Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag

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JUSLINE
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Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 21.01.2006, 18:45

Habe in meiner Wohnung nie einen schriftlichen Mietvertrag unterschrieben, also nur eine mündlichen Mietvertrag.

Ich habe ab 1. Februar eine andere Wohnung in die ich umziehen werde, und die ich spontan ergattert habe.

Deswegen habe ich erst heute 21.1. kündigen können.

Stimmt es dass es mit einem mündlichen Mietvertrag keine Kündigungsfrist gibt, sofern nichts anderes ausgemacht wurde, was nicht der Fall war?



Mit der Wohnung gab es immer Probleme:

Sie hat keine fix installierte Heizung, kein Bad, die Dusche befindet sich in der Küche, die Temperatur in der Wohnung ist eiskalt, am WC ist sogar das Wasser in der Schüssel gefroren, die Elektroleitungen sind veraltet, kein FI Schalter, dauernd schmeisst es die Sicherung wenn man den Elektroofen anschaltet. IM ersten MOnat war die Dusche undicht, es dauerte 1 Monat ´bis es endlich mal repariert wurde.

Ich habe mir gedacht, falls der Vermieter noch Probleme machen sollte und mir die Kaution (1MM 290 Euro) nicht zurückgeben wollen, dann wäre die Androhung von Mietzinsneuberechnung angebracht oder? DIe Wohnung wäre ja eigentlich Kategorie C, aber wenn die elektroinstallationen nicht ordnungsgemäß sind vielleicht sogar schon Kategorie D.

Muss ich einen Nachmieter suchen oder ist das nicht meine Pflicht?

Ich bitte um Hinweise. DAnke.



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