Hallo!
Ich habe vor 10 Tagen einen Mietvertrag für ein Haus unterschrieben, unbefristet. Es wurde vertraglich festgehalten, dass eine Kündigung nur bei schwer nachteiligem Gebrauch oder Ausbleiben der Miete möglich ist. Die Miete beginnt am 1.7.
Nun habe ich ein Einschreiben vom Vermieter bekommen, dass er den Vertrag "widerruft". Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht ist nicht im Vertrag vermerkt.
Ist so ein Widerruf rechtlich möglich? Ich habe schon Verträge mit Strom- und anderen Anbietern abgeschlossen.
Danke für die Info!
LG!
Vermieter widerruft Mietvertrag
Re: Vermieter widerruft Mietvertrag
Sobald ein unbefristetes Mietverhältnis nicht in den MRG-Anwendungsbereich fällt, kann es von jedem Vertragsteil jederzeit aufgekündigt werden. Dabei gilt die Kündigungsfrist des § 1116 ABGB von 14 Tagen, sofern keine kürzere oder längere Frist vereinbart wurde. Unter den von Dir genannten Umständen entsprechend § 1118 ABGB kann der Bestandvertrag vom Vermieter auch früher aufgehoben werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 19.07.2021, 22:38
Re: Vermieter widerruft Mietvertrag
Es wurde vertraglich festgehalten, dass eine Kündigung nur bei schwer nachteiligem Gebrauch oder Ausbleiben der Miete möglich ist.
Re: Vermieter widerruft Mietvertrag
Es ist eher unüblich, dass sich ein Vermieter bei der Vertragserrichtung entgegen der ABGB selber beschränkt. Daher wäre zu klären, ob der Satz wirklich unter dem Punkt ordentliche Kündigung oder doch eher im Bereich Kündigungsfristen in Bezug auf die sofortigen Auflösungsgründe steht. Bin mir jetzt auch nicht sicher, ob Du ein Mietvertrag und kein Mietanbot unterfertigt hast. Auch wäre der Grund für die Aufkündigung spannend zu erfahren. Hält sich der Vermieter nicht an ein Vertrag, könnte man ihn auf Vertragszuhaltung klagen. Selbst das wäre gut zu überlegen, weil dann ein angenehmes Wohnen nicht mehr gesichert sein dürfte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 38 Gäste