Werte Mitlesende!
Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich hatte als Käufer Auffassungsunterschiede mit einem gewerblichen Autoverkäufer betreffend einiger essenzieller Vertragsbestandteile.
Es folgte eine Klage, eine Gerichtsverhandlung, und schließlich auch ein Urteil zu meinen Gunsten, mit dem Ergebnis dass der Kaufvertrag wegen Irrtums nichtig ist.
Der Gerichtsvollzieher pfändet brav und hat auch schon einen Teil des irrtümlich bezahlten Kaufpreises eingetrieben.
So weit so gut. Aber das in Rede stehende Auto rostet derweil schon seit mehr als zwei Jahren in meinem Garten (also nicht auf einem Stellplatz, in einer Halle, in einer Garage, sondern wirklich inmitten der eigentlich zur Erholung gedacht gewesenen Wiese).
Das Auto muss weg. Es gehört mir nicht, und ich weigere mich, es weiter zu beherbergen.
Mein Anwalt sagt: Der Autohändler tritt die Rechte an dem Fahrzeug nicht ab. Der Gerichtsvollzieher kann das Fahrzeug erst dann pfänden, wenn in einer Versteigerungshalle in einem anderen Bundesland Platz frei wird. Das Auto einfach auf die Straße zu stellen sei ein Problem, zudem es nicht angemeldet ist.
Insgeheim denke ich, dass er sich nicht befugt fühlt, auf Kosten meiner Rechtsschutzversicherung Beratung über die Unterbringung von möglicherweise pfändbaren Gegenständen zu leisten.
Wer hat eine Idee wer mir sagen könnte, wie ich dieses Fahrzeug schonend aus meinem Garten bekommen könnte, ohne in Gefahr zu laufen dass ich dafür belangt werden könnte?
Ich wäre dankbar für jede legale Idee.
Gruß
IBÖB
Was mach ich nur damit?
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- Beiträge: 14
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Re: Was mach ich nur damit?
Du kannst mal einen Abschleppdienst fragen, welche Möglichkeit es gäbe. Oder Du kontaktierst den Verkäufer und setzt ihm eine Frist bis wann er das Fahrzeug abzuholen hätte, da Du Dich sonst um die Lagerung des Fahrzeug kümmern würdest und ihm die Kosten dafür auferlegt werden. Du kannst es auch mit dem Rechtsschutz klären, was er von dieser Idee hält.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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- Beiträge: 14
- Registriert: 03.06.2023, 12:48
Re: Was mach ich nur damit?
All diese Ideen habe ich schon mit meinem (von der Rechtsschutzversicherung bezahlten) Anwalt besprochen.
Eine von "das wäre schwierig" abweichende Antwort konnte ich ihm nicht entlocken.
Und irgendwie trau ich mich nicht so recht bei der RS-Versicherung für die gleiche Angelegenheit trotz anwaltlicher Vertretung nochmals anzufragen.
Eine von "das wäre schwierig" abweichende Antwort konnte ich ihm nicht entlocken.
Und irgendwie trau ich mich nicht so recht bei der RS-Versicherung für die gleiche Angelegenheit trotz anwaltlicher Vertretung nochmals anzufragen.
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