Frage zu Erbe

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LouisLover
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Frage zu Erbe

Beitrag von LouisLover » 02.03.2025, 18:04

Hallo,

aufgrund einer Krebserkrankung meines Vaters (81) wurde ich von meiner älteren Schwester, welche im selben Ort meiner Eltern wohnt (ich ca 90km entfernt) vor die Frage gestellt, wie ich mir das in Zukunft vorstelle mit der Pflege der Eltern, falls sie mal eine 24 Stundenpflege bräuchten, welche lt ihr ca 3000€ im Monat kosten würde. Denn weder sie noch ich können die Eltern aufgrund unseres Jobs und ich auch wegen der Entfernung einmal pflegen wenn es soweit sein sollte. Sie meinte sie würde diese Kosten übernehmen aber dann würde sie einmal das ganze Haus erben. Ich lediglich vorhandene Barwerte (stehen natürlich in keinem Vergleich zum Wert des Hauses). Ich solle mir das überlegen und falls ich mich dafür entscheiden sollte, würde sie das mit mir bei einem Notar beglaubigen lassen. Werde das natürlich auf keinen Fall machen, was meint ihr dazu? Glaube der Grund warum sie mir das plötzlich anbietet ist, dass sie meinen Vater jetzt öfter ins Spital führen muss (80 km entfernt) da ich ja weiter entfernt wohne und ich aufgrund einer Angsterkrankung nicht mit dem Auto fahren kann. Denke das wird ihr jetzt Zuviel und deshalb kommt sie plötzlich mit sowas um die Ecke. Nur bin ich auch nicht ganz untätig, ich bin fast jedes Wochenende bei meinen Eltern, putze und koche. Meine Mutter 70 j., ist zwar noch fit, auch mein Vater aber ich helfe ihnen seit Jahren im Haushalt, halt nur am Wochenende, während von meiner Schwester in all den Jahren gar nichts kam, weder besuchte sie meine Eltern oder half ihnen im Haushalt. Für mich hat das alles einen komischen Beigeschmack, im Gespräch wollte sie mir denke ich schon ein schlechtes Gewissen einreden, indirekt…insgesamt war mein Eindruck von ihr als wolle sie mich über den Tisch ziehen mit ihrem Vorschlag. Auch wollte sie, dass ich unseren Eltern von diesem Gespräch nichts erzählen sollte. Ich denke mir sowas muss doch mit den Eltern geklärt werden und nicht unter Ausschluss der Eltern? Von meinen Eltern weiß ich aber dass sie das so sicher nicht wollen würden, sondern dass alles gerecht aufgeteilt wird. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Einen Anwalt befragen? Die Eltern einweihen? Ich bin grad echt verzweifelt, danke im Voraus.

Lg
Michi
Zuletzt geändert von LouisLover am 06.03.2025, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Frage zu Erbe/Pflege

Beitrag von alles2 » 02.03.2025, 19:34

Es wirkt, als würde über ihr der Geldgeier fliegen und sie die Vermögenswerte des Nachlasses schrumpfen sehen. Zunächst einmal wäre zu klären, woher sie ihre Info bezogen hat. Das Beste, was Du dann machen kannst, wäre, dass Du Dich bezüglich der 24-Stunden-Betreuung (Personenbetreuung) informierst und Deine Schwester ordentlich aufklärst. Oder Ihr sucht gemeinsam die entsprechende Anlaufstelle auf, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Anfangen könnte man auch mit dem Broschürenservice des Sozialministeriums:

https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html

Denn dass die Kinder finanziell komplett für die Pflege der Eltern aufkommen müssen, davon sind wir weit entfernt. Dafür gibt es neben dem Pflegegeld auch staatliche Förderungen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/pflege/1/Seite.360534.html

In der Gegend Eurer Eltern sollte es in der Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat eine Ansprechperson rund um die Betreuung, Unterstützung und Beratung Hilfebedürftiger durch soziale Dienste wie mobile Altenhilfe, Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Essen auf Räder geben. Je nachdem könnte eine Wohlfahrtsorganisation wie die Caritas, Volkshilfe, das Rote Kreuz, Hilfswerk usw. zuständig sein.

