Hallo,
mein Sohn hat sich gerade als Polier bei einer Baufirma beworben, und während des Vorstellungsgesprächs sagte der Chef, dass er jeden Tag um 6:30 Uhr zur Arbeit erscheinen soll, um den anderen Anweisungen zu geben, aber die Arbeitszeit wird erst ab 7:00 Uhr bezahlt – ist das normal?
Bei langen Wochenenden sollte er auch am Freitag im Unternehmen sein, da er keinen Anspruch darauf hat und da Überstunden abgerechnet werden - stimmt es ?
Vielen Dank für die Infos
Lg
Arbeitszeiten
Re: Arbeitszeiten
Grundsätzlich (außer ein Kollektivvertrag würde entgegen meiner Erwartung was anderes besagen) beginnt die Arbeitszeit ab dem Zeitpunkt, wo man am Arbeitsplatz erscheint; einschließlich der Zeit für Unterweisungen oder Anfahrt zur Baustelle.
Solange es durch die Anwesenheit am Zwickeltag nicht zu Überstunden käme, dürfen lange Wochenenden abgelehnt werden. Zu beachten ist auch die Höchstarbeitszeit, wonach in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit nicht über 48 Stunden liegen darf.
Solange es durch die Anwesenheit am Zwickeltag nicht zu Überstunden käme, dürfen lange Wochenenden abgelehnt werden. Zu beachten ist auch die Höchstarbeitszeit, wonach in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen die durchschnittliche Gesamtarbeitszeit nicht über 48 Stunden liegen darf.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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