Beschriftung für 1.Achs Anhänger

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hotsummer
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Beschriftung für 1.Achs Anhänger

Beitrag von hotsummer » 05.09.2025, 10:23

Guten und Hallo,

Ich hätte ein frage zu einem ungebremsten 1.Achs hänger.

Der Hänger war eben beim 57a, und bei dem guten Stück baujahr 1980 wurde ein leichter mangel festgestellt.

Die zusätzliche Typenplakette war unleserlich. Nicht die vom Hänger Hersteller selbst sonder das neuartige ding.

So ich fragte den gutachter was mus da draufstehen ich lass mir eine prägen.
Antwort: Na was halt drauf stehn muss.🤣🫣🤔

Ich versuchte es auf der behörde mit mäßigen erfolg, deshalb bin ich nun hier.

Was muss nun alles drauf sein.
Bei firmen Name und Anschrift, aber ist das auch für Privat so?

Ich hab bis jetzt
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IMG_20250905_100213.jpg (143.38 KiB) 616 mal betrachtet
Aber neu gibt es ja auch
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IMG_20250905_100136.jpg (127.55 KiB) 616 mal betrachtet
Wobei in meinem typenschein nirgends Abstand a und Abstand b angegeben ist.

Ich danke schon mal für die Hilfe zu meinem Problem

Schöne Grüße



alles2
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Re: Beschriftung für 1-Achs-Anhänger

Beitrag von alles2 » 05.09.2025, 13:33

Typenschilder für einachsige Anhänger enthalten folgende Felder:

Typ
Fz-Ident.-Nr.
zul. Gesamtgewicht [kg]
Baujahr
zul. Stützlast [kg]
zul. Achslast hinten [kg]

Es ist natürlich nur das abzudrucken, was zutreffend ist. Laut § 62 Abs.4 Z 3 KDV (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) wären es zumindest die Fahrgestellnummer, das Baujahr und das Höchstgewicht des Anhängers.
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hotsummer
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Re: Beschriftung für 1.Achs Anhänger

Beitrag von hotsummer » 05.09.2025, 16:55

Hallo und danke @alles2

Dann lass ich ein Schild lasern mit den angaben,
Und ohne namen und adresse.

Mir fehlt aber das Verständnis warum das zwei mal am hänger sein muss da ja das originale typenschild das selbe aussagt.

Danke
Sollte ich von der behörde noch nachricht bekommen werd ichs hier bereitstellen

alles2
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Re: Beschriftung für 1.Achs Anhänger

Beitrag von alles2 » 05.09.2025, 23:47

Wundert mich auch irgendwie, weil der Paragraph selbst nur den Herstellerschild erwähnt. Außer es fehlen dort wesentliche Angaben, dann wird es wohl ein zusätzliches Typenschild brauchen. Vielleicht kannst Du auch bei der Landesprüfstelle des Landes bzw. Landesinnung der Prüfstellen nachfragen.
Zuletzt geändert von alles2 am 09.09.2025, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
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hotsummer
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Re: Beschriftung für 1.Achs Anhänger

Beitrag von hotsummer » 07.09.2025, 07:09

ich habe mal an die Landesprüfstelle A15 KFZ-landesprüfstelle die Anfrage um Aufklärung geschickt

Da sind wir mal gespannt auch hab ich das jetzige Schild als Anhang mitgesannt

alles2
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Re: Beschriftung für 1.Achs Anhänger

Beitrag von alles2 » 09.09.2025, 11:12

Habe jetzt mit dem Techniker des Landesprüfstelle meines Bundeslandes telefoniert. Er hat gemeint, dass man sich an den Hersteller (z.B. Pongratz) laut Zulassungsschein bzw. dessen Generalimporteur/Händler wenden soll. Mit der Fahrgestellnummer könne man dann ein Typenschild entsprechend der heutigen Erfordernissen nachfordern, welches dann entweder abgeholt werden kann oder nachgeschickt wird. Was das "selber umenanderdoktorn" anbelangt, hält er nicht viel davon. Wenn man sich selber einen Typenschild anschafft und die Angaben eingeschlagen werden, könnte bei den Prüfstellen der Verdacht aufkommen, dass der Anhänger gestohlen ist, und man würde genauer schauen.
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hotsummer
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Re: Beschriftung für 1.Achs Anhänger

Beitrag von hotsummer » 09.09.2025, 13:17

Dank dir

Die A15 war nicht gerade hilfreich

Kommentar was in §27 KFG angeführt ist muss drauf sein.

Wenn er Wiehert dann geht die post ab.

Ich hab man bei meinem hersteller angefragt.

Weil du schreibst gestohlen, das hand geschriebene pickerl gilt aber. Und mit kennzeichen kann man die FG nummer abfragen also wie soll das mit diebstahl dann gehen?
Ich wollt das gegen was dauerhaftes ersetzen dies ist aber mega kompliziert ich mals wieder mit edding rauf

alles2
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Re: Beschriftung für Einachsanhänger

Beitrag von alles2 » 09.09.2025, 16:25

Ja, als ich meinen Techniker nach der gesetzlichen Grundlage gefragt hatte, kam er auch ins Schleudern. Er war mehr bei § 28 Abs.3a KFG. Weil ich es für wertfrei hielt, wurde es hier nicht erwähnt. Sind halt keine Juristen ;-)

Frag mich nicht wegen Diebstahl. Das kam nicht von mir, sondern hatte er aus heiterem Himmel eingeworfen, wie ich das mit der Marke Eigenbau erwähnte. Der Typ wird schon seine Erfahrungswerte haben. Alles andere überlasse ich den Personen, die den Vorbesitzern nicht unbedingt eine Freude bereitet haben ^^
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