Und reißen alle Stricke, wäre ohnehin über ein Alten- und Pflegeheim nachzudenken, wofür auch nicht die Familie aufzukommen hätte, sondern diese Kosten ebenso vom Einkommen des Pflegebedürftigen abhängt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

LouisLover
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Re: Frage zu Erbe/Pflege

Beitrag von LouisLover » 05.03.2025, 20:34

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Was mir noch eingefallen ist, da ich befürchte, dass meine Schwester mich hintergehen will: wäre es besser, dass meine Eltern ein Testament machen (meine Eltern möchten, dass jeder von uns beiden die Hälfte erhält), müsste dies von Vater und Mutter gemacht werden oder reicht das von einem Elternteil? oder steht den Kindern automatisch die Hälfte des Vermögens ( Haus, Barvermögen), also der gesetzliche Erbteil zur Verfügung (dieser ist doch automatisch die Hälfte, oder?). Oder ist dieser gesetzliche Anteil anfechtbar? Weil dann vermute ich, dass meine Schwester dies versuchen würde.

Danke im Voraus,

Lg
Michi

alles2
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Re: Frage zu Erbe/Pflege

Beitrag von alles2 » 05.03.2025, 22:44

Gibt es zwei Erbberechtigte und soll jeder von allem die Hälfte bekommen, liegst Du mit Deiner Vermutung richtig, dass durch das gesetzlich gesicherte Zivilrecht eine letztwillige Verfügung ohne wirklichen Nutzen wäre. Es gäbe in der Theorie schon Enterbungsgründe nach § 770 ABGB und die Pflichtteilsminderung nach § 776 ABGB, allerdings müssten dahingehende Behauptungen auch bewiesen werden, was wohl nicht gelingen würde.
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schanzenpeter
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von schanzenpeter » 06.03.2025, 18:52

Auch ein Elternteil, dem ja die Hälfte gehört erbt ein Drittel des Verstorbenen. (gesetzl. Erbrecht). Der überlebende kann dann noch allerhand anstellen.

LouisLover
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von LouisLover » 06.03.2025, 20:03

Danke euch für eure Beiträge, sehr hilfreich 🙏👍

alles2
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von alles2 » 06.03.2025, 23:04

Nachdem immer wieder die Rede von den Eltern ist, die haben wollen, dass jeder die Hälfte erbt, hatte ich mich nur auf den Umstand bezogen. Man muss es nicht so handhaben, dass jeder ein Drittel bekommt, wenn ein Elternteil stirbt. Nicht selten einigt man sich darauf, dass die beiden Kinder erst dann jeweils die Hälfte bekommen, wenn beide verstorben sind. Üblicherweise verteilt dann der überlebende Ehegatte vorerst etwas vom Barvermögen als Ersatz. Es ist nicht immer sinnvoll, wenn nach dem Ableben eines Elternteil jeder nur ein Drittel bekommt. Verstirbt dann der andere Partner, würde sein Drittel wieder unter den beiden Kindern aufgeteilt werden.
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LouisLover
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von LouisLover » 23.03.2025, 15:03

