Hallo,
Habe große Probleme mit meinem Laminatboden. Man hat mir die erste Lieferung ersetzt weil es schadhaft war. Die erste Lieferung habe ich selbst hochgetragen und mir einen Hexenschuss geholt.
mir wurde dann eine Ersatzlieferung geschickt, die ich von einem Arbeiter hochtragen ließ. In den vierten Stock, ohne Aufzug. Das habe ich natürlich aus eigener Tasche bezahlt.
Unfähigen haben mir wieder schadhafte Ware geliefert und es wird jetzt eine dritte Lieferung kommen. Der Lieferant/VK weigert sich es hochzutragen oder mir die Kosten für die Arbeiter zu zahlen.
Ist es rechtens? Wenn sie von Anfang an die Ware ohne Schäden geliefert hätten, dann wäre doch die Sache erledigt gewesen.
Wieso muss ich jetzt deren Verschulden ausbaden? Eigentlich hätte ich ja schon bei der ersten Ersatzlieferung darauf bestehen müssen dass sie mir die Arbeiter zahlen.
Weil frei Bordsteinkante kann ja nicht heißen das ich wegen derer schadhaften Ware immer Leute bezahlen muss, dieves hochtragen. AK meint ich hätte dann Schadensersatzansprüche. Seht ihr das auch so?
So ein Rechtsanwalt will mehr als Möbelpacker. Aber es geht ums Prinzip. Und wenn ich den Betrag einfordern könnte, müssten die nicht auch den RA zahlen? Alleine schon so eine Aufforderung per Brief kostet paar grüne Scheine.
Wer will mit mir wetten, daß die dritte Lieferung wieder schadhaft sein wird?
Kann VK vom Vertrag zurücktreten und ich muss dann mit halbfertigem Bodenberlag leben?
Danke
Ware wieder schadhaft, Möbelpacker, Schadenersatz
Re: Ware wieder schadhaft, Möbelpacker, Schadenersatz
Hätte, hätte, Fahrradkette! Das, was Dir die AK mit auf dem Weg gab, hatte ich Dir bereits in Deinem anderen Thread erläutert:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28824#p59546
Ob eine etwaige Forderung berechtigt wäre, gelte es zuerst abzuklären. Dazu wäre gut zu wissen, ob das Laminat bei einem Baumarkt vor Ort bestellt wurde und welche Lieferbedingungen ausgemacht wurden. Ansprüche wären erst dann zu stellen, wenn wer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Wenn es heißt, dass nur bis zur Bordsteinkante geliefert wird, dann liegt es am Käufer, dass er sich um den Transport in die Wohnung kümmert, der auch für etwaige Zusatzkosten aufzukommen hätte.
Auch diesmal sei erwähnt, dass niemand absichtlich defekte Ware liefert. Hat man etwas nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten, sollte zuerst einmal herausgefunden werden, ob es vom Hersteller bzw. Verkäufer oder Transportunternehmer (Spedition) verschuldet ist. Dorthin kann dann eine entsprechende Forderung gut begründet gerichtet werden, was alles auch ohne Anwalt geht.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28824#p59546
Ob eine etwaige Forderung berechtigt wäre, gelte es zuerst abzuklären. Dazu wäre gut zu wissen, ob das Laminat bei einem Baumarkt vor Ort bestellt wurde und welche Lieferbedingungen ausgemacht wurden. Ansprüche wären erst dann zu stellen, wenn wer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Wenn es heißt, dass nur bis zur Bordsteinkante geliefert wird, dann liegt es am Käufer, dass er sich um den Transport in die Wohnung kümmert, der auch für etwaige Zusatzkosten aufzukommen hätte.
Auch diesmal sei erwähnt, dass niemand absichtlich defekte Ware liefert. Hat man etwas nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten, sollte zuerst einmal herausgefunden werden, ob es vom Hersteller bzw. Verkäufer oder Transportunternehmer (Spedition) verschuldet ist. Dorthin kann dann eine entsprechende Forderung gut begründet gerichtet werden, was alles auch ohne Anwalt geht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste