Kein Vertrag vorhanden...

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Kein Vertrag vorhanden...

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2005, 11:22

Ich habe dass Problem, dass ich eine Wohnung überschrieben bekommen habe, für die jedoch kein Mietvertrsag besteht.

In dieser Wohnung ist ein Büro (Steuerberatung) eingemietet und bezahlt als Bruttomiete einen Betrag von 8 Euro/m². Das Büro hat etwas mehr als 200m² plus 2 Garagenplätze.

Prinzipiell würde mich interessieren:

Gibt es überhaupt die Möglichkeit die Miete anzuheben, bzw. nachträglich einen Mietvertrag zu verfassen...?



Herlichen Dank.



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JUSLINE
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RE: Kein Vertrag vorhanden...

Beitrag von JUSLINE » 01.05.2005, 04:59

Hallo,



Mein Großvater hat meiner Mutter ein 126m2 Haus in NÖ hinterlassen, dass von zwei Mietparteien bewohnt wurde und wird, die 1,90/m2 inkl. BK bezahlen (keine Wertsicherung), wobei kein schriftliche Mietvertrag vererbt wurde. Sogesehen würde ich 8/m² traumhaft gut finden, aber das ist scheinbar relativ.



Da es sich bei Ihnen um ein Büro handelt, kenne ich die Gesetze diesbezüglich leider nicht.



Für Wohnungen wäre zu klären, ob das Mietrechtsgesetz Anwendung findet (Altbau)

Sie könnten die Miete nicht erhöhen.

Sie könnten die Mieter nur kündigen wenn im Gesetz aufgezählte Gründe vorliegen, also kaum.

Sie hätten ziemliche Mühe daran Ausweitungen der Mietrechte zu verhindern, weil sie keine klaren vertraglichen Grenzen beweisen können. (bei uns ist etwa die Anzahl der Parkpläte die benutzt werden dürfen strittig)

Falls Hoffnung besteht, dass ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlosen wurde (und später in Verlust geriet), fragen sie beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern (Vordere Zollamtstraße 5. 1030 Wien) nach, denn dort müsste jeder Mietvertrag Österreichs wegen der vorgeschriebenen Vergebührung einmal eingelangt sein.

Falls noch mit langer Mietdauer gerechnet werden kann, streben sie Wertsicherung an. (ev. beweisbar dass wertsicherungen vorgenommen wurden, oder durch Zugeständnisse ausverhandeln)



Sie schreiben, dass kein Mietvertrag besteht. Das ist nicht ganz richtig, es besteht ein Mietvertrag, zwar kein schriftlicher, jedoch ein mündlicher oder ein schlüssiger Mietvertrag.



Es gibt immer die Möglichkeit Verträge nachträglich zu ändern oder neue abzuschließen, wenn beide Seiten es wollen. Meistens will es eine Seite nicht aus genau den gleichen Gründen weshalb es die andere Seite will. Verhandlungssache



mfg,

Andreas

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