Liebe User-Mitglieder!
Ich habe eine Frage betreffend dem Erbrecht welche wie folgt lautet:
Wenn sowohl die Ehegattin, als auch die Kinder das Erbe des verstorbenen Ehegatten bzw. Vaters ausschlagen (nicht annehmen), wie geht die Erbfolge weiter?
Haben die nächstgelegenen "Verwandten" Anspruch auf das Erbe?
Bitte um genaue Antworten, wenn geht mit Gesetzesparagraphen.
Vielen Dank.
Eigenbau
Erbrecht
Re: Erbrecht
Wenn Du hier nach "Parentel" suchst, wirst Du fündig. Wird die Entschlagung der Kinder auch auf die Nachkommen erstreckt (§ 758 Abs.2 Satz 2 ABGB), ist die erste Linie nach § 731 Abs.1 ABGB iVm § 730 ABGB entschlagen. Es folgt die zweite Linie gem. § 731 Abs.2 ABGB (mehr dazu siehe §§ 735 bis 737 ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Erbrecht
Sehr geehrter "alles2"!
Recht herzlichen Dank für Ihr Antwortschreiben mit den hinweisen betreffend der entsprechenden Paragraphen.
Mit freundlichen Grüßen
e.h. eigenbau
Recht herzlichen Dank für Ihr Antwortschreiben mit den hinweisen betreffend der entsprechenden Paragraphen.
Mit freundlichen Grüßen
e.h. eigenbau
Re: Erbrecht
Sehr gerne! Aber bitte fühle Dich nicht zu einem förmlichen Umgang verpflichtet. In einem öffentlichen Forum und außerhalb geschäftlicher Beziehungen wird in aller Regel die Du-Form gepflegt. Alles andere erwarte ich mir auch nicht von den Mitgliedern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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