Da hier alles2 in gewohnter Manier die Gelegenheit nicht auslässt, um ein bissl in Richtung Rechtsanwälte zu sticheln
Im Gegensatz zu einem Wahlanwalt kann sich ein von der Rechtsanwaltskammer bestellter Anwalt seinen Mandanten nicht aussuchen. Er muss also die Krot schlucken, für die er zugeteilt wurde. Und gerade wenn es um eine Rechtsmaterie geht, die ihm nicht so liegt, könnte er entgegen seiner Treuepflicht gem. § 6 RL-BA nicht besonders engagiert sein oder versucht, den Mandanten von der Aussichtslosigkeit der Prozessführung zu überzeugen oder bei Gericht sein Erlöschen bzw. die Entziehung der Verfahrenshilfe wegen Mutwilligkeit zu beantragen (§ 68 Abs.1 bzw. 2 ZPO).
mögen sich die geneigten Mitleser vor Augen halten, wie Sie es empfinden würden, wenn es die Verfahrenshilfe auch für Ärzte gäbe.
Sie wenden Sich an die Krankenkasse, sagen wir, weil man Ihnen einen Gallenstein entfernen muss. Die Krankenkasse mischt die Karten aller Kassenärzte, zieht eine für Sie und ein HNO-Arzt ist der glückliche Sieger.
Keine Angst, der HNO Arzt hat ja auch Medizin studiert, also weiß er, wo die Galle ist, und wenn er ein bissl nachliest und sich vielleicht ein paar Youtube-Videos anschaut, dann wird er das schon hinbekommen. Wenn nicht, dann wohl ausschließlich deshalb, weil er "sich nicht besonders engagiert" hat (wie alles2 das oben formuliert).
Nun mag die Juristerei zugegebener Maßen nicht so dramatisch sein, wie die Medizin, aber das Prinzip wäre vergleichbar. Keiner von uns Anwälten ist in der Lage, "flächendeckend" gut zu sein. Der Großteil spezialisiert sich im Laufe seines Berufslebens und wird - anders als bei der zwangsweisen Bestellung als Verfahrenshelfer - Causen aus Fachgebieten, in denen er nicht ständig tätig ist, gar nicht erst annehmen.
Wenn Sie daher Verfahrenshilfe in einer eher speziellen Materie benötigen und es die Zeit zulässt, dann empfehle ich, mit Anwälten, die in der Materie tätig sind, Kontakt aufzunehmen, ob sie die Causa als Verfahrenshelfer übernehmen würden.
So wie alles2 das richtig geschildert hat, erfolgen die Bestellungen nach dem Alphabet auf der Liste aller Anwälte der betreffenden Kammer. Übernimmt man als RA eine Verfahrenshilfe freiwillig, wird das auch auf der Liste vermerkt und berücksichtigt und man wird, wenn man dran wäre, für diesen Turnus übersprungen.
Es kann daher gut sein, dass Sie so einen "Fachanwalt" finden, der Ihnen als Verfahrenshelfer zur Verfügung steht.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at