Hallo zusammen,
meine Partnerin, unser Sohn (7 Jahre) und ich wohnen gemeinsam in einem Haus. Wir sind nicht verheiratet, ich bin alleiniger Eigentümer und Kreditnehmer. Meine Partnerin ist selbständig und hat im Haus zwei Räume, in denen sie ihren Beruf ausübt. Betriebskosten, Investitionen und sonstige Lebenserhaltungskosten werden zum Großteil von ihr übernommen.
Für den Fall einer Trennung soll sie weiterhin im Haus wohnen und arbeiten dürfen. Das Haus kann man ohne viel Aufwand in zwei getrennte Wohneinheiten (EG+OG) mit eigenem Eingang aufteilen.
Kann man so eine Vereinbarung mittels Partnerschaftsvertrag regeln? Wäre auch ein schuldrechtliches Wohnrecht ohne Grundbucheintrag denkbar?
Wir haben bereits einen Termin beim Notar vereinbart, ich wollte mich jedoch vorab schonmal erkundigen.
Vielen Dank im Voraus und LG
Partnerschaftsvertrag / Trennungsvereinbarung
Re: Partnerschaftsvertrag / Trennungsvereinbarung
Deine Fragen können bejaht werden. Vermutlich bist Du schon drübergestolpert, aber dennoch wird hier dazu gerne der folgende Link gebracht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580008.html
Da derartige Dauerschuldverhältnisse im Normalfall auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sollte auf die Bedingungen einer ordentliche Auflösung/Beendigung/Kündigung geachtet werden. Die vorzeitige Kündigung wäre sonst nur aus einem wichtigen Grund wie z.B. § 1118 ABGB möglich. Das bezieht sich auf das bloß obligatorische, nicht verbücherte Wohnungsgebrauchsrecht.
Durch eine grundbücherliche Eintragung wären die Hürden (auch für die Kündigung) höher und eine Löschung nur als äußerstes Notventil möglich. Das Wohnrecht als Servitut ist somit dauerhafter und gefestigter.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/lebensgemeinschaften/Seite.580008.html
Da derartige Dauerschuldverhältnisse im Normalfall auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sollte auf die Bedingungen einer ordentliche Auflösung/Beendigung/Kündigung geachtet werden. Die vorzeitige Kündigung wäre sonst nur aus einem wichtigen Grund wie z.B. § 1118 ABGB möglich. Das bezieht sich auf das bloß obligatorische, nicht verbücherte Wohnungsgebrauchsrecht.
Durch eine grundbücherliche Eintragung wären die Hürden (auch für die Kündigung) höher und eine Löschung nur als äußerstes Notventil möglich. Das Wohnrecht als Servitut ist somit dauerhafter und gefestigter.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Partnerschaftsvertrag / Trennungsvereinbarung
Vielen Dank für deine schnelle Antwort und Informationen.
Eine grundbücherliche Eintragung des Wohnrechts ja würde die Bewertung des Hauses mindern und wäre mit zusätzlichen Gebühren verbunden...aus diesem Grund würden wir die Absicherung mittels Partnerschaftsvertrag bevorzugen.
Eine grundbücherliche Eintragung des Wohnrechts ja würde die Bewertung des Hauses mindern und wäre mit zusätzlichen Gebühren verbunden...aus diesem Grund würden wir die Absicherung mittels Partnerschaftsvertrag bevorzugen.
Re: Partnerschaftsvertrag / Trennungsvereinbarung
Du hast es richtig erkannt! War meinerseits nur ein zusätzlicher Hinweis für jene, die sich auch mit dem Thema beschäftigen. Für Euch käme es ohnehin nur in Frage, wenn sie entsprechend ins Haus investieren würde oder nicht mehr die Jüngste wäre
Falls sich nach dem Besuch beim Notar in Eurem Fall noch wertvolle Hinweise aufgetan haben, lass es uns bitte gerne wissen!

Falls sich nach dem Besuch beim Notar in Eurem Fall noch wertvolle Hinweise aufgetan haben, lass es uns bitte gerne wissen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 101 Gäste