Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Ingrid_Schaffer
Beiträge: 20
Registriert: 16.10.2021, 17:06

Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Beitrag von Ingrid_Schaffer » 23.10.2025, 07:57

Guten Morgen, ihr Rechtskundigen!
Ich hab eine Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt: Wir haben eine kleine Wohnung (beide Ehegatten sind Eigentümer), die wir vermieten. Kann ich das Fruchtgenussrecht davon an mein volljähriges Kind übertragen?
Das würden wir nämlich gerne tun, damit sich unser Sohn mit den Mieteinnahmen eine Ausbildung finanziert und sich selbstständig um alles kümmert. Schenken bzw. übertragen wollen wir ihm die Wohnung allerdings (noch) nicht. Ich hab schon recherchiert und anscheinend ist das möglich.
https://www.bdo.at/de-at/blog/2022/fruchtgenuss-an-immobilien-im-familienkreis

Irgendwer hätte mir jetzt gesagt, die Finanzverwaltung sähe das streng und ich müsse aufpassen, weil das steuerrechtliche Folgen haben könne. Soll heißen: weil die Mieteinnahmen von uns auf unsere Kind übergehen, müssen diese nicht mehr versteuert werden und das will man nicht. Worauf müssen wir achten?
Danke für eure Expertise!



MG
Beiträge: 1579
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Beitrag von MG » 23.10.2025, 11:42

Im Regelfall wird der Fruchtgenussberechtigte, wenn er in Ausübung dieses FGR Einkünfte erzielt, auch dafür steuerpflichtig sein.

Recht gute Zusammenfassung vom trend zu dem Thema:

https://www.trend.at/recht/fruchtgenussrecht-oesterreich
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Ingrid_Schaffer
Beiträge: 20
Registriert: 16.10.2021, 17:06

Re: Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Beitrag von Ingrid_Schaffer » 23.10.2025, 15:54

Sehr geehrter Herr Magister,
danke für die schnelle Antwort und den Link.
Versteuerungspflichtig sind die Mieteinküfte meiner Recherche nach ja nur, wenn die Gesamteinkünfte (selbstständige/nichtselbstständige Einkünfte plus Mieteinkünfte) rund 19.000 Euro übersteigen. Mein Sohn arbeitet nicht und die Mieteinkünfte sind weit darunter.
Danke abermals.

alles2
Beiträge: 4251
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Beitrag von alles2 » 24.10.2025, 00:49

Naja, auch dieser ominöse "Irgendwer" könnte sich denken, dass es hier eher darum geht, wie man die Steuerabgaben "Vermieter-freundlicher" gestalten könnte. Wenn die Absicht wirklich so ist, wie es dargestellt wird, warum dann nicht die Mieteinnahmen an den Sohn geschenkt werden. Dabei muss nicht gleich die Wohnung aufgegeben werden. Der Mieter könnte die Überweisungen an den Sohn richten oder der Empfänger leitet es weiter.

Wo das mit den 19.000 Euro herkommen soll, ist ebenso unbekannt und deckt sich nicht mit § 33 Abs.1 EStG (Einkommensteuergesetz). Demnach zahlt man für die ersten 13.308 Euro einen Steuersatz von 0% (13.539 Euro ab 2026) und für den Teil darüber bis zum nächsten Richtwert 20%.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Ingrid_Schaffer
Beiträge: 20
Registriert: 16.10.2021, 17:06

Re: Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Beitrag von Ingrid_Schaffer » 24.10.2025, 14:43

Laut unserem Steuerberater ist die Vermietung unter einem Gesamteinkommen von 19.618,53 Euro steuerfrei. Und da unser Sohn darunter läge, wäre es eben (vorerst) steuerfrei.
Und er hätte es dann vertraglich abgesichert und ist nicht abhängig von unserem Gutdünken, ihm das immer zu überweisen. Das waren unsere Gedanken dazu.
Sicher, eine Schenkung wäre auch möglich. Aber das ist uns noch zu früh.

alles2
Beiträge: 4251
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Fruchtgenussrecht für volljähriges Kind

Beitrag von alles2 » 24.10.2025, 16:15

Das ist der heurige Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer, was der Sohn nicht ist, ohne dem 13. und 14. Gehalt samt anderer Steuerfreibeträge wie die Abzüge für die Fahrtkosten. Dazu mehr unter dem Punkt "Bemessungsgrundlage und abziehbare Beträge" auf der folgenden Seite:

https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick/est-vorauszahlungen-und-est-erklaerung.html

Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt 13.308 Euro und bezieht sich auf das Gesamtjahreseinkommen. Einkommensteuerpflichtig wird man, sobald zusätzlich zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften weitere Einnahmen über 730 Euro erzielt werden:

https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick/weitere-informationen-est/einkommensteuererklaerung.html

Zum Rest äußere ich mich an dieser Stelle besser nicht!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 43 Gäste