Information über Schlüsselübergabe

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Information über Schlüsselübergabe

Beitrag von JUSLINE » 12.07.2005, 22:14

Ich habe eine Frage!



Habe mir eine Genossenschaftswohnung in Niederösterreich "gekauft" (Option auf Eigentum), die noch nicht fertiggestellt ist und würde gerne wissen, ob die Genossenschaft verpflichtet ist, eine bestimmten Zeitrau einzualten um bekannt zu geben, wann die Wohnung an den Mieter übergeben wird!???



Sprich, ist es erlaubt dass sie erst 4 Wochen vor Einzugstermin Bescheid geben!

Mein Prolem ist nämlich, dass ich in der jetzigen Wohnung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe!



Hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann!

Lg, Regina




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Information über Schlüsselübergabe

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2005, 16:38

bei mir ist das datum bis wann sie dies mitteilen müssen im vertrag gestanden, aber was ich so im bekannten- und verwandtenkreis mitbekommen habe wird dies meistens 2-3 monate vorher mitgeteilt, würde aber eher sagen 2 monate...



am besten du fragst wenn das wohnhaus nicht mehr ganz nachbaustelle aussieht, sondern schon nach 'haus' :) wann sie denken, dass die wohnungen in etwa fertig sein werden und kündigst aufgrund dieser informationen. im schlimmsten aller fälle müsstest du, wenn du es geschickt machst nur ein monat 'doppelt' zahlen.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Information über Schlüsselübergabe

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2005, 16:38

bei mir ist das datum bis wann sie dies mitteilen müssen im vertrag gestanden, aber was ich so im bekannten- und verwandtenkreis mitbekommen habe wird dies meistens 2-3 monate vorher mitgeteilt, würde aber eher sagen 2 monate...



am besten du fragst wenn das wohnhaus nicht mehr ganz nachbaustelle aussieht, sondern schon nach 'haus' :) wann sie denken, dass die wohnungen in etwa fertig sein werden und kündigst aufgrund dieser informationen. im schlimmsten aller fälle müsstest du, wenn du es geschickt machst nur ein monat 'doppelt' zahlen.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste