zu hohes Anwaltshonorar
zu hohes Anwaltshonorar
hallo
War Montags bei der Erstberatung zum Thema Erbrecht.
Ich war genau 1,5h dort (lt ihr dauerte der Termin 2 Stunden, weil sie sich davor die mitgeschickten Unterlagen durchsah, die sie vorab verlangte).
Ich fragte bei meiner 1.Mail letzte Woche wie hoch die Kosten sein würden.
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Antwort:
Für Erstberatungen bis zu einer Dauer von einer halben Stunde verrechne ich keine Kosten.
Die tarifmäßigen Kosten bemessen sich grundsätzlich nach der Höhe des Verlassenschaftsvermögens.
Bei einer Verrechnung nach Stundensatz beträgt mein Honorar netto € 300,00/h.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass wir eine Pauschalhonorarvereinbarung treffen. Dazu benötige ich jedoch zunächst eine Einschätzung des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes.
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Sie will: 360,- eur für diese 1,5h Ersttermin, wobei sie anmerkte, dass ja die ersten 30min "gratis" waren. Berechnet aber dann volle Kante 360/h für die begonnene Stunde.
Hab bei ca 10 Kanzleien angefragt. Niemand bietet erste 1/2 h kostenlos an, aber dafür einen Rabatt bei Erstberatung, was in Summe zumindest 1/4 weniger kostet als ihr Kundenfang-Angebot. von 120-240 eur alles dabei.
1,5h für 270eur war ein Angebot, ohne dass die ersten 30min gratis sind.
Ich fühle mich getäuscht. Ich ging davon aus, dass erste 30min gratis sind und es dann auch einen Rabatt für Erstberatung gibt, wie überall wo ich angefragt habe. Gratis ist nichts, wenn das Gespräch mind 31min dauert, fallen immer 360 eur für die angefallene Stunde an.
Da sie einen Absatz verwendet hat, hab ich es so verstanden, dass der Stundensatz von 360,- brutto nur anfällt, wenn das Mandat übernommen wird; und nicht auf die Erstberatung!
Dachte fix ich zahle vielleicht 120,- dazu für weitere 30min.
Dass ich dort 1,5h gesessen bin war mir nicht bewusst, hab nicht auf die Uhr gesehen.
Außerdem ist sie nicht auf eine Pauschale eingegangen, da sie es nicht abschätzen kann.
Hätte ich gewusst, dass ich 360,- zahlen muss, wäre ich nie hingegangen und mich nach günstigeren Erstberatungen umgesehen. Zudem ich mir auch die Anreise erspart hätte, was nochmal 40,- waren.
Frage mich auch ob es sein muss bei einer Erstberatung auf googlemaps eine Immobilie anzusehen oder das Vermögen nachzurechnen, wo ich es bereits kundgetan hab. Alles verschwendete Zeit.
Hab 250,- vorgeschlagen, was mehr als fair ist. Wurde abgelehnt und auf 360,- bestanden.
Bin nicht gewillt 360,- zu zahlen. und jetzt?
danke für die antworten
mfg
War Montags bei der Erstberatung zum Thema Erbrecht.
Ich war genau 1,5h dort (lt ihr dauerte der Termin 2 Stunden, weil sie sich davor die mitgeschickten Unterlagen durchsah, die sie vorab verlangte).
Ich fragte bei meiner 1.Mail letzte Woche wie hoch die Kosten sein würden.
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Antwort:
Für Erstberatungen bis zu einer Dauer von einer halben Stunde verrechne ich keine Kosten.
Die tarifmäßigen Kosten bemessen sich grundsätzlich nach der Höhe des Verlassenschaftsvermögens.
Bei einer Verrechnung nach Stundensatz beträgt mein Honorar netto € 300,00/h.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass wir eine Pauschalhonorarvereinbarung treffen. Dazu benötige ich jedoch zunächst eine Einschätzung des voraussichtlichen Arbeitsaufwandes.
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Sie will: 360,- eur für diese 1,5h Ersttermin, wobei sie anmerkte, dass ja die ersten 30min "gratis" waren. Berechnet aber dann volle Kante 360/h für die begonnene Stunde.
