Mietzinsgedeckelte Wohnung Kat.A ??

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Lukas89
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Mietzinsgedeckelte Wohnung Kat.A ??

Beitrag von Lukas89 » 09.10.2025, 15:21

Hallo =)

Mal paar Hintergrund Infos:

Ich habe vor etwa vier Jahren die Wohnung meiner Eltern übernommen. Habe keinen neuen Mietvertrag bekommen, wurde einfach in den bestehenden eingetragen. Mein Vater hat damals die Heizung und ich denke auch das Klo selbst eingebaut. Er hat dementsprechend viel weniger miete bezahlt ich denke es war Kat. C.
Als ich in die Wohnung gezogen bin wurde diese besichtigt und der Mietvertrag weil Heizung, Klo etz vorhanden war auf Kat. A. eingestuft. So weit so gut. Habe mich damals auch informiert und müsste egtl. so passen, da ich über 18 war als ich die Wohnung übernommen hat und somit Heizung, Klo usw. an den Vermieter geht.

Aktuell war unsere Therme defekt, ich habe einen Wartungsvertrag und habe daher die Hausverwaltung beauftragt sich um die Reparatur zu kümmern. Ging auch alles verhältnissmäßig flott, nur bekomme ich dann plötzlich ein schreiben von der Hausverwaltung, dass die Heizung nicht Teil des Mietgegenstandes ist, weil mein Vater diese eingebaut hat und ich die Reparatur übernehmen muss.

Jetzt meine Fragen:
1. Darf überhaupt Kat.A vermietet werden wenn die Heizung kein Teil des Mietgegenstandes ist?
2. Falls Kat. A rechtens ist, muss dann ja wieder der Vermieter die kosten für die Thermen reparatur tragen!??
3. Sollte die Hausverwaltung nicht im vorhinein Informieren, dass sie die Thermen reparatur nicht übernehmen? ich hätte sonst definitiv selbst mal rein geschaut (bei diesen Vailant Thermen muss man in 90% der Fälle einfach die Hauptplatine tauschen) das hätte ich auch ohne Probleme hinbekommen. und falls nicht hätte ich die Firma angerufen bei der ich den Wartungsvertrag habe. Wartung war 5 Tage vor dem Defekt. Habe hier schon einen Zusammenhang vermutet.

Danke an alle =)

LG
Lukas



alles2
Beiträge: 4244
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Mietzinsgedeckelte Wohnung Kategorie A?

Beitrag von alles2 » 10.10.2025, 00:43

Seit dem Jahr 2015 trifft dem Vermieter gemäß § 3 Abs.2 Z 2a MRG die Erhaltungspflicht von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten. Weil Du beim Eintritt der Mietrechte Deiner Eltern bereits volljährig warst, wurde der Mietzins wegen dem Kategoriesprung iSd § 15a Abs.1 MRG angehoben (§ 46 Abs.2 MRG iVm § 12 Abs.1 MRG). Durch die mietzinsrechtlich relevante Änderung der Ausstattungskategorie gilt die Heizung Deiner Eltern als mitvermietet, wenn sich dieser Umstand auch in der Mietzinshöhe niederschlägt. Schließlich zahlst Du auf Grund der nunmehr vorhandenen Heiztherme einen höheren Mietzins und folglich gebrauchst Du diese letztlich entgeltlich, womit der Vermiter diese zu erhalten hat. Entweder der Vermieter kannte diese aktuelle Rechtslage nicht oder er hat damit spekuliert, dass Du Dich wider besseres Wissen mit seiner Behauptung zufriedengibst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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