Befristeten Mietvertrag: vorzeitige Kündigung WANN möglich?

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JUSLINE
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Befristeten Mietvertrag: vorzeitige Kündigung WANN möglich?

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2005, 18:31

Hallo, ich habe da eine Frage,



mein LG hat die Wohnung in der wir derzeit Wohnen mit 1´. Dezember 2004 auf 3 Jahre befristet vermietet.



In der Wohnung sind zwar Heizkörper vorhanden - aber der Vermieter hat nicht wie mündlich ausgemacht die Zentralheizung an die Fernwärme anschließen lassen und behauptet die Firmen hätten ihn "hängen" lassen.



Wir können die Wohnung derzeit nur mit einem im Wohn/Schlafzimmer eingebauten Holz/Kohleofen heizen. Küche und Badezimmer nur mit unseren gekauften Radiatoren (und das geht ganz schön ins Geld)



Weiters ist es so, dass der Stiegenaufgang in unseren Stock(Dachbodenausbau) sicher KEINER Bauvorschrift entspricht - zu schmale Stiege, aus Holz und der Treppenauftritt ist sehr schmal (entspricht NICHT der ÖNORM). Ich bin nun schwanger, und es ist nicht zu schaffen diese Treppe ohne große Sturzgefahr mit Babybauch zu bewältigen.



Haben wir eine Chance den Mietvertrag aus einem der genannten Gründe vorzeitig aufzulösen oder sind wir an die 3monatige Kündigungszeit gebunden und müssen die 3 Monate doppelt zahlen??



Danke für die Auskunft!

alHex




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JUSLINE
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RE: Befristeten Mietvertrag: vorzeitige Kündigung WANN mögli

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2005, 21:31

zu den bauvorschriften: die herrschaften von der baupolizei wird das sicher interessieren, wenn es gemeldet wird. dann wird ein bauauftrag an den eigentümer erlassen u. bei nichtentsprechung von der bh bzw. vom magistrat ein verwaltungstrafverfahren eingeleitet.

MEMIL
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RE: Befristeten Mietvertrag: vorzeitige Kündigung WANN mögli

Beitrag von MEMIL » 12.12.2005, 07:39

Hinsichtlich der Kündigungsfrist muss ich dich enttäuschen. Du kannst ja, nach 12 Monaten auch einen befristeten Mietvertrag aufkündigen. Die 3-Monatsfrist kannst du jedoch nur überspringen, wenn die Wohnung etwa von so vielen Schimmeln befallen ist, dass du nur mehr mit Schutzmaske hereinkommen kannst. Dieses Problem ist sicher relevant für dich, hindert jedoch das Mietverhältnis und die Benutzbarkeit des Mietobjektes nicht.

Und leider auch da, sehe ich Schwarz für dich: Ich habe noch nie (und ich bin schon alt!) einen Vermieter erlebt, der zum Gericht gekommen ist, und zugegeben hat, dass er irgendeine mündliche Vereinbarung mit einem Mieter abgeschlossen hat. Das schwören alle mit der Hand auf der Bibel.

D.h., du musst davon ausgehen, dass du im Regen stehst.

Mit freundlichen Grüßen,

memil@gmx.net




Gene
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RE: Befristeten Mietvertrag: vorzeitige Kündigung WANN mögli

Beitrag von Gene » 12.12.2005, 11:20

Ich würd mich einmal, aufgrund des Stiegenzuganges bei der MA 35 erkundigen ob es eine Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung für dieses Objekt gibt. (Nehme an das es sich um einen neuen Dachausbau handelt)


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