Hab bei ca 10 Kanzleien angefragt. Niemand bietet erste 1/2 h kostenlos an, aber dafür einen Rabatt bei Erstberatung, was in Summe zumindest 1/4 weniger kostet als ihr Kundenfang-Angebot. von 120-240 eur alles dabei.
1,5h für 270eur war ein Angebot, ohne dass die ersten 30min gratis sind.
Ich fühle mich getäuscht. Ich ging davon aus, dass erste 30min gratis sind und es dann auch einen Rabatt für Erstberatung gibt, wie überall wo ich angefragt habe. Gratis ist nichts, wenn das Gespräch mind 31min dauert, fallen immer 360 eur für die angefallene Stunde an.
Da sie einen Absatz verwendet hat, hab ich es so verstanden, dass der Stundensatz von 360,- brutto nur anfällt, wenn das Mandat übernommen wird; und nicht auf die Erstberatung!
Dachte fix ich zahle vielleicht 120,- dazu für weitere 30min.
Dass ich dort 1,5h gesessen bin war mir nicht bewusst, hab nicht auf die Uhr gesehen.
Außerdem ist sie nicht auf eine Pauschale eingegangen, da sie es nicht abschätzen kann.
Hätte ich gewusst, dass ich 360,- zahlen muss, wäre ich nie hingegangen und mich nach günstigeren Erstberatungen umgesehen. Zudem ich mir auch die Anreise erspart hätte, was nochmal 40,- waren.
Frage mich auch ob es sein muss bei einer Erstberatung auf googlemaps eine Immobilie anzusehen oder das Vermögen nachzurechnen, wo ich es bereits kundgetan hab. Alles verschwendete Zeit.
Hab 250,- vorgeschlagen, was mehr als fair ist. Wurde abgelehnt und auf 360,- bestanden.
Bin nicht gewillt 360,- zu zahlen. und jetzt?
danke für die antworten
mfg
Re: zu hohes Anwaltshonorar
Kenne genug Kanzleien, die kostenlose Erstberatung für einfache Rechtsauskünfte anbieten und für die dann auch rund 30 Minuten reserviert sind. Nähert man sich dieser Zeit, wird darauf hingewiesen, dass ein längeres Gespräch mit Kosten verbunden ist bzw. für eine weiterführende Beratung ein Termin zu vereinbaren wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: zu hohes Anwaltshonorar
danke, aber sie hat mich weder vor noch während des gesprächs hingewiesen, welche Kosten anfallen.
Natürlich wäre ich sofort gegangen, wenn sie mir gesagt hätte, ab sofort 360/h, auch bei Erstberatung.
Ich war überzeugt, dass der Stundensatz, der in der mail genannt wurde nur anfällt, wenn sie das Mandat übernimmt und im Fall tätig wird. Aber nicht bei Erstberatung, wo alle Kanzleien Rabatt anbieten.
Ich werde nächste Woche 270,- überweisen und ihr den Sachverhalt nochmal sehr präzise schildern. Wenn Sie mich wegen 90,- verklagen will, möcht ich es drauf ankommen lassen
Kann Sie sich einen Gerichtstitel holen und auf Nachlass pfänden?
sonst irgendwelche meinungen? danke
mfg
Natürlich wäre ich sofort gegangen, wenn sie mir gesagt hätte, ab sofort 360/h, auch bei Erstberatung.
Ich war überzeugt, dass der Stundensatz, der in der mail genannt wurde nur anfällt, wenn sie das Mandat übernimmt und im Fall tätig wird. Aber nicht bei Erstberatung, wo alle Kanzleien Rabatt anbieten.
