Hallo
Was kann ich tun, wenn der Vermieter mir bis Ende Jannuar kündigt, ich aber erst Anfang März eine neue Wohnung habe? Kann ich Einspruch erheben und so die Sache eine Zeit hinausziehen? Ich weiss, dass der Vermieter mir mit einmonatiger Kündigungsfrist kündigen kann. Ich bezahle meine Miete und sonstigen Kosten immer pünktlichst. Von der Seite her hat er keinen Grund mich zu kündigen, aber wir geraten immer wegen meinem Hund aneinander.
Danke im Voraus
Tontschi
Kündigung
RE: Kündigung
Du brauchst gar nicht Einspruch dagegen einbringen. Für die 8 Wochen brauchst nur den Vermieter bekannt geben, dass es dir leid tut, aber du die Wohnung nicht rechtzeitig zurückgeben kannst. Du kannst dich mit ihn auf ein Benuztzungsentgelt für die 8 Wochen einigen und dann ausziehen. Akzeptiert er nicht, muss er die Zwangsweise Räumung beantragen, die dann nicht vor 8 Wochen durchgeführt wird (der Antrag muss gestellt und stattgegeben werden, dann an dich auch zugestellt werden). Wenn die Räumung kommt, bist du schon über allen Bergen! Du musst dann nur die Kosten des Antrages bezahlen, und wenn du mindestens einige Tagen vor der Räumung ausgezogen bist, kannst du auch weitere Kosten (Schlösser, Transport, Exekutor) verhindern.
MFG,
MEMIL
MFG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste