Rechtmäßiges Alternativverhalten bei konstituivem Anerkenntnis, obwohl Forderung nie bilanziert wurde

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Hank
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Re: Rechtmäßiges Alternativverhalten bei konstituivem Anerkenntnis, obwohl Forderung nie bilanziert wurde

Beitrag von Hank » 25.07.2025, 02:06

Als klassischer Dämpfer in puncto Hoffnung auf Schadenersatz kommt oft der sog. "Schutzzweck der Norm" als einschränkendes Korrektiv der Schadenszurechnung ins Spiel:

Ein eingetretener, verursachter Schaden wird einem Schädiger (im HGB Haftung ab leichter Fahrlässigkeit) nur dann zugerechnet, wenn die Norm, die der Schädiger verletzt hat, gerade einen derartigen Schaden vermeiden wollte...



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