Das Drama mit meiner Schwester geht weiter. Mittlerweile hat sie mit meiner Mutter ein Gespräch darüber geführt, dass es im Moment halt alles schon alles viel für sie ist, mit dem vielen Fahren ins Spital, sie müsse private Termine verschieben und angeblich hätten sie und ihr Mann stundenlang gebraucht, die besten Ärzte für unseren Vater zu finden. Und weiters meinte sie, ja und in Zukunft müsse sie dann ja auch auf den Garten meiner Eltern schauen, das Haus und falls es mal eine Pflegerin gäbe, auch auf diese weil ich ja nicht schauen kann da ich zu weit weg wohne. Wohlgemerkt alles rein hypothetische Annahmen da meine Eltern beide noch leben und alles im Haushalt selbst noch erledigen können. Brühwarm übermittelte sie dann meiner Mutter das ihr wohl das ganze Haus dann zustehen würde. Meine Mutter war nur noch perplex und völlig fertig und hat erstmals nur geantwortet, dass ich ja sehr wohl auch helfe im Haushalt bei allem was anfällt, jedoch halt am Wochenende wenn ich bei meinen Eltern bin. Noch anmerken möchte ich, dass meine Schwester auf das Haus meiner Eltern zu Ihrem Erbteil (ca. 300.000,00) eine Hypothek aufgenommen hat und sich 30.000€ im Vorjahr von meinen Eltern ausgeborgt hat, d.h. Dass ich glaube dass sie einfach an meinen Erbteil auf biegen und brechen kommen will weil ihr nach der Erbaufteilung (weiß nicht wie man das genau nennt) ,nichts bleiben wird außer das Geld der Bank zurückzuzahlen. Desweitern habe ich erfahren, dass sie vor zig Jahren mal eine Schenkung eines Grundstücks von meine Eltern erhalten hat und sie jetzt desöfteren gegenüber meinen Eltern anmerkt, naja Michi hat dafür ja studiert, das gleicht sich ja aus. Wobei ich anmerken muss, das ich die meiste Zeit während des Studiums gearbeitet habe und meine Eltern zur Zeit meines Studiums Familienbeihilfe und ich Studienbeihilfe erhalten habe, davon wurde die Miete meiner Mini Wohnung damals gedeckt. Kann man das überhaupt so entgegenrechnen mit dem Studium? Habe mal wo gelesen dass das zum Teil der Unterhaltsverpflichtung gehört aber ich kenn mich da juristisch nicht aus. Das schlimme ist, sie will sich nächste Woche mit meinen Eltern und mir zusammensetzen und über das alles reden. Mein armer Vater welcher ja an Krebs erkrankt ist, weiß davon noch nichts und ich weiß jetzt schon, dass er sich unheimlich aufregen würde darüber, nicht nur einmal hat er in der jüngsten Vergangenheit betont, wie sehr es ihm wichtig ist, dass alles gerecht beim Erbe ablaufen soll und jeder die Hälfte des Hauses und der Barwerte bekommen soll. Ich möchte dieses Gespräch eigentlich absagen weil es glaube ich nicht ohne Streitereien Ausgehen wird und mein Vater erst vor 2 Wochen operiert worden ist und ich auf keinen Fall möchte dass er sich aufregt. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, würde so ein Gespräch lieber unter Beisein eines Juristen oder Mediators machen. Und auch nicht so kurz nach der op meines Vaters. Die Frage ist für mich auch ob ihr wirklich das ganze Haus dann zusteht? Oder spielt sie einfach mit uns indem sie uns Angst macht? Aja und ich denke sie spekuliert wahrscheinlich auf einPflegevermächtnis, bei dem ist die Frage ob das reine zum Arzt fahren auch zählt (sonst macht sie nix, außer arzttermine eventuell noch ausmachen aber meine Eltern sind ja ansonsten nicht pflegebedürftig, nur mit dem Auto trauen sie sich halt nicht mehr zu so weit zu fahren)Pflegegeld,ist nicht vorhanden. meine Befürchtung ist, dass sie dieses pflegevermächtnis ausnutzt, zb mehr Stunden aufschreibt als,sie wirklich fährt etc., ist ja auch sehr leicht zu missbrauchen. Male mir schon aus, dass sie pflegevermächtnis so hoch ansetzt, dass mir dann wirklich gar nix mehr vom Erbe überbleibt, wäre das möglich? Bin sehr verzweifelt, hoffe es weiß jemand Rat, danke schon mal.

Lg
Michi

alles2
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von alles2 » 24.03.2025, 14:10

Das mit dem Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB kann abgewendet, wenn testamentarisch verfügt wird, dass ungeachtet des gesetzlichen Erbteils die Abgeltung von Pflegeleistungen niemanden zusteht (§ 678 Abs.2 ABGB). Der Umfang des von Dir genannten Aufwands fällt für mich noch unter der gesetzlichen, familiär gegenseitigen und unentgeltlichen Beistandspflicht nach § 137 Abs.1 ABGB, da diese Pflegeleistungen im Rahmen eines gewöhnlichen Eltern-Kind-Verhältnisses gesellschaftlich üblich sind und sofern als Richtwert eine Stunde pro Tag nicht überschritten wird. Hingegen können außerordentliche Pflegeleistungen abgegolten werden, sofern nichts anderes bestimmt wurde. Wird ein Pflegevermächtnis unter den Erben anerkannt, kann in der Verlassenschaftsabhandlung entsprechend § 174a AußStrG (Außerstreitgesetz) eine Einigung über die Abgeltung erzielt werden, welche die Qualität eines gerichtlichen Vergleichs hat (§ 181 AußStrG) und den Pflegezeitraum über 3 Jahre zurückliegend umfassen darf. Gibt es Unstimmigkeiten über erbrachte Pflegeleistungen und deren zeitliches Ausmaß, weshalb Aufzeichnungen zu führen wären, müsste frühestens ein Jahr nach dem Verlassenschaftsverfahren geklagt werden. Dabei kann es dazu führen, dass die Tagesabläufe (evtl. unter Einbeziehung von Nachbarn und Ärzten) nachverfolgt werden müssten bis hin zur Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Das Pflegevermächtnis gebührt dem Pflegenden zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil oder anderen Leistungen aus der Verlassenschaft und müsste vom anderen Geschwisterteil bezahlt werden. Somit bliebe zwar weniger vom Nachlass, aber dem wäre auch so gewesen, wenn auf Fremdhilfe zurückgegriffen worden wäre. Der Erblasser kann übrigens verfügen, dass das Vermächtnis sehr wohl in den gesetzlichen Erbteil eingerechnet werden soll, sofern nicht nur der Pflichtteil geerbt wird.