Ich werde nächste Woche 270,- überweisen und ihr den Sachverhalt nochmal sehr präzise schildern. Wenn Sie mich wegen 90,- verklagen will, möcht ich es drauf ankommen lassen
Kann Sie sich einen Gerichtstitel holen und auf Nachlass pfänden?
sonst irgendwelche meinungen? danke
mfg
Re: zu hohes Anwaltshonorar
So wie ich das aufgefasst habe, wurdest Du vor dem Gespräch schriftlich per Mail über die Kosten aufgeklärt. Solltest Du weiterhin Bedenken haben, gäbe es die Möglichkeit, mit dem Sachverhalt an die Rechtsanwaltskammer Deines Bundeslandes heranzutreten. Das ganze Drumherum wie die Kosten für die Anreise oder die Vergleiche mit anderen Kanzleien tun da nichts zur Sache. Käme sie - so wie ich - zu der Auffassung, dass alles passt, könntest Du es als Missverständnis bzw. Lehrgeld abhaken. Soll Deine Wut in Form einer negativen Bewertung gegen die Kanzlei entladen werden, kann es vorkommen, dass man dann doch noch mit einem Entgegenkommen an Dich herantritt, zumal die Kanzleien grundsätzlich daran interessiert sind, zumindest nach außen hin eine lupenreine Weste zu halten. Man sollte dabei schon achten, dass alles wahrheitsgetreu wiedergegeben wird, da man sonst mit einer berechtigten Klage konfrontiert werden könnte. Wird dennoch mit einer Klage gedroht, sollte man sich davon nicht einschüchtern lassen.
Auch wegen 90 Euro kann ein Exekutionstitel erwirkt und gepfändet werden. Im Nachlassverfahren kann sich die Kanzlei nicht anhängen, da die Verbindlichkeit nicht gegenüber des Verstorbenen besteht. Sobald es aber einen Einantwortungsbeschluss in Deinem Sinne gibt bzw. Du ein Vermögen erbst und sonst nichts zu holen wäre, könnte das sehr wohl angeknabbert werden.
Auch wegen 90 Euro kann ein Exekutionstitel erwirkt und gepfändet werden. Im Nachlassverfahren kann sich die Kanzlei nicht anhängen, da die Verbindlichkeit nicht gegenüber des Verstorbenen besteht. Sobald es aber einen Einantwortungsbeschluss in Deinem Sinne gibt bzw. Du ein Vermögen erbst und sonst nichts zu holen wäre, könnte das sehr wohl angeknabbert werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: zu hohes Anwaltshonorar
Vielen Dank für die antwort.
Kann mich nur wiederholen. Die Kosten für das Erstgespräch waren für mich nicht eindeutig formuliert. Die 360,- bezogen sich auf den nächsten Absatz bzgl des Verfahrens bei Mandatsannahme, nicht auf Erstberatung.
Dass der volle Stundensatz für die Erstberatung zur Anwendung kommt war auch nicht besprochen!
Hätte sie geschrieben: Erstberatung 30min gratis, aber ab dann 360,- pro angefangene Stunde ist es eindeutig. Aber so war es nicht. Keine andere Kanzlei verlangt bei Erstberatung den vollen Tarif.
Rabatt anbieten ist der deutlich bessere Deal als ihre 30min „gratis“, dann aber max gesetzlichen Tarif verlangen. Von daher eine absolute Mogelpackung.
Selbst für eine Tagsatzung wollte sie 7000,- eur. (1h Fahrt) und von einer Pauschale wollte sie nichts mehr wissen (in mail schon) Ich hasse diese Gier nach dem Motto. Wieviel bekomm ich max aus dem Mandaten raus.
Ich recherchiere, vergleiche und frage immer sehr gründlich nach und bin bisher damit bestens gefahren. Nie im Leben wäre ich für diesen Wucherpreis mit extra Fahrtkosten hingefahren.
Weder vor noch während dem Gespräch kam der Hinweis, ab wann und wieviel Kosten anfallen.
Hätte heute einen Termin bei der Rechtsanwaltskammer gehabt (kostenlos), wurde aber wegen Krankheit des RA vorhin abgesagt.
In negativen Bewertungen und Wut entladen seh ich den Sinn nicht. Am Ende werde ich noch wegen Rufschädigung belangt.
Ging mit der Auffassung rein, dass ich max 120,- dazuzahle. Das Gespräch war weder komprimiert, noch strukturiert, zu lang, obwohl ich zuvor bereits alle Unterlagen geschickt habe.
Gestern fragt mich die Notarin Details zu den Schätzungen, die im Erstgespräch nicht erörtert wurden, dh alles rausgeworfenes Geld. Ich mach ab sofort alles selber.
Ich zahl 270,- , denn garnicht zahlen führt definitiv zur Klage. Sollte ich Inkassoschreiben wegen 90,- bekommen, fechte ich alles an bis zum Gericht. Ich zahle definitiv nicht mehr. 270,- ist mehr als entgegenkommend in Anbetracht der Umstände und über meiner Schmerzgrenze.
Ich bin angefressen wie alles lief. Dachte ich bin max 1h dort. Zahl bisschen was zu. Mandat mit Pauschale, faire Tagsatzungspreise (statt nach Streitwert). Nichts ist eingetroffen.
So gierig wie sie ist, gehe ich davon aus, dass sie wegen 90,- klagen wird. Dann geb ich updates, falls es wen interessiert.
Kann mich nur wiederholen. Die Kosten für das Erstgespräch waren für mich nicht eindeutig formuliert. Die 360,- bezogen sich auf den nächsten Absatz bzgl des Verfahrens bei Mandatsannahme, nicht auf Erstberatung.
Dass der volle Stundensatz für die Erstberatung zur Anwendung kommt war auch nicht besprochen!
Hätte sie geschrieben: Erstberatung 30min gratis, aber ab dann 360,- pro angefangene Stunde ist es eindeutig. Aber so war es nicht. Keine andere Kanzlei verlangt bei Erstberatung den vollen Tarif.
Rabatt anbieten ist der deutlich bessere Deal als ihre 30min „gratis“, dann aber max gesetzlichen Tarif verlangen. Von daher eine absolute Mogelpackung.
Selbst für eine Tagsatzung wollte sie 7000,- eur. (1h Fahrt) und von einer Pauschale wollte sie nichts mehr wissen (in mail schon) Ich hasse diese Gier nach dem Motto. Wieviel bekomm ich max aus dem Mandaten raus.
Ich recherchiere, vergleiche und frage immer sehr gründlich nach und bin bisher damit bestens gefahren. Nie im Leben wäre ich für diesen Wucherpreis mit extra Fahrtkosten hingefahren.
Weder vor noch während dem Gespräch kam der Hinweis, ab wann und wieviel Kosten anfallen.
Hätte heute einen Termin bei der Rechtsanwaltskammer gehabt (kostenlos), wurde aber wegen Krankheit des RA vorhin abgesagt.
In negativen Bewertungen und Wut entladen seh ich den Sinn nicht. Am Ende werde ich noch wegen Rufschädigung belangt.
Ging mit der Auffassung rein, dass ich max 120,- dazuzahle. Das Gespräch war weder komprimiert, noch strukturiert, zu lang, obwohl ich zuvor bereits alle Unterlagen geschickt habe.
Gestern fragt mich die Notarin Details zu den Schätzungen, die im Erstgespräch nicht erörtert wurden, dh alles rausgeworfenes Geld. Ich mach ab sofort alles selber.
Ich zahl 270,- , denn garnicht zahlen führt definitiv zur Klage. Sollte ich Inkassoschreiben wegen 90,- bekommen, fechte ich alles an bis zum Gericht. Ich zahle definitiv nicht mehr. 270,- ist mehr als entgegenkommend in Anbetracht der Umstände und über meiner Schmerzgrenze.
Ich bin angefressen wie alles lief. Dachte ich bin max 1h dort. Zahl bisschen was zu. Mandat mit Pauschale, faire Tagsatzungspreise (statt nach Streitwert). Nichts ist eingetroffen.
So gierig wie sie ist, gehe ich davon aus, dass sie wegen 90,- klagen wird. Dann geb ich updates, falls es wen interessiert.
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- Beiträge: 62
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Re: zu hohes Anwaltshonorar
Zunächst: mich würden Updates in dieser Sache interessieren!
