Hallo!
Am 3. Jänner habe ich einen Mietvertrag über eine kleine Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft unterschrieben. Die Übergabe der Wohnung erfolgte gemeinsam mit einem Vertreter der Wohnungsgenossenschaft und dem Vormieter. Bei der Übergabe habe ich die Wohnung auf Mängel überprüft und anschließend ein Protokoll unterschrieben, dass die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand ist/keine Mängel aufweist.
Leider habe ich bei dieser Übergabe etwas übersehen - ich habe verabsäumt eine Tür zwischen Vorraum und Wohnzimmer genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei meinem Einzug stellte sich heraus, dass sich diese nicht schließen läßt, weil sie sich (über die Jahre hinweg - das Haus ist ca. 40 Jahre alt) "verzogen" hat.
Ich dachte, dass die Wohnungsgenossenschaft zuständig dafür wäre, diesen Mangel zu beheben. Die Genossenschaft teilte mir allerdings mit, dass für derartiges der Mieter selbst aufkommen muss, die Behebung selbst veranlassen und auch bezahlen muss. In gewisser Weise verstehe ich das, wenn beispielsweise Dinge der Grundausstattung (Badezimmer) zu Bruch gehen oder beschädigt werden,.... In meinem Fall aber handelt es sich um einen Mangel, der ganz offensichtlich schon seit längerer Zeit besteht und nicht aus Eigenverschulden hervor geht.
Ich habe lediglich übersehen, bei der Übernahme dieser Wohnung vor gerade einmal 2 Wochen die besagte Tür zu überprüfen (zu schließen), weshalb nun im Protokoll nichts von dem Defekt vermerkt ist. Und nun soll ich eine Reparatur selbst veranlassen/bezahlen?
Gibt es irgendeinen Ausweg aus dieser Situation?
Ich werde diese Wohnung nur vorübergehend (für ein paar Monate) mieten. Mein Hauptanliegen ist somit nicht, dass die Tür repariert wird. In erster Linie geht es mir darum, dass ich nicht vom Nachmieter belangt werde, diese Tür zu reparieren bzw. die Kosten dafür zu tragen, nur weil dieser bei der Wohnungsübergabe vielleicht achtsamer ist, und die defekte Tür bemerkt und beanstandet.
Mangel bei Whgübernahme übersehen
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