Gemäß § 231 Abs.1 ABGB gehört es zu den elterlichen Pflichten, zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Da kann nicht von einem anderen Geschwisterteil ein finanzieller Ausgleich verlangt werden.
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von LouisLover » 27.03.2025, 11:06

Danke für deine ausführliche Antwort!

Dass der Aufwand meiner Schwester für dich unter die allgemeine Beistandspflicht fällt, erschließt sich mir nicht oder ich stehe grad auf der Leitung. Es dauert ja allein schon mind. 1h bis sie im Spital sind, da gehen schon mehrere Stunden an dem Tag drauf wenn ein Arzttermin im Spital ansteht aber halt nicht täglich, je nachdem wie halt die Arzttermine fallen.

Was wären denn außerordentliche Pflegeleistungen?

Ich befürchte eben bzgl. Des Pflegevermächtnisses, dass sie dieses missbrauchen wird und einfach mehr Stunden als es tatsächlich waren, angeben wird, da kann man ja angeben was man will und am Ende sind es dann soviel Stunden, dass mein ganzer Erbteil weg ist 🙈 gibt es da keine genauen Richtlinien bzw. sowas wie ein Höchstmaß an Stunden welche man anführen kann? Ich stehe diesem Pflegevermächtnis äußerst skeptisch gegenüber und eine spätere Klage dagegen wird ja auch einiges an Geld verschlingen. Kann man es einfach so ablehnen oder muss es tatsächlich im Testamet so vermerkt werden? Und reicht es wirklich aus für das reine Arztfahren und Arzttermine ausmachen (was meine Eltern eig selbst könnten aber sie übernimmt es einfach) ein Pflegevermächtnis zu stellen? Dann könnte ich das ja genauso machen, da ich ja putze, koche und alles was sonst noch anfällt im Haushalt meiner Eltern, ich kann es halt nur an den Wochenenden erledigen.

Was kann man denn da so alles reinnehmen in ein Pflegevermächtnis?

alles2
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Re: Frage zu Erbe

Beitrag von alles2 » 27.03.2025, 11:44

Schau, als Forumsmitglied kann ich auch nur nach dem gehen und das beurteilen, was uns an Informationen geliefert wird. Vorher wurde nicht erwähnt, dass die einfache Fahrt des privaten Krankentransports mindestens 1 Stunde dauert. Und auch das Recherchieren des besten Arztes hat nichts mit einer notwendigen Pflege zu tun. Selbst das alles könnte nur als aufopfernde Leistung losgelöst einer Beistandspflicht quantifiziert werden. Du selbst erwähnst, dass Deine Eltern nicht pflegedürftig sind, weshalb das Thema Pflegevermächtnis vorerst vom Tisch ist. Sie werden doch krankenversichert sein und somit sollte eigentlich ein Sozialversicherungsträger für den Krankentransport aufkommen. Wenn wer das von privater Seite übernimmt, nur damit er sich eine Erbschaft erschleichen kann, würde das kein Gericht gutheißen. Bei einem Pflegevermächtnis sollte das umfasst werden, für das sonst Kosten für die Fremdpflege entstanden wären. Daher orientiert man sich oft an den Stundensatz einer Hilfsorganisation. Aber auch nur nach dem, was (laut Pflegestufe oder einem Gutachten) wirklich an Pflegeaufwand notwendig gewesen wäre. Wenn darüber hinaus im Familienverband geholfen wird, gehört es für mich zum familiären Beistand und hat nichts mehr mit der Pflege zu tun. Daher werde ich mich - auch weil vieles hypothetisch zu sein scheint - nicht weiter zu außerordentliche Pflegeleistungen äußern und verweise stattdessen u.a. auf die OGH-Entscheidung 8 Ob 37/16y; ferner 6 Ob 175/18f, 6 Ob 6/20f, 2 Ob 198/20m, 2 Ob 217/22h. Den Richtwert von mehr als 30 Stunden pro Monat hatte ich bereits erwähnt.

Wie gesagt, wenn man aufgrund hinreichender Indizien den Verdacht hegt, dass wer hinsichtlich des Nachlasses ein falsches Spiel betreibt, kann man dem auch dahingehend entgegensteuern, indem testamentarisch der Ausschluss des Pflegevermächtnisses festgehalten wird und jedem seinen gesetzlichen Erbteil zustehen soll. Meine Empfehlung dahingehend bleibt weiterhin, dass die Verlassenschaft erst bei Ableben beider Elternteile aufgeteilt werden soll, worüber man sich auch vorher (spätestens beim Gerichtskommissär) einigen kann.
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