Hallo!
Kennt sich wer mit Kellerrechten aus?
Ich wohne schon seit 14 Monaten in einem Altbau mit Kellergeschoss als unbefr. Mieterin (wird sich aber noch ändern in den nächsten paar Monaten, dann bin ich Eigentümerin) und habe eine Doppelwohnung (Tür10+11), demnach würden mir Keller 10 und 11 zustehen wenn sie nicht schon besetzt wären.
Als ich die anderen Bewohner befragt habe, haben sie mir bestätigt dass sie nach Einzug einfach die Keller mit der eigenen Türnummer besetzt haben und ebenfalls nichts im Mietvertrag stehen haben, allerdings hat keiner auf meine Frage geantwortet welche von den 13 PArteien jeweils zwei Keller besetzt hat, "meinen" miteingeschlossen.
Nachdem es also zu keiner Einigung zwischen den Mietern kommt und keiner die Keller ausräumt, würde ich die Keller gerne legal übernehmen. Aber wie funktioniert das? Werden Betriebskosten vom Vermieter erhöht oder zahle ich dann monatl. Miete extra für den bzw. die Keller? Werden dann Keller acuh im Mietvertrag zugefügt bzw. dann im Kaufvertrag?
An wen wende ich mich da?
Mich ärgert´s halt dass alle Keller haben und die Meisten ein Kohlelager aus dem Keller gemacht haben da nur 2 Stockwerke von 4 Gas haben, weshalb ich auch vermute dass zu Mindest zwei Parteien den Mut hatten zwei Keller an sich zu reißen um aus einem ein Kohlelager zu machen und aus dem anderen einen Abstellraum. Und wo soll ich mit meinen Fahrrädern hin oder mit dem Kombiwagen meines Kindes? Oder mit dem Rutschauto bzw. Dreirad meines Kindes?
Ich habe gar nichts während die anderen den Luxus genießen und nur weil ich erst eingezogen bin und alle andern seit Jahren da wohnen.
Gibt es irgendeine Gesetzesbestimmung die den Mietern ein Keller versichert insofern ein Kellergeschoß im Hause existiert?
Hilfe!
Keller
RE: Keller
Liebe Frau vukovicka85!
Ihr Problem ist ohne Überprüfung von Unterlagen nicht leicht zu lösen. Ich versuche jedoch zu erklären, was die Rechtslage in „Kellerrecht“ besagt. Betriebskosten werden nicht für Keller vorgeschrieben, weil Keller keine Wohnfläche, sondern nur Zubehör sind. Für Altbauten kommt auf die Vereinbarung, die im Mietvertrag getroffen wurde. Haben Sie im Ihren Mietvertrag einen Keller, werden Sie diesen solang haben, bis das Mietverhältnis beendet wird. Haben sie ihn nicht, können Sie nichts dagegen machen. Haben Sie eine Wohnung gekauft, achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag Ihr Recht auf einen bestimmten (oder sogar noch zu bestimmenden) Keller verankert wird. Ohne eine Klausel, die Ihr Recht festlegt, kann der Liegenschaftseigentümer ihr Keller an jemand anderen verkaufen oder gar, bei der Parifizierung der Liegenschaft, der Keller für sich selbst behalten. Bei Neubauten ist die Sache einfach, weil da schon Kellerräume mit den Wohnungen rechtlich verbunden werden.
Ihr Problem ist ohne Überprüfung von Unterlagen nicht leicht zu lösen. Ich versuche jedoch zu erklären, was die Rechtslage in „Kellerrecht“ besagt. Betriebskosten werden nicht für Keller vorgeschrieben, weil Keller keine Wohnfläche, sondern nur Zubehör sind. Für Altbauten kommt auf die Vereinbarung, die im Mietvertrag getroffen wurde. Haben Sie im Ihren Mietvertrag einen Keller, werden Sie diesen solang haben, bis das Mietverhältnis beendet wird. Haben sie ihn nicht, können Sie nichts dagegen machen. Haben Sie eine Wohnung gekauft, achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag Ihr Recht auf einen bestimmten (oder sogar noch zu bestimmenden) Keller verankert wird. Ohne eine Klausel, die Ihr Recht festlegt, kann der Liegenschaftseigentümer ihr Keller an jemand anderen verkaufen oder gar, bei der Parifizierung der Liegenschaft, der Keller für sich selbst behalten. Bei Neubauten ist die Sache einfach, weil da schon Kellerräume mit den Wohnungen rechtlich verbunden werden.
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