Wer kann Helfen?
Wir Bewohner eines Hauses (im Eigentum) haben ein Problem (mit Hausverwaltung?).
Der Hof unseres Hauses gehört nicht der Allgemeinheit, sondern einer Fa. (die ursprünglich das gesamte Haus besessen hat). Es dürfte Sperrmüll auf dieser Fläche gelagert worden sein, die Hausverwaltung hat die Entfernung veranlaßt, die Kosten werden in der Jahresabrechnung angeführt. Ist es denn möglich, daß die Allgemeinheit für die illegale Lagerung von Sperrmüll auf privatem Grund aufkommen muß?
Vielen Dank schon jetzt für alle Hinweise!
Schuttablagerung auf Eigentum
RE: Schuttablagerung auf Eigentum
Kommt darauf an welche Eigentumsverhältnis geherrscht haben zum Zeitpunkt der Müllablagerung Bzw. wie das Grundstück dann verkauft wurde.
Hat der Müllablader das Gründstück besessen im Prinzip dort Dinge lagern. (unter Beachtung verwaltungspolizeilichen Vorschriften). Wird dann das Grundstück verkauft, kommt es darauf an was vereinbart wurde zum Thema Beseitigung.
War das Grundstück nicht in Besitz der Firma und wurde dort Müll abgestellt, kann von den Besitzern gegen den Verursacher zivilrechtlich vorgegangen werden.
bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Hat der Müllablader das Gründstück besessen im Prinzip dort Dinge lagern. (unter Beachtung verwaltungspolizeilichen Vorschriften). Wird dann das Grundstück verkauft, kommt es darauf an was vereinbart wurde zum Thema Beseitigung.
War das Grundstück nicht in Besitz der Firma und wurde dort Müll abgestellt, kann von den Besitzern gegen den Verursacher zivilrechtlich vorgegangen werden.
bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
RE: Schuttablagerung auf Eigentum
Vielen Dank für die Antwort.
Das Grundstück ist schon seit der Parifizierung 2000 im Besitz der Firma. Der Hof war bis zum Herbst 2004 frei von Schutt/Sperrmüll.
Auf der Jahresabrechnung 2005 war nun ein Abtransport von der Hoffläche angeführt (nebenbeibemerkt hat den Schutt keiner der Bewohner gesehen).
Frage ist nur, ob sozusagen die zugänglichkeit der Fläche für alle Bewohner des Hauses eine "Verantwortung" nachsich zieht, dh wir für die Räumung aufkommen müssen.
MfG
Das Grundstück ist schon seit der Parifizierung 2000 im Besitz der Firma. Der Hof war bis zum Herbst 2004 frei von Schutt/Sperrmüll.
Auf der Jahresabrechnung 2005 war nun ein Abtransport von der Hoffläche angeführt (nebenbeibemerkt hat den Schutt keiner der Bewohner gesehen).
Frage ist nur, ob sozusagen die zugänglichkeit der Fläche für alle Bewohner des Hauses eine "Verantwortung" nachsich zieht, dh wir für die Räumung aufkommen müssen.
MfG
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