ausrichten können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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