Wir haben vor 2 Monaten einen befristeten Mietvertrag über eine Wohnung ohne Bodenbeläge unterzeichnet, mit der mündlichen Zusage, diesen selbst zu verlegen.
Seit Bezug dieser Wohnung haben wir Probleme mit den Vermietern, weil sie nun plötzlich eine Ölkostenpauschele für die Füllung des Öltanks im Keller, der für die Heizung da ist verlangten.
Sie stellten, mitten im Winter einfach die Heizug aus diesem Grund ab, und wollten sie erst wieder anstellen, wenn die Öltankfüllung von uns bezahlt wurde.
Nachdem wir diese Zahlung getätigt hatten, haben sie die Heizung angestellt, jedoch wird die Wohnung nicht wärmer als 12 Grad Celsius.
Es ist für uns unzumutbar in dieser Wohnung weiter zu wohnen, zumal wir auch ein 4-jähriges Kind haben, und es einfach zu kalt ist in der Wohnung.
Besteht die Möglichkeit aus diesen Gründen den Mietvertrag nun nach 2 Monaten aufzulösen?
Und sollten wir das können, verlieren wir dann die Kaution in der Höhe von 2000,- die wir bei den Vermietern hinterlegt haben?
Befristete Hauptmietwohnung nach 2 Monaten kündigen
RE: Befristete Hauptmietwohnung nach 2 Monaten kündigen
Heizung abdrehen ist Besitzstörung!
Kündigung wird nur möglich sein aus wichtigen Gründen - 12 Grad Raumtemperatur dürfte einer sein - wenn es wirklich in der Hand des Vermieters liegt.
Kündigung wird nur möglich sein aus wichtigen Gründen - 12 Grad Raumtemperatur dürfte einer sein - wenn es wirklich in der Hand des Vermieters liegt.
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