Im Untermietvertrag wird vom Vermieter vor Unterzeichnung händisch eine Klausel eingesetzt, daß der Untermieter alle Schäden an den Kaminen insbes. kaputte Chamottesteine reparieren lassen muß. Nachträglich stellt sich heraus, daß solche schon vor der Vermietung kaputt waren und ersetzt werden mußten. Tatbestand ?
Mietvertrag-Täuschung
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