Kündigung (fristlos) bei Unterschriftsfälschung

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JUSLINE
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Kündigung (fristlos) bei Unterschriftsfälschung

Beitrag von JUSLINE » 01.12.2005, 23:12

Hallo!



Ich hab folgendes Problem:



Unser Untermieter wollte seine Lebensgefährtin auch unter Hauptmieterin eintragen lassen. Haben MICH (vermieter) nicht gefragt und die Unterschrift auch noch so gefälscht, dass das nie passen kann (Name falsch).

Der Mietvertrag läft per 1.2.06 aus. Von wem die gefälschte Unterschrift ist, weiß ich leider nicht. Entweder von Frau S. oder von meinem Untermieter.

Jetzt bauen sie schon um, da SIE die Kinder in das Haus holen will.

Und die Marktgemeinde hat auch noch die gefälschte Unterschrift angenommen, was ich als HAMMER finde!!!!





Kann ich den Mietvertrag per sofort kündigen oder tritt die 3-monatige Kündigungsfrist ein???? Oder läuft der Vertrag einfach aus. Rechtschutz informiere ich auch morgen. Eingetragen is das schon seit 11.11.2005.

Da die beiden derzeit umbauen dachte ich mir (wg Vorahnung) mal bei da Marktgemeinde nachzufragen. Tja, was kann ich jetzt tun????



Bitte um HILFE.



DANKE, NIK




MEMIL
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RE: Kündigung (fristlos) bei Unterschriftsfälschung

Beitrag von MEMIL » 03.12.2005, 16:51

Anzeige wegen Urkundenfäschung bei der Polizei erstatten und gerichtliche Kündigung wegen krimineller Tat einreichen.

Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

MFG,

memil@gmx.net


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