Einverständnis Erklärung Fotorechte
- CinnamonCity
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Einverständnis Erklärung Fotorechte
Person A wird bei einem festgelegten Termin von person B nach absprache fotografiert.
Person B möchte, dass Person A eine Einverständnis Erklärung unterschreibt, die Fotos für eigenwerbung verwenden zu dürfen.
Person A möchte allerdings nichts unterschreiben.
Frage:
Muss Person B die Fotos trotzdem an den Kunden verkaufen?
Person B möchte, dass Person A eine Einverständnis Erklärung unterschreibt, die Fotos für eigenwerbung verwenden zu dürfen.
Person A möchte allerdings nichts unterschreiben.
Frage:
Muss Person B die Fotos trotzdem an den Kunden verkaufen?
Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Die wesentliche Frage ist, wozu sich die eine Person hat abfotografieren lassen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
- CinnamonCity
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Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Zweck des Shootings ist Social Media Werbung für Person A. Wo Personen drauf sind, soll eine Einverständnis Erklärung von jeder dieser Personen unterschrieben werden.
Danke!
Danke!
Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Achso...und weil der Fotograf das Foto nicht veröffentlichen darf, sieht die Retourkutsche so aus, es nicht an den Fotografierten zu übergeben?
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- CinnamonCity
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Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Nein, Person B stimmt im Falle einer nichtunterfertigung nur einer urheberrechtlich eingeschränkten statt einer uneingeschränkten Nutzung zu.
Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Hmm, also ist das mit der Eigenwerbung nicht auf den Fotografen (B), sondern auf den Fotografierten (A) bezogen, der es nur für Eigenwerbung verwenden darf. Ich dachte zuerst, dass B mit Zustimmung von A das Foto auch für seine eigene Zwecke nutzen möchte. Von wem kam denn der Auftrag bzw. wie kam es zu dem Shooting? B handelt schon gewerblich, oder? Verstehe nicht ganz, warum er den Verkauf im Falle der uneingeschränkten Verwendung der Lichtbilder nicht zulassen möchte. Hingegen muss er die Fotografie nicht verkaufen. Dann stellt man sich die Frage, für was er die Bilder dann angefertigt hat.
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- CinnamonCity
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Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
B handelt gewerblich.
A hat die Fotos geordert und will die uneingeschränkte Nutzung.
B möchte dafür einige Fotos für seine Mappe etc.
Da die Einverständnis Erklärung dann teilweise nich unterschrieben wurde, änderten sich die Konditionen. Darf der Fotograf das? Und darf der Kunde dann die Fotos der betreffenden Person selbst verwenden? Da das Urheberrecht ja beim Fotografen liegt.
A hat die Fotos geordert und will die uneingeschränkte Nutzung.
B möchte dafür einige Fotos für seine Mappe etc.
Da die Einverständnis Erklärung dann teilweise nich unterschrieben wurde, änderten sich die Konditionen. Darf der Fotograf das? Und darf der Kunde dann die Fotos der betreffenden Person selbst verwenden? Da das Urheberrecht ja beim Fotografen liegt.
Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Jetzt habe ich den Durchblick
Zunächst einmal kann man niemand zu einem Vertragsabschluss zwingen. Es herrscht nun Unstimmigkeit darüber, was vor dem Fotoshooting klipp und klar besprochen wurde und wovon der Fotografierte ausgehen musste. Er hat nun das Nachweisproblem, dass er im Nachgang überrumpelt wurde oder vorher was anderes als nachher vermittelt wurde. Mangels Verschriftlichung liegt das Risiko über die Bedingungen des vorerst mündlichen Vertragsabschlusses nun auf Seiten des Kunden. Nicht ganz verständlich, warum das mit dem Einverständniserklärung nicht vorher abgehandelt wurde.
Dennoch kann der Fotograf schriftlich zur Vertragserfüllung und Herausgabe der Fotos aufgefordert, wenn man die Nutzungsrechte nicht gekriegt hat. Um dem etwas Nachdruck zu verleihen, kann eine Klage in den Raum gestellt werden. Optional kann ergänzend angemerkt werden, mit dem Konsumentenschutz Rücksprache gehalten zu haben. Vielleicht kann man sich gütlich einigen.
Dass sich unter den Umständen die Konditionen geändert haben könnten, liegt wohl mit der möglichen Nutzungsform der Abbilder durch den Kunden usammen. Der Fotografierte beabsichtigte es nicht für private Zwecke einzurahmen, sondern es für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Der Fotograf darf für die Werkerfüllung (Foto erstellen, speichern und Aufwand) besondere Nutzungsentgelte verrechnen und daraus Profit bzw. einen Nutzen schlagen, was ein eigener Posten darstellt. Seine Nutzung ist urheberrechtlicher, künstlerischer bzw. immaterieller Natur. Der Abgelichtete kann ihm das Urheberrecht über das datenschutzrechtlich geschützte Foto und dessen Behalten/Festhalten entziehen, indem die Löschung beantragt wird. Durch das fehlende Einverständnis des Abgebildeten wurde nur unterbunden, dass der Fotograf es zu eigenen Werbezwecken in sein Portfolio aufnehmen kann.

Zunächst einmal kann man niemand zu einem Vertragsabschluss zwingen. Es herrscht nun Unstimmigkeit darüber, was vor dem Fotoshooting klipp und klar besprochen wurde und wovon der Fotografierte ausgehen musste. Er hat nun das Nachweisproblem, dass er im Nachgang überrumpelt wurde oder vorher was anderes als nachher vermittelt wurde. Mangels Verschriftlichung liegt das Risiko über die Bedingungen des vorerst mündlichen Vertragsabschlusses nun auf Seiten des Kunden. Nicht ganz verständlich, warum das mit dem Einverständniserklärung nicht vorher abgehandelt wurde.
Dennoch kann der Fotograf schriftlich zur Vertragserfüllung und Herausgabe der Fotos aufgefordert, wenn man die Nutzungsrechte nicht gekriegt hat. Um dem etwas Nachdruck zu verleihen, kann eine Klage in den Raum gestellt werden. Optional kann ergänzend angemerkt werden, mit dem Konsumentenschutz Rücksprache gehalten zu haben. Vielleicht kann man sich gütlich einigen.
Dass sich unter den Umständen die Konditionen geändert haben könnten, liegt wohl mit der möglichen Nutzungsform der Abbilder durch den Kunden usammen. Der Fotografierte beabsichtigte es nicht für private Zwecke einzurahmen, sondern es für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Der Fotograf darf für die Werkerfüllung (Foto erstellen, speichern und Aufwand) besondere Nutzungsentgelte verrechnen und daraus Profit bzw. einen Nutzen schlagen, was ein eigener Posten darstellt. Seine Nutzung ist urheberrechtlicher, künstlerischer bzw. immaterieller Natur. Der Abgelichtete kann ihm das Urheberrecht über das datenschutzrechtlich geschützte Foto und dessen Behalten/Festhalten entziehen, indem die Löschung beantragt wird. Durch das fehlende Einverständnis des Abgebildeten wurde nur unterbunden, dass der Fotograf es zu eigenen Werbezwecken in sein Portfolio aufnehmen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Einverständnis Erklärung Fotorechte
Es dürfte sich hierbei um einen typisch-atypischen Digitalbildüberlassungswerklizenzkaufvertrag handeln, der immer wieder Probleme schafft, wie ein bestimmter Vertragsinhalt zu qualifizieren ist.
Daher vorsorgliche, mögliche Schwierigkeiten bedenkende und vorweg ausräumende Vertragsgestaltungshilfe anempfohlen.
Daher vorsorgliche, mögliche Schwierigkeiten bedenkende und vorweg ausräumende Vertragsgestaltungshilfe anempfohlen.
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