Hallo! Ich habe letztes Jahr im August die Sonderaktion für Ratenzahlung von der Kirchenbeitragsstelle in Anspruch genommen.
Der Wortlaut war: "Bei Einzugsermächtigung AUF DAUER verzichten wir auf den Kirchenbeitrag 2002 (EUR 167,94). Die offenen Kirchenberäge 2000/2001 von insgesamt 321,70 werden ANTEILIG IN MONATLICHEN RATEN bis Dezember 2002 eingezogen. Ab 2003 bezahlen Sie schon den Kirchenbeitrag 2003. Sie erhalten im Jänner 2003 darüber eine gesonderte Verständigung.
-------- darunter kleingedruckt---------
Ich/wir ermächtigen die Finanzkammr der Erzdiötese Wien, Kath. Kirchenbeitragsstellen meinen/unseren Kirchenbeitrag bis auf Widerruf von meinem/unserem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere Bank ermächtigt die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungtag ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer Bank zu veranlassen.
------darunter nur noch meine, sowie die Kontodaten, sowie Unterschrift-------
Vor kurzem unternahm ich den Versuch aus der Kirche auszutreten. Die Kirchenbeitragsstelle meint nun, die Beiträge von 2002 nachfordern zu können, ich lese aber aus obenstehender Vereinbarung nicht heraus, dass die Beiträge zurückgefordert werden würden. Wie sehen Sie das, soll ich mich weigern? Wie stehen meine Chancen? Anbei hänge ich noch das Email von denen rein, das meiner Meinung nach höchst unhöflich formuliert ist (von wegen "billig" aussteigen und so.....) Ich danke ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe!!!
-----EMAIL, welches ich nach Austrittswunsch von der Kirchenbeitragsstelle erhalten habe.-----
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Sehr geehrte Frau Dolleschal!
Im Vorjahr haben Sie im Zuge der Sonderaktion "Ratenvereinbarung mit Einzugsermächtigung" einen Auftrag zur Abbuchung des Beitragsrückstandes 2000 und 2001 erteilt. Für die geleisteten Beitragszahlungen danke ich.
Mit der Erteilung der Einzugsermächtigung auf Dauer war der Verzicht auf die Einhebung des Kirchenbeitrages 2002 verbunden. Wenn die Vereinbarung die Einzugsermächtigung auf Dauer einzurichten nun einseitig von Ihnen aufgekündigt wird, müsste der Kirchenbeitrag 2002 in Rechnung gestellt werden. s. Ihr Beitragskonto würde dann mit dem Kirchenbeitrag 2002 in Höhe von EUR 167,94 belastet werden.
Diese Sonderaktion dient jedoch keinesfalls dazu sich seiner Beitragsrückstände zu entledigen und dann "billig" auszutreten. Ein Kirchenaustritt hebt den Erlaß des Kirchenbeitrages 2002 wieder auf. Dies geht aus dem Zusatz Einzugsermächtigung auf Dauer in der Sonderaktion eindeutig hervor. Diese Sonderaktion ist ein Angebot, die Kirche hat aber nichts zu verschenken. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
Für Ihre Mühe sowie Ihr Verständnis danke ich Ihnen im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
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Ratenzahlungsvereinbarung Kirchenbeitrag, ich kann nicht meh
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RE: Ratenzahlungsvereinbarung Kirchenbeitrag, ich kann nicht
Ich fuerchte, die Kirchenbeitragsstelle ist im Recht.
RE: Ratenzahlungsvereinbarung Kirchenbeitrag, ich kann nicht
Warum haben die Recht? Es stehen nirgends Bedingungen wielange im im "Verein" bleiben muss. Als telefonische Auskunft bekam ich "ein paar jahre (!!)" sehr kompetent....
das kann ja nicht deren ernst sein, dass sie mir nach 10 Jahren noch immer das eine Jahr nachverlangen oder???
ist das nicht sittenwidrig - oder wie auch immmer man das bezeichnen könnte?
das kann ja nicht deren ernst sein, dass sie mir nach 10 Jahren noch immer das eine Jahr nachverlangen oder???
ist das nicht sittenwidrig - oder wie auch immmer man das bezeichnen könnte?
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RE: Ratenzahlungsvereinbarung Kirchenbeitrag, ich kann nicht
Das Vorgehen ist nicht sittenwidrig. Die Kirche hat den Verzicht auf den Kirchenbeitrag fuer das Jahr 2002 an die Bedingung geknuepft, dass "auf Dauer" eine Einzugsermaechtigung erfolgt. Durch die Erteilung der Einzugsermaechtigung haben Sie dieser Vereinbarung zugestimmt.
Die Forderung der Kirche fuer das Jahr 2002 verjaehrt - soferne sie nicht vorher eingeklagt wird - nach 3 Jahren (also Ende 2005). M. E. koennen Sie erst 2006 aus der Kirche austreten, wenn Sie den Beitrag fuer 2002 nicht bezahlen wollen oder Sie zahlen den Beitrag - wie gefordert - nach, und koennen sofort austreten. Die bereits aufgelaufenen Beitraege fuer 2003 muessen jedoch ebenfalls noch bezahlt werden.
Die Forderung der Kirche fuer das Jahr 2002 verjaehrt - soferne sie nicht vorher eingeklagt wird - nach 3 Jahren (also Ende 2005). M. E. koennen Sie erst 2006 aus der Kirche austreten, wenn Sie den Beitrag fuer 2002 nicht bezahlen wollen oder Sie zahlen den Beitrag - wie gefordert - nach, und koennen sofort austreten. Die bereits aufgelaufenen Beitraege fuer 2003 muessen jedoch ebenfalls noch bezahlt werden.
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