Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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StefanH28
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Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Beitrag von StefanH28 » 11.09.2025, 07:58

Hallo Leute!

Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Es geht um Vertragsbedienstete mit Sondervertrag und Beamte für beide gilt in meinen Augen das BDG oder Vertragsbedienstetengesetz.

bisher habe ich zwei unterschiedliche Aussagen:

- Anwalt Gewerkschaft, mündlich: Ja das geht.
- Anwalt, via Rechtsschutzversicherung, schriftlich: Nein, das geht nicht.

meine laienhafte Meinung ist : geht nicht, ua mit Berufung auf Fall Jaeger "Urteil des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren C-151/02" - und Berufung auf die Richtlinie 2003/88/EG

was ist eure Meinung dazu?

wie kann der Anwalt der Gewerkschaft mir mündlich sagen, dass ich auf meine Pause verzichten kann?



alles2
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Re: Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Beitrag von alles2 » 11.09.2025, 10:06

§ 48c und § 48d BDG (Beamten-Dienstrechtsgesetz) sind fixe Bestimmungen, an die auch der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber gebunden ist. Schließlich geht es um die Gesundheit und Erholung des Dienstnehmers. Letzterer kann aber in Absprache mit dem Dienstgeber freiwillig auf seine gesetzlichen Ruhezeiten verzichten, wobei das nach dem Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" sonst niemand erfahren sollte. Der Dienstgeber wäre allerdings gut beraten, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Nicht dass der Dienstnehmer auf die Idee kommt, nach Maßgabe von § 1 AHG (Amtshaftunsggesetz) für die Verletzung der Fürsorgepflicht eine Amtshaftungsklage einzubringen. In wie fern der Dienstgeber sonst sanktioniert werden würde, könnte ich in dem Fall nicht mal genau sagen. Eventuell gäbe ein jeweiliges Landesbeamtengesetz etwas her. Bei privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen würde der Arbeitgeber mit der Bezirksverwaltungsbehörde konfrontiert werden, sollte die Verletzung der Ruhezeiten nach dem Arbeitsruhegesetz (ARG) gemeldet werden. Wie der Herr der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sich zu so einer Äußerung hat hinreißen können, mag ich nicht zu beurteilen. Mündlich kann viel missverstanden werden. Daher würde ich eher auf eine schriftliche Stellungnahme bestehen, die ganz anders aussehen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

StefanH28
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Re: Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Beitrag von StefanH28 » 11.09.2025, 10:56

Danke für die Antwort.

also nach dem Motto "ich habe nichts" gesehen "ich weiss von nichts" ...

die Frage die sich mir stellt ist: Was ist, wenn ein schwerwiegender Unfall mit Todesfolge passiert, ausgelöst duch einen Fehler der eine Folge von zu langer Dienstzeit zustande kam ??

Ich denke nicht dass man dann mit der Argumentation durchkommt, die Frage ist dann:
Wen trifft die Schuld, der der in Kauf genommen hat auf die Ruhezeiten zu verzichten, oder der der es angeordnet hat?

eine schriftliche Ausfolgung der Aussage ist bereits angefragt.

bei so einem heiklen Thema will ich mich einfach rechtlich so gut als möglich absichern.

alles2
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Re: Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Beitrag von alles2 » 11.09.2025, 11:01

Natürlich haftet der Arbeitnehmer vollumfänglich, sobald er von sich aus zu einer Zeit Dienst versieht, in der er im Betrieb nichts zu suchen hat. Wenn man sich absichern möchte, sollte man sich an den Dienstplan halten. Für alles andere hätte sonst der Dienstgeber die Haftung zu tragen.
Zuletzt geändert von alles2 am 11.09.2025, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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StefanH28
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Re: Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Beitrag von StefanH28 » 11.09.2025, 11:10

aber er wurde ja vom Dienstplaneinteilenden eingeteilt und der Dienstplan wurde vom Chef genehmigt

(das alles obwohl natürlich weder Ruhezeiten noch max. Arbeitszeitenregelungen eingehalten wurden)

alles2
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Re: Darf ich als Bediensteter auf meine Ruhezeiten verzichten?

Beitrag von alles2 » 11.09.2025, 11:16

Das hat sich jetzt überschnitten. Habe den vorherigen Beitrag ergänzt. Es wäre dann abzuklären, wem das Verschulden trifft, weil auch die genannten Herrschaften einer Kontrollpflicht unterliegen. Aber Genaueres werden wir Dir da auch nicht mitteilen können, weil sich auf den Einzelfall bezogen wohl die Gerichte damit zu befassen hätten. Der Arbeitnehmer könnte hingegen mit der Frage konfrontiert werden, warum er nicht gegen den Dienstplan bzw. Überstundenanordnung remonstriert und keinen (dienstrechtlichen) Feststellungsbescheid erwirkt hat. Denn auch ihm trifft eine gewisse allgemeine Sorgfalts- bzw. Schadensabwendungspflicht. Wenn man die längere Arbeitszeit billigend in Kauf genommen hat, wird es kompliziert. Hat man darauf vertraut, dass alles schon seine Ordnung haben wird, könnte man schuldfrei bleiben.
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