Ansonsten muss ich sagen, dass es auch Kanzleien gibt, die keine kostenlosen Erstberatungen anbieten bzw. preislich nicht entgegenkommen.
Das E-Mail der Rechtsanwältin finde ich ehrlich gesagt auch nicht unbedingt missverständlich: erste halbe Stunde der Erstberatung ist gratis, für die Zeit danach: Abrechnung nach Streitwert (= Verlassenschaftsvermögen) oder Stundensatz netto € 300/h.
Meiner Meinung nach kann man auch schwer damit argumentieren, dass Du das Mail dahingehend verstanden hast, dass sie nur dann diesen Stundensatz verrechnet, wenn sie das Mandat übernimmt - denn was wäre, wenn Du auf einmal einen anderen Anwalt wählst? Soll sie dann gratis gearbeitet haben? Außerdem: Von einem geringeren Stundensatz, der nur bei Erstberatungen gelten soll, war nie die Rede.
Schlussendlich habt ihr eine Besprechung in der Dauer von 1,5 Stunden gehabt, wobei sie die erste halbe Stunde nicht verrechnet hat und dir die restliche Stunde nach dem angekündigten Stundensatz von € 360 verrechnete. Meines Erachtens ist das von ihrem E-Mail gedeckt...
Ansonsten muss ich sagen, dass es auch Kanzleien gibt, die keine kostenlosen Erstberatungen anbieten bzw. preislich nicht entgegenkommen.
Das E-Mail der Rechtsanwältin finde ich ehrlich gesagt auch nicht unbedingt missverständlich: erste halbe Stunde der Erstberatung ist gratis, für die Zeit danach: Abrechnung nach Streitwert (= Verlassenschaftsvermögen) oder Stundensatz netto € 300/h.
Meiner Meinung nach kann man auch schwer damit argumentieren, dass Du das Mail dahingehend verstanden hast, dass sie nur dann diesen Stundensatz verrechnet, wenn sie das Mandat übernimmt - denn was wäre, wenn Du auf einmal einen anderen Anwalt wählst? Soll sie dann gratis gearbeitet haben? Außerdem: Von einem geringeren Stundensatz, der nur bei Erstberatungen gelten soll, war nie die Rede.
Schlussendlich habt ihr eine Besprechung in der Dauer von 1,5 Stunden gehabt, wobei sie die erste halbe Stunde nicht verrechnet hat und dir die restliche Stunde nach dem angekündigten Stundensatz von € 360 verrechnete. Meines Erachtens ist das von ihrem E-Mail gedeckt...
Re: zu hohes Anwaltshonorar
Sehe ich auch so! Du wusstest, dass das unentgeltliche Erstgespräch eine halbe Stunde dauert und hättest es dann eigenmächtig beenden können, wenn Du Dir nicht sicher bist, wie es danach kostenmäßig weitergeht. Aber gut, wir wissen nicht mal, auf welche Fragen sich die anwaltliche Rückmeldung beziehen.
Falls eine Kanzlei eine negative Bewertung kassiert, kann es gut sein, dass sie alles zur Rücknahme oder Korrektur unternimmt. Manche Anwälte setzen dabei auf eine plötzlich zukommende Kulanz. Das war der Hintergedanke dabei. Freilich wäre bei einer Abgabe einer Bewertung Sachlichkeit der eigenen Erfahrung zu walten, was keine Rufschädigung nach sich ziehen dürfte.
Sollte eine Kanzlei von einem Klienten alles herausquetschen wollen, würde sie sich keinen Gefallen tun, da es dann sehr leicht das letzte und einzige Mal gewesen sein dürfte. Ich schließe daher nicht aus, dass Deine Echauffiertheit rein der subjektiven Wahrnehmung entspringt.
Falls eine Kanzlei eine negative Bewertung kassiert, kann es gut sein, dass sie alles zur Rücknahme oder Korrektur unternimmt. Manche Anwälte setzen dabei auf eine plötzlich zukommende Kulanz. Das war der Hintergedanke dabei. Freilich wäre bei einer Abgabe einer Bewertung Sachlichkeit der eigenen Erfahrung zu walten, was keine Rufschädigung nach sich ziehen dürfte.
Sollte eine Kanzlei von einem Klienten alles herausquetschen wollen, würde sie sich keinen Gefallen tun, da es dann sehr leicht das letzte und einzige Mal gewesen sein dürfte. Ich schließe daher nicht aus, dass Deine Echauffiertheit rein der subjektiven Wahrnehmung entspringt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: zu hohes Anwaltshonorar
Entscheidend ist stets die Qualität der Beratung! Und wie oft erbt man denn schon im Leben? Daher immer auch berücksichtigen wie viel Geld man sich durch guten Rat erspart…
Re: zu hohes Anwaltshonorar
update:
wie angekündigt die 270,- (75%) 1 tag vor Ablauf der 14-tage Frist überwiesen (ca 20.12.) mit einer 2-seitigen Begründung, warum ich den vollen Betrag nicht zahlen werde. Alles weitere dann über den Rechtsweg. Seitdem kam nichts mehr, dh die Sache ist wohl damit gegessen.
Meine Schwester ist in Beratung (bei wem anderen natürlich) und hat eine konträre Info über unseren Fall bekommen (mit Beweis OGH Auszug); dh bin zudem noch falsch beraten worden. Wucherhonorare und nichtmal Kompetenz vorhanden.
eigt Thema eines anderen Threads, aber für mich abgehakt:
Schwester und ich gehen getrennte Wege, aber im Okt hatten wir zusammen nen Anwalt, der ohne Vorwarnung das Mandat kündigte, weil er sich gekränkt gefühlt hat. Er hat einen Satz, der zweideutig war als Kritik aufgefasst.
Wusste garnicht, dass es möglich ist, hab es nicht unterschrieben. Vorallem wegen einer Lapalie, wenn hätt er nur mich kündigen sollen, net auch meine Schwester. Absolut dünnhäutig und charakterlos.
Wollte den Fall von der RA Kammer prüfen lassen, aber Schwester wollte das nicht.
Naja im Vgl zum Verfahren alles Kleinigkeiten, Witwe will uns nicht auszahlen, obwohl sie könnte, und Hausverkauf wird kategorisch ausgeschlossen. Dh Teilungsklage ist unvermeidlich.
Ein Thread dazu wäre interessant, vorallem die Kostenfrage
danke für die inputs
wie angekündigt die 270,- (75%) 1 tag vor Ablauf der 14-tage Frist überwiesen (ca 20.12.) mit einer 2-seitigen Begründung, warum ich den vollen Betrag nicht zahlen werde. Alles weitere dann über den Rechtsweg. Seitdem kam nichts mehr, dh die Sache ist wohl damit gegessen.
Meine Schwester ist in Beratung (bei wem anderen natürlich) und hat eine konträre Info über unseren Fall bekommen (mit Beweis OGH Auszug); dh bin zudem noch falsch beraten worden. Wucherhonorare und nichtmal Kompetenz vorhanden.
eigt Thema eines anderen Threads, aber für mich abgehakt:
Schwester und ich gehen getrennte Wege, aber im Okt hatten wir zusammen nen Anwalt, der ohne Vorwarnung das Mandat kündigte, weil er sich gekränkt gefühlt hat. Er hat einen Satz, der zweideutig war als Kritik aufgefasst.
Wusste garnicht, dass es möglich ist, hab es nicht unterschrieben. Vorallem wegen einer Lapalie, wenn hätt er nur mich kündigen sollen, net auch meine Schwester. Absolut dünnhäutig und charakterlos.
Wollte den Fall von der RA Kammer prüfen lassen, aber Schwester wollte das nicht.
Naja im Vgl zum Verfahren alles Kleinigkeiten, Witwe will uns nicht auszahlen, obwohl sie könnte, und Hausverkauf wird kategorisch ausgeschlossen. Dh Teilungsklage ist unvermeidlich.
Ein Thread dazu wäre interessant, vorallem die Kostenfrage
danke für die inputs
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