Mietvertrag Form und Klausel

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JUSLINE
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Mietvertrag Form und Klausel

Beitrag von JUSLINE » 16.12.2005, 20:04

Hallo Leute



Habe folgendes Problem.

Ich habe am 27.5.2005 einen auf 6 Jahre befristeten Mietvertrag unterschrieben, den ich mir nicht ganz genau durchgelesen habe. Auf dem Mietvertrag ist ausdrücklich vermerkt das nichtzutreffende Teile und freie Stellen durchzustreichen sind. Manche Paragraphen des Vertrages waren leer. Ich Idiot hab dem Vermieter(keine Hausverwaltung) vertraut und ihm den Vertrag nach der Unterschrift für das Finanzamt mitgegeben. Ich habe den Vertrag dann zugestellt bekommen und ihn bis gestern nicht wieder geöffnet. Tja und gestern lese ich den Vertrag wieder und stolper über einen Praragraphen der sagt, dass ich einen Betrag von 1860€ für den Verzicht des Vermieters auf den Kündigungsgrund gem. des §30 Abs.2 Zif 4 und 6 geleistet habe.

Dieser Paragraph war vorher ganz sicher leer. Ich und meine Freundin haben den Vertrag gelesen.



Ich hab mir diese Paragraphen des MRG hier bei euch durchgelesen und das sind Kündigungsgrunde. So etwas habe ich nie verlangt.Kündigung durch den Vermieter wegen Vermietung an Dritte bzw. Leerstehen der Wohnung. So einen Verzicht hätte ich doch von dem Vermieter fordern müssen oder..? Das habe ich aber nie gemacht ich habe auch nie diese 1860 € bezahlt. Er hat halt nur die Kaution und das sind seltsamerweise genau 1860 €.



Jetz wollte ich fragen ob man diesen Vertrag irgendwie anfechten könnte..?

Es sind noch immer viele Felder und ganze Paragraphen leer.

Zum Beispiel sind die Beträge nicht in Worten angegeben. Die "in Worten" Felder sind leer. Die Kategorie, Baubewilligungsdatum und Förderungen sind nicht ausgestrichen.

Kann man da etwas machen..?



lg und vielen Dank fürs lesen



Janosch




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JUSLINE
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RE: Mietvertrag Form und Klausel

Beitrag von JUSLINE » 16.12.2005, 20:18

aja nochwas. Es steht das dieses Entgelt gem. § 27 Abs. 2 geleistet wurde. Aber genau in diesem Abs. steht, dass genau solche Klauseln verboten sind. Ich kenn mich nicht mehr aus. War das früher (vor der Novelle 2001) anders, weil dieser Vordruck ist noch in Schilling, also sicher vor 2001.



DANKE nochmals



Janosch




MEMIL
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RE: Mietvertrag Form und Klausel

Beitrag von MEMIL » 16.12.2005, 23:31

Also, eine Vereinbarung, wonach der Mieter an den Vermieter einen Geldbetrag als Gegenleistung für den Verzicht auf Kündigung wegen Leestehung, ist zulässig. In deinem Fall klingt es aber nach Betrug. Anzeige wegen Betrugs kannst du aber nicht erstatten. Du solltest dich jedenfalls versichern, dass du eine Bestätigung für die Zahlung der Kaution bekommst und auch dass die Leistung der Kaution im Vertrag durch eine Zusatzvereinbarung oder Korrektursatz, klar gestellt wird. Willigt der Vermieter nicht ein, dann musst du die Richtigstellung des Vertrages einklagen. Alle andere Mängel (Kategorie, Baubewilligung, Förderungen) sind irrelevant. Diese Daten müssen nicht im Mietvertrag stehen. Bei einen Überprüfung der Zulässigkeit des Mietzinses werden solche Eintragungen im Mietvertrag allerseits ignoriert und alles wird kontrolliert, überprüft, gemessen. Nur festgestellte Tatsachen gelten.

MFG

memil


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