Liebes Team,
Frage1. lt.Mietervereinigung Wien wurde mir gesagt ,dass man für die Betriebskostenabrechnung -Überprüfung bei der Schlichtungsstelle (Vollanwendung MRG) nun einen jährlich dafür aktuellen Grundbuchsauszug braucht?
Und es daher besser ist für 3 Jahre die Betriebskostenabrechnungen gemeinsam zu bearbeiten-bez.außergerichtliche Schlichtung
Frage2. Könnte ich ja dies dann auch bei Justitzonline(vollständigen Auszug) bestellen-ist billiger *g -und beim nächsten Termin bei der Mierterv. mitbringen ....wird das dann e auch so passen? bezüglich in nicht signierter Form...(Doumente werden standardmäßig aufgrund der Dokumentgröße nur in nicht signierter Form ausgeliefert)
mfg Gaby F.
Grundbuchauszug
Re: Grundbuchauszug
Man könnte die Mieterschutz-Organisation fragen, ob, warum und wie es diese zusätzlichen Unterlagen braucht oder es sich lediglich um eine Empfehlung handelt. Eine kostenlose Überprüfung wäre durch die MieterHilfe möglich, wo man auch fragen kann, in welcher Form sie was brauchen würde. So könnte man etwaige Überschneidungen erkennen oder eben was wirklich vonnöten ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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