Liebe Forummitglieder,
bei einer zufälligen Überprüfung des Grundstücks meines Elternhauses ist mir aufgefallen, dass die Grundstücksgrenzen in der Luftaufnahme zwar weitgehend übereinstimmen, das Einfamilienhaus jedoch nach oben links verschoben dargestellt wird. Bei genauerer Betrachtung erkennt man, dass die Schatten des Dachs mit diesem „neuen“ Standort übereinstimmen – was zwar unlogisch erscheint, aber dennoch mit dem Foto übereinzupassen scheint.
Um Klarheit zu schaffen, ließ ich einen ortsansässigen Geometer kommen, der das Grundstück vermessen hat. (~ 1400€ Eigenkosten)
Das Ergebnis: Das Grundstück stimmt mit dem Einreichplan von 1986 überein (Gebäude wurde durch Eigenregie eingemessen ohne Geometer). Laut Kataster ist das Haus jedoch zu weit oben und links eingetragen. Der Geometer erklärte, dass dies im Kataster neu eingetragen werden müsse, wofür eine Grenzverhandlung erforderlich sei. Zudem würden pro Messpunkt zusätzliche Kosten anfallen.
Ich erinnere mich nicht mehr genau an die genannten Beträge, aber sie lagen im mittleren vierstelligen Bereich.
Mich würde interessieren, warum ich die Kosten für eine Korrektur tragen muss, obwohl sowohl der ursprüngliche Einreichplan von 1986 als auch der aktuelle Ist-Zustand übereinstimmen.
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht oder ist selbst betroffen?
Ich freue mich über eure Beiträge,
lg aus dem Waldviertel.
Grundstücksgrenze - Schatten als Grenze?
Re: Grundstücksgrenze - Schatten als Grenze?
Lass Dich nicht von der Darstellung irritieren. Es hat nur informativen Charakter, wenn das Grundstück nicht im Grenzkataster gem. § 17 VermG (Vermessungsgesetz) eingetragen ist. Dies kann man in der Katastralmappe an den strichliert unterstrichenen Grundstücksnummern erkennen. Am Grundbuchauszug sind grenzkatasterlich erfasste Grundstücke mit dem Indikator "G" neben der Parzellennummer gekennzeichnet.
Über den NÖ-Atlas ginge das auch, indem das Grundstück gezoomt und bei KartenCenter "Grundstücke" angeklickt wird. Unter Inhalte wählt man dann die Grundstücksnummer und ist es dreifach unterstrichen, ist es im Grenzkataster eingetragen. Ist dem nicht so und möchte man das ändern, braucht es eine Grenzverhandlung, die sich schon mal im mittleren 4-stelligen Bereich bewegen kann.
Über den NÖ-Atlas ginge das auch, indem das Grundstück gezoomt und bei KartenCenter "Grundstücke" angeklickt wird. Unter Inhalte wählt man dann die Grundstücksnummer und ist es dreifach unterstrichen, ist es im Grenzkataster eingetragen. Ist dem nicht so und möchte man das ändern, braucht es eine Grenzverhandlung, die sich schon mal im mittleren 4-stelligen Bereich bewegen kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 04.03.2025, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Grundstücksgrenze - Schatten als Grenze?
Ist es notwendig, die Grenze eintragen zu lassen?
Oder sollte ich alles so lassen wie es ist? Die Gemeinde hat indirekt gemeint, es sollte gemacht werden..
lg
Oder sollte ich alles so lassen wie es ist? Die Gemeinde hat indirekt gemeint, es sollte gemacht werden..
lg
Re: Grundstücksgrenze - Schatten als Grenze?
Eine Notwendigkeit für die Eintragung im Grenzkataster besteht nicht. Nach § 19 Abs.1a NÖ BO (NÖ Bauordnung) könnte es bei einem Neu- oder Zubau von Vorteil sein, wenn das Nachbargrundstück noch nicht im Grenzkataster ist und der Abstand des Gebäudes zur Grundgrenze bis zu einem Bauwich von 3 m plus 1 m wäre.
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