Hallo,
ich habe gelesen, dass bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer eine Reihe von Ausnahmen gibt.
Wann genau kommt dem Stufenterif zur Anwendung ?
die ersten 250.000 Euro 0,5%
die nächsten 150.000 Euro 2%
darüber hinaus 3,5%
Wir möchten ein Haus in NÖ im Wert von 450.000 € kaufen, und nach dem Stufentarif müssten wir viel weniger als 3,5 % zahlen.
Vielen Dank für eure Hilfe
LG
Grunderwerbsteuer - Stufentarif
Re: Grunderwerbsteuer - Stufentarif
Unter den Voraussetzungen des § 26a Abs.1 GGG (Gerichtsgebührengesetz) wäre man gebührenmäßig bevorzugt und auf Grundlage des § 7 Abs.1 Z 2 lit.a GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) auch steuerlich. Dazu gibt es hier allerdings schon etliche Beiträge:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18872
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Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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