Hallo...
Mein Vermieter hat mir gerade meine Betriebskostenabrechnung für 05 vorbeigebracht...
Darin sind Verwaltungskosten von 450 Euro und zusätzlich noch eine Rechnung von 500 Teuros für einen Steuerberater angeführt... (Die entstehenden 950 Euro werden auf alle Mieter aufgeteilt, also durch 4)
In meinen bisherigen Wohnungen wurden mir noch nie Kosten vom Steuerberater weiterverrechnet... Darf mein Vermieter diese Kosten auf mich abwälzen?
Sie dienen ja eigentlich nur ihm und seinem Lohnsteuerausgleich und nicht uns Mietern...?!?
mfg
Christoph
Kosten vom Steuerberater auf mieter abwälzen?
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Kosten vom Steuerberater auf mieter abwälzen?
Der Vermieter darf pauschal € 2,72 pro m² Nutzfläche und Jahr verrechnen - wenn er inkl. den Steuerberatungskosten drunter ist, ist es ok
RE: Kosten vom Steuerberater auf mieter abwälzen?
Ich begreife was du damit meint, muss ich aber einigermaßen widersprechen. Gem. § 20 MRG darf der Vermieter unter Verwaltungskosten nur Verwaltungskosten verrechnen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er nur 50% als Verwaltungskosten verrechnet hat, und die andere 50% als Steuerberater oder Kasinospielen verrechnet hat. Das MRG erlaubt keinem anderen Posten unter Betriebskosten. Aber in der Praxis (wenn man einen Antrag stellt und die Betriebskosten überprüfen lässt) kann er die vollen Verwaltungshonorare verrechnen und die Mieter schauen wieder durch die Finger. Deswegen meine ich auch. Überprüfen ob das Verwaltungshonorar plus Steuerberater erträglich ist, und gegebenenfalls die Sache liegen lassen. Die Frage ob man sich besser Pest oder Lepra wünscht ist nicht zielführende.
MFG, Memil
MFG, Memil
RE: Kosten vom Steuerberater auf mieter abwälzen?
Genauso habe ich es gemeint!
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