Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Hallo!Der Titel klingt etwas seltsam,aber ich wusste nicht,wie ich das benennen sollte!Es geht um Folgendes:Die Tochter meiner Tante ist ausgewandert und kümmert sich in keiner Weise um die jetzt schon alte und demente Mutter- und hat außer Skypen und telefonieren noch nie etwas für sie getan,sich Geld für Flüge schicken lassen und ist nicht mehr gekommen.Vielleicht war sie in den 40 Jahren 4 oder 5mal da.Meine Schwester und ich kümmern uns seit dieser Zeit um sie und meinen Onkel, ihren mittlerweile verstorbenen Mann,der unser blutsverwandter Onkel war.Ich habe für beide die Vertretung-alles unentgeltlich-gemacht und wir haben in dieser Zeit,in der wir uns für die beiden aufgeopfert haben, unsere Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Das sind nicht unsere Eltern!
Ich möchte nun wissen, ob es eine Möglichkeit für uns gibt, von der Tochter für diese Zeit einen Beitrag zu fordern,der uns für unsere Arbeit sozusagen ein wenig entschädigt.
Wir wollen nichts "einklagen", sie aber wissen lassen,dass wir nun nicht mehr unentgeltlich ihre Pflichten übernehmen wollen, und das rückwirkend.
Wir hätten auch eine Idee,die sie nichts kostet,also,wir würden sie nicht vor die Tatsache stellen,dass sie etwas ZAHLEN soll,aber ev.auf etwas verzichten.Gibt es eine Möglichkeit in dieser Richtung,auch mit Hilfe eines Anwalts?
Ich möchte nun wissen, ob es eine Möglichkeit für uns gibt, von der Tochter für diese Zeit einen Beitrag zu fordern,der uns für unsere Arbeit sozusagen ein wenig entschädigt.
Wir wollen nichts "einklagen", sie aber wissen lassen,dass wir nun nicht mehr unentgeltlich ihre Pflichten übernehmen wollen, und das rückwirkend.
Wir hätten auch eine Idee,die sie nichts kostet,also,wir würden sie nicht vor die Tatsache stellen,dass sie etwas ZAHLEN soll,aber ev.auf etwas verzichten.Gibt es eine Möglichkeit in dieser Richtung,auch mit Hilfe eines Anwalts?
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Zusatz:Die Tochter ist aus erster Ehe(also nicht die Tochter meines Onkels), und meine Tante hat in all den Jahren komplett vom Geld meines Onkels gelebt und hat weder etwas in die Ehe mitgebracht noch später etwas beigesteuert, im Gegenteil, sich von seinem Geld noch etwas beiseite gelegt.
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"
Bei Ergänzungen bitte das Stift-Symbol oben rechts des jeweiligen Beitrags verwenden, damit nicht mehrere Beiträge hintereinander notwendig sind. Für die Entschädigung ist das Pflegevermächtnis nach § 677 und 678 ABGB vorgesehen. Das heißt, Euch könnte aus dem Nachlass der Pflegebedürftigen was zustehen. Somit würde die Tochter weniger erben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Vielen Dank einmal für deinen Tipp!Ich werde mich schlau machen!Liebe Grüße!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"
Weitere Infos erhält man auch hier, wenn beispielsweise die Stichworte 677 und ABGB in der Suche eingegeben werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Hab geschaut(hatte das eh schon einmal),aber das ist nicht einfach,weil man richtige Pflege nachweisen muss,aber hier geht es nicht darum,sondern um Übernahme von Pflichten,die wir nicht machen müssten,und das meist intensiv und über viele Jahre!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"
Über den Beweis der vorgenommenen Pflege das hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24443
So wie Du es schilderst, sehe ich es daher nicht. Wenn wer nachweislich pflegebedürftig ist und das Umfeld (samt Ärzte) bestätigen, dass die Pflege erbracht worden ist, dann ist es eigentlich schon ausreichend. Aber das hatte ich kürzlich erst erwähnt:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28423#p59126
Ich weiß nicht, wer Euch zwingt, die Tätigkeit zu vollführen. Wenn sich nämlich niemand bereitstellen möchte, dann könnte man sich als Angehöriger um die Organisation einer Fremdhilfe (steht auch im anderen Beitrag) oder um einen Pflegeheimplatz kümmern.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24443
So wie Du es schilderst, sehe ich es daher nicht. Wenn wer nachweislich pflegebedürftig ist und das Umfeld (samt Ärzte) bestätigen, dass die Pflege erbracht worden ist, dann ist es eigentlich schon ausreichend. Aber das hatte ich kürzlich erst erwähnt:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=28423#p59126
Ich weiß nicht, wer Euch zwingt, die Tätigkeit zu vollführen. Wenn sich nämlich niemand bereitstellen möchte, dann könnte man sich als Angehöriger um die Organisation einer Fremdhilfe (steht auch im anderen Beitrag) oder um einen Pflegeheimplatz kümmern.
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Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
ja,leider ist es nicht ganz so einfach-es geht hier nicht rein um körperliche Pflege(die Tante ist mittlerweile im Heim,der Onkel war es am Ende auch) und es gab auch in der letzten Zeit ein wenig Heimhilfe.Es geht hier um ständige Bereitschaft meiner Schwester z.B.,wenn es irgendein Problem gab,Einkäufe,Gartenarbeit,Aufräumen,sich um Essen kümmern,den Onkel immer wieder aufheben,wenn er gefallen ist,alles,was im täglichen Leben anfällt,wenn niemand selber dazu fähig ist.Sie wohnt in der Nähe und war immer wieder im Einsatz!Meinerseits alles regeln,was nur zu tun ist,ständig mit Ämtern verhandeln,alle Entscheidungen treffen,sich um alles kümmern,was im Heim nicht gemacht werden kann,sich ums seelische Wohl kümmern,man kann das alles gar nicht so einfach aufzählen....alles ist mühsam und zeitaufwändig!Und vor allem nicht in unserem ,egal,wie man es ausdrückt,"Pflichtbereich"!Und bis auf ein paar "Danke" keine Unterstützung der Tochter,egal,auf welche Art!Da liegt das Problem.....
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"
Und was ist beim Thema gesetzliche Erwachsenenvertreter herausgekommen (Stichwort Aufwandsersatz)? Das hatten wir ja hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26674
Möchte man nicht mehr abrufbereit sein, könnte über die ganze Situation mit den Hilfsorganisationen besprochen werden. Das Rote Kreuz bietet bspw. die Rufhilfe an, sollte wer sturzgefährdet sein.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26674
Möchte man nicht mehr abrufbereit sein, könnte über die ganze Situation mit den Hilfsorganisationen besprochen werden. Das Rote Kreuz bietet bspw. die Rufhilfe an, sollte wer sturzgefährdet sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Nicht mehr nötig,weil die Tante eh schon im Heim ist-das war nur eine Aufzählung,was wir alles gemacht haben!
Das andere schau ich dann daheim,bin unterwegs!
Das andere schau ich dann daheim,bin unterwegs!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"
Es gibt auch die Kurzzeitpflege und niemand wird gezwungen, bis ans Lebensende im Altersheim verbringen zu müssen, sofern sich doch noch eine andere Lösung auftut. Also mir fällt nichts anderes ein, als den Pflegeaufwand im Nachlassverfahren beim Gerichtskommissär zu benennen. Pflege umfasst übrigens mitunter die "Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gegenstände", "Mobilitätshilfe im weiteren Sinn" und "Motivationsgespräche" und könnte man dann als Referenz vorbringen, auch wenn sich der Verstorbene nicht mehr im Eigenheim befand. Trotz Pflegeheim könnte einem Angehörigen als gesetzlichen Erwachsenenvertreter dennoch der Wirkungsbereich "Vertretung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren", "Vertretung in gerichtlichen Verfahren", "Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten" oder sonstige personenrechtlichen Angelegenheiten sowie Rechtsgeschäften übertragen werden, wenn es sonst niemand übernehmen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Das drückt eigentlich wunderbar aus,was ich meine!Danke!Das hilft mir im Moment sehr!Jetzt wäre es nur interessant,ob im „Notfall“ ein Anwalt diesen Anspruch geltend machen könnte….Es würde vielleicht sogar reichen,der Tochter das vor Augen zu führen!Einsicht ihrerseits würde schon ein Erfolg sein!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"
Ich sehe da keine Anknüpfungspunkte, außer die Tochter hat durch eine Handlung einen Schaden verursacht, der von ihr zu verantworten wäre. Nur um ein Gefühl zu bekommen, in wie fern wem was vorgeworfen werden kann:
Wer seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen gröblich vernachlässigt hat, kann enterbt werden. Wenn diese Person aber so weit weg wohnt, dass sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen konnte, wird es für den Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung nicht ausreichen.
Wer seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen gröblich vernachlässigt hat, kann enterbt werden. Wenn diese Person aber so weit weg wohnt, dass sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen konnte, wird es für den Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung nicht ausreichen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
Ich will die Tochter ja gar nicht ausschließen,ich will nur Einsicht,dass sie ein wenig in unserer Schuld steht!Dazu würde mir eben eine rechtliche Möglichkeit schon helfen,mit der ich dann diese Einsicht erreichen könnte.Aber ich brauche dazu eine wahre Rechtsgrundlage!Auch wenn ich sie nur vorlege,nicht ausführe!
Re: Ausgewanderte Tochter um Entschädigung für Pflichtübernahme "ersuchen"n
I've read this a few times now, but I must admit that I don't quite understand this statement (and I'm certainly not completely stupid). Would it be possible to explain it in more detail